Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein?

In der Corona-BekämpfVO heiß es : „Soweit nach dieser Verordnung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, sind Mund und Nase so zu bedecken, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird; eine Bedeckung mit Hand oder Arm oder die Verwendung einer Maske mit Ausatemventil reicht nicht aus.“
Frage: Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein? Zählt als Mund-Nasen-Bedeckung auch ein sog. „face-shield“ (Visier Gesichtsschutz aus Kunststoff) ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Kieler Einwohner
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Corona-Bek…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Kieler Einwohner
Betreff
Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein? [#196842]
Datum
9. September 2020 14:12
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Corona-BekämpfVO heiß es : „Soweit nach dieser Verordnung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, sind Mund und Nase so zu bedecken, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird; eine Bedeckung mit Hand oder Arm oder die Verwendung einer Maske mit Ausatemventil reicht nicht aus.“ Frage: Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein? Zählt als Mund-Nasen-Bedeckung auch ein sog. „face-shield“ (Visier Gesichtsschutz aus Kunststoff) ?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kieler Einwohner Anfragenr: 196842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196842/ Postanschrift Kieler Einwohner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kieler Einwohner
Kieler Einwohner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung bescha…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Kieler Einwohner
Betreff
AW: Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein? [#196842]
Datum
19. Oktober 2020 12:21
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein?“ vom 09.09.2020 (#196842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kieler Einwohner Anfragenr: 196842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196842/ Postanschrift Kieler Einwohner << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kieler Einwohner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung bescha…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Kieler Einwohner
Betreff
AW: Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein? [#196842]
Datum
7. Februar 2021 18:03
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie muss die Mund-Nasen-Bedeckung beschaffen sein?“ vom 09.09.2020 (#196842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kieler Einwohner Anfragenr: 196842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196842/ Postanschrift Kieler Einwohner << Adresse entfernt >>