Quelle des Rundfunkbeitrags

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

In Hamburg wurde am 01.01.2013 der Rundfunkbeitrag eingeführt.

Die Einzelheiten der Beitragspflicht stehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und anderen Normen.

Dabei fehlt die grundsätzliche Information: die Festlegung der Quelle, aus der der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. In anderen Worten: Wo bekommt der Mensch das Geld her, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen, die ihm als Last das Bundesland Hamburg aufgelegt hat?

Folgende Informationen fehlen:
1. Wer ist für die Auswahl der Quelle, aus der bezahlt werden soll, zuständig? So hat z.B. die Senatskanzlei Hamburg dazu keine Entscheidung getroffen. Der Mensch hat die Verpflichtung zur Selbstentscheidung? Dazu steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kein Wort.

2. Bestimmung der Quelle:
a) Die Europäische Zentralbank (EZB) verwaltet den Euro und so wäre es möglich, dass der Bürger bei der Europäischen Zentralbank (EZB) den Antrag stellt, um den Rundfunkbeitrag zu bekommen und diesen dann weiter an die Landesrundfunkanstalt zu leiten. Hinweis: der Mensch kann sich keine Euros aus den Rippen schneiden. Um Euros zu bekommen ist es klüger, sich an die Stelle zu wenden, die das als Aufgabe hat.
b) Das Bundesland Hamburg hätte z.B. zusätzliche Arbeitsstellen eingeführt, damit jeder Mensch dort sein Rundfunkbeitrag erarbeitet und den Rundfunkbeitrag gemäß RBStV weiterleitet.
c) Das Geld für den Rundfunkbeitrag soll aus dem Eigentum des Menschen stammen? Dazu steht im RBStV nichts. Dazu wäre dann Art. 14 des Grundgesetzes im Wege.

Dies ist die etwas umformulierte aber sinngemäß gleiche Anfrage, die unter https://fragdenstaat.de/a/196413 an den Landtag NRW aus Informationsunfreiheitsgründen unbeantwortet beendet wurde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
9. September 2020 15:23
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In Hamburg wurde am 01.01.2013 der Rundfunkbeitrag eingeführt. Die Einzelheiten der Beitragspflicht stehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und anderen Normen. Dabei fehlt die grundsätzliche Information: die Festlegung der Quelle, aus der der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. In anderen Worten: Wo bekommt der Mensch das Geld her, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen, die ihm als Last das Bundesland Hamburg aufgelegt hat? Folgende Informationen fehlen: 1. Wer ist für die Auswahl der Quelle, aus der bezahlt werden soll, zuständig? So hat z.B. die Senatskanzlei Hamburg dazu keine Entscheidung getroffen. Der Mensch hat die Verpflichtung zur Selbstentscheidung? Dazu steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kein Wort. 2. Bestimmung der Quelle: a) Die Europäische Zentralbank (EZB) verwaltet den Euro und so wäre es möglich, dass der Bürger bei der Europäischen Zentralbank (EZB) den Antrag stellt, um den Rundfunkbeitrag zu bekommen und diesen dann weiter an die Landesrundfunkanstalt zu leiten. Hinweis: der Mensch kann sich keine Euros aus den Rippen schneiden. Um Euros zu bekommen ist es klüger, sich an die Stelle zu wenden, die das als Aufgabe hat. b) Das Bundesland Hamburg hätte z.B. zusätzliche Arbeitsstellen eingeführt, damit jeder Mensch dort sein Rundfunkbeitrag erarbeitet und den Rundfunkbeitrag gemäß RBStV weiterleitet. c) Das Geld für den Rundfunkbeitrag soll aus dem Eigentum des Menschen stammen? Dazu steht im RBStV nichts. Dazu wäre dann Art. 14 des Grundgesetzes im Wege. Dies ist die etwas umformulierte aber sinngemäß gleiche Anfrage, die unter https://fragdenstaat.de/a/196413 an den Landtag NRW aus Informationsunfreiheitsgründen unbeantwortet beendet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 196846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196846/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
13. Oktober 2020 04:57
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2020 (#196846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 196846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196846/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihren Antrag. Ihr Antrag wurde soeben an die zuständige Behörde für Kult…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
13. Oktober 2020 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihren Antrag. Ihr Antrag wurde soeben an die zuständige Behörde für Kultur und Medien (BKM) weitergeleitet. Die BKM wird sich bei Ihnen melden, sobald Ihr Antrag beschieden wurde. Mit freundlichem Gruß
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> es handelt sich bei meiner Anfrage nicht um ein Problem des Rundfunkrechts, …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
14. Oktober 2020 07:56
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> es handelt sich bei meiner Anfrage nicht um ein Problem des Rundfunkrechts, sondern des Abgabenrechts. Dem NDR als in der Finanzierungssache interessengeleitetes Unternehmen ist es nicht möglich, diese Frage neutral und sachgerecht zu beantworten. Bitte ziehen Sie Fachleute des Abgabenrechts hinzu, die auch die Seite des Verwaltungs- und nicht zuletzt Grundrechts in ihre Bewertung einbeziehen können. Das Rundfunkrecht gibt eine Klärung der Frage nicht her. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 196846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196846/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage vom 9. September 2020 (# 196846) sowie Ihre Nachträge vom 13. und 14. Oktob…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
26. Oktober 2020 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage vom 9. September 2020 (# 196846) sowie Ihre Nachträge vom 13. und 14. Oktober 2020 wurden mir zur Beantwortung übergeben. Darin beantragen Sie Zugang zu Informationen nach § 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes zum Thema "Quelle des Rundfunkbeitrags". Nach § 1 Abs. 2 HmbTG hat jede Person Anspruch auf Zugang zu allen amtlichen Informationen sowie auf Veröffentlichungen. Amtliche Informationen sind alle amtlichen Zwecke dienenden Aufzeichnungen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass zum Thema "Quelle des Rundfunkbeitrags" keine Aufzeichnungen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> Frau Littmann von der Behörde für Kultur und Medien teilte mir am 26.10.2020…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
28. Oktober 2020 01:37
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Frau Littmann von der Behörde für Kultur und Medien teilte mir am 26.10.2020 über "FragdenStaat" mit, dass in der Behörde keine Aufzeichnungen zu meinem Thema vorliegen. Somit bitte ich Sie erneut, die ungeklärte Frage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 196846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196846/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2020 (#…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
31. August 2021 13:29
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2020 (#196846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 323 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 196846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196846/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2020 (#…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
12. November 2021 02:50
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2020 (#196846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 396 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 196846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196846/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2020 (#…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Quelle des Rundfunkbeitrags [#196846]
Datum
30. November 2022 13:15
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Quelle des Rundfunkbeitrags“ vom 09.09.2020 (#196846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 779 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz