Baupläne des Uniklinikum Aachen

Baupläne des Uniklinikum Aachen (Hauptgebäude).

Nach einer vorherigen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [1] wurde ich durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auf Sie verwiesen, da die Zuständigkeit für dieses Gebäude seit dem 01.01.2013 gewechselt hat.

[1] https://fragdenstaat.de/a/196660

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
9. September 2020 16:05
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Baupläne des Uniklinikum Aachen (Hauptgebäude). Nach einer vorherigen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [1] wurde ich durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auf Sie verwiesen, da die Zuständigkeit für dieses Gebäude seit dem 01.01.2013 gewechselt hat. [1] https://fragdenstaat.de/a/196660
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196851/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne habe ich Ihre Email hausintern an unsere Abteilung Ukafacilities weitergeleite…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
9. September 2020 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne habe ich Ihre Email hausintern an unsere Abteilung Ukafacilities weitergeleitet. https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baupläne des Uniklinikum Aachen“ vom 09.09.2020 …
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
13. Oktober 2020 08:35
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baupläne des Uniklinikum Aachen“ vom 09.09.2020 (#196851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196851/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baupläne des Uniklinikum Aachen“ vom 09.09.2020 …
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
4. November 2020 23:48
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baupläne des Uniklinikum Aachen“ vom 09.09.2020 (#196851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hinweis: Aus technischen Gründen ist eine direkte Kommunikation mit Dritten nicht über FragDenStaat möglich, da die Plattform keine freie Wahl von E-Mail-Adressen zulässt. Sollte die Bearbeitung dieser Anfrage nicht in die Zuständigkeit Ihrer Behörde fallen, bitte ich Sie daher, die E-Mail-Adresse der zuständigen Stelle in Ihrer Antwort zu benennen, um eine direkte Kommunikation über FragDenStaat zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196851/
Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail wurde an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet. Mit freundlich…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
5. November 2020 02:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail wurde an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Auskunftsanspruch lehnen wir unter Bezugnahme auf § 6 a IFG NRW ab, da wir bei…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
WG: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
6. November 2020 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Auskunftsanspruch lehnen wir unter Bezugnahme auf § 6 a IFG NRW ab, da wir bei Auskunftserteilung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung derzeit nicht ausschließen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 09.11.2020 schränke ich meinen Antrag nach §§ 4, …
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
9. November 2020 21:33
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 09.11.2020 schränke ich meinen Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW auf die Grundrisse der öffentlich zugänglichen Bereiche des Hauptgebäudes ein. Diese sind auch z. B. auf Flucht- und Rettungsplänen abgebildet, sodass hier „eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ im Sinne des § 6 lit. a IFG NRW ausgeschlossen werden kann. Andernfalls bitte ich Sie, Ihre Entscheidung gemäß § 39 Abs. 1 S. 2 VwVfG NRW zu begründen. Eine Herausgabe der Grundrisse sollte im Rahmen einer „einfachen Auskunft“ nach Punkt 1.1 des Gebührentarifes des § 1 VerwGebO IFG NRW möglich sein, da ich Ihrer Webseite [1] entnehmen kann, dass die Grundrisse bereits in digitaler Form vorliegen. Sollte dies für öffentlich zugängliche Bereiche des Gebäudes nicht der Fall sein, bitte ich Sie, mir bei einer weiteren Einschränkung meines Antrages behilflich zu sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://www.ukaachen.de/fileadmin/files/sonstige/ukafacilities/Grundriss_mit_Baustellenabtrennung.jpg Anfragenr: 196851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196851/
Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Sie bitten, uns den Grund Ihres Anli…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: WG: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
10. November 2020 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Sie bitten, uns den Grund Ihres Anliegens zu schildern, um einschätzen zu können, ob wir Ihnen die gewünschten Unterlagen zukommen lassen können. Bisher ist uns nicht bekannt, warum Sie Grundrisse der öffentlich zugänglichen Bereiche des Hauptgebäudes benötigen. Bitte teilen Sie uns dieses mit! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], in Ihrem Schreiben vom 10.11.2020 wünschen Sie eine Begründung meines Antrages. Eine solche is…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
11. November 2020 00:01
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], in Ihrem Schreiben vom 10.11.2020 wünschen Sie eine Begründung meines Antrages. Eine solche ist jedoch nach dem IFG NRW nicht erforderlich. Dennoch möchte ich Ihrem Wunsch nachkommen und meine Beweggründe darlegen: Mit der Herausgabe der angefragten Daten wird eine Kartierung des Gebäudes in dem gemeinnützigen Geoinformations-Projekt OpenStreetMap [1] ermöglicht. So bieten verschiedene hierauf aufbauende Kartendienste (z. B. „indoor=“ [2]) die Anzeige von Gebäudeplänen zur Wegfindung innerhalb von diesen an. Für einige Gebäude der RWTH wie z. B. dem Hörsaalzentrum Claßenstraße [3] wurde dies bereits durch Dritte umgesetzt. [geschwärzt] Ein Einblick in die Grundrisse und ggf. weitere Baupläne erlauben es, sich mit dem Gebäude und der in diesem integrierten Infrastruktur näher auseinander zu setzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] https://www.openstreetmap.org/ [2] https://indoorequal.org [3] https://indoorequal.org/#map=19.08/50.7798408/6.073863 Anfragenr: 196851 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Krankenhäuser gehören zum Bereich der kritischen Infrastruktur, so dass wir die von …
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
AW: WG: Baupläne des Uniklinikum Aachen [#196851]
Datum
13. November 2020 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Krankenhäuser gehören zum Bereich der kritischen Infrastruktur, so dass wir die von Ihnen gewünschte Weitergabe von sicherheitsrelevanten Details ablehnen. Der geplanten Kartierung des Gebäudes im Geoinformations-Projekt OpenStreetMap stimmen wir nicht zu, da die Wegeführung im Gebäude bereits Gegenstand einer gemeinsam mit der Firma "WegZwei" entwickelten App ist, die unseren Nutzern zur Orientierung im Haus kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Informationen zur Architektur und Infrastruktur unseres Hauses werden aktuell in Zusammenarbeit mit einer Forschungsarbeitsgruppe der RWTH Aachen erarbeitet, deren Veröffentlichung in naher Zukunft geplant ist. Auch vor diesem Hintergrund kommen wir Ihrem Auskunftsersuchen nicht nach. Rein vorsorglich werden wir Ihr Anliegen an den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW weiter leiten, um sicher zu stellen, dass Ihr Auskunftsverlangen im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften steht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Baupläne des Uniklinikum Aachen“ [#196851] [#196851]
Datum
13. November 2020 10:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196851/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die Herausgabe von Bauplänen und Grundrissen mit Bezug auf § 6 lit. a IFG NRW allgemein ablehnt, da sie „bei Auskunftserteilung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung derzeit nicht ausschließen“ könne. Letztere sind jedoch auch z. B. auf Flucht- und Rettungsplänen, welche in öffentlich zugänglichen Bereichen des Gebäudes aushängen, abgebildet, sodass ich ein schutzwürdiges Interesse ebenjener Daten nicht erkennen kann. Des Weiteren lehnt die Behörde meinen Antrag ab, da sie mit der von mir geplanten Weiterverarbeitung der Daten nicht einverstanden ist. Für den von mir angestrebten Zweck habe sie bereits eine eigene Anwendung entwickeln lassen. Das IFG NRW sieht m. M. n. jedoch weder die Begründung eines Antrages vor, noch ist die Intention des Antragstellers zu bewerten. Als weiteres Argument führt die Behörde an, dass im Rahmen eines Forschungsprojektes die Veröffentlichung von „Informationen zur Architektur und Infrastruktur […] in naher Zukunft geplant ist“. Dies erlaubt m. M. n. jedoch keine unvoreingenommene Betrachtung der zugrundeliegenden Rohdaten, sondern nur der Ergebnisse des genannten Forschungsprojektes. Eine Veröffentlichung durch dieses erfolgte bislang nicht, sodass ich auch keine Ausschlussgründe nach § 5 Abs. 4 IFG NRW erkennen kann. Nach eigener Auskunft der Behörde wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu klären, dass mein „Auskunftsverlangen im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften steht“. Ich bitte Sie mit dieser Vermittlungsanfrage, den Sachverhalt zusätzlich in Bezug auf die Informationsfreiheit zu betrachten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196851.pdf Anfragenr: 196851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196851/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Baupläne des Uniklinikum Aachen“ [#196851] [#196851]
Datum
13. November 2020 10:55
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 13.11.2020 Ref. 2 Düsseldorf, den 16.11.2020 [geschwärzt]
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 13.11.2020
Datum
16. November 2020 11:06
Status
Warte auf Antwort
Ref. 2 Düsseldorf, den 16.11.2020 [geschwärzt] 1. Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.3-10318/20 Betreff: Ihre E-Mail vom 13.11.2020 Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020
Datum
4. Dezember 2020 10:04
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.3-10318/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den "Grundrissen der öffentlich zugänglichen Bereiche des Hauptgebäudes" des Uniklinikums Aachen über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/bauplane-des-uniklinikum-aachen-1/) gestellt zu haben. Mit mail vom 13.11. haben Sie ihm Folgendes mitgeteilt: "Krankenhäuser gehören zum Bereich der kritischen Infrastruktur, so dass wir die von Ihnen gewünschte Weitergabe von sicherheitsrelevanten Details ablehnen. Der geplanten Kartierung des Gebäudes im Geoinformations-Projekt OpenStreetMap stimmen wir nicht zu, da die Wegeführung im Gebäude bereits Gegenstand einer gemeinsam mit der Firma "WegZwei" entwickelten App ist, die unseren Nutzern zur Orientierung im Haus kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Informationen zur Architektur und Infrastruktur unseres Hauses werden aktuell in Zusammenarbeit mit einer Forschungsarbeitsgruppe der RWTH Aachen erarbeitet, deren Veröffentlichung in naher Zukunft geplant ist. Auch vor diesem Hintergrund kommen wir Ihrem Auskunftsersuchen nicht nach." Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Soweit Sie den Antrag unter Sicherheitsaspekten ablehnen, kann ich dies insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Fälle, in denen Krankenhäuser zum Zielobjekt von etwa Hacker-Angriffen geworden sind, grundsätzlich nachvollziehen. Im vorliegenden Fall weist [geschwärzt] aber meines Erachtens zurecht darauf hin, dass die von ihm beantragten Informationen bereits in Form von Aushängen der Flucht- und Rettungspläne zumindest für Besucher des Klinikums zugänglich sind. Insofern bitte ich darum, Ihre Entscheidung zu überdenken bzw. [geschwärzt] eine konkrete Begründung für die Ablehnung zukommen zu lassen. Bitte informieren Sie mich darüber, wie Sie weiter verfahren werden. Inwiefern Sie gegen die [geschwärzt] geplante Kartierung und Veröffentlichung vorgehen können, kann ich nicht beantworten und ist eine vom IFG NRW losgelöst zu beantwortende Frage. Grundsätzlich steht es Antragstellern frei, wie sie mit erhaltenen Informationen verfahren. Dies ergibt sich aus dem Informationsweiterverwendungsgesetz. Im vorliegenden Fall könnte es jedoch zur Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 6 IWG kommen, der eine Anwendung des IWG für Informationen, die im Besitz von Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind, ausschließt. Allerdings stellt allein die angekündigte Absicht des Antragstellers, wie er nach Erhalt der Grundrisse, mit diesen verfahren werde, noch keinen Ablehnungsgrund nach dem IFG NRW dar. Die Ablehnung eines Informationszugangsantrag muss stets auf einem der Ablehnungsgründe innerhalb des IFG NRW (§§ 6-9) selbst basieren. Ich habe [geschwärzt] eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, [geschwärzt] Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 Sehr [geschwärzt], hiermit leite ich Ihnen das Antwortschreiben d…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020
Datum
15. Dezember 2020 16:08
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,9 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit leite ich Ihnen das Antwortschreiben der Uniklinik Aachen weiter. Die darin beschriebene App würde ein nach § 5 Abs. 4 IFG NRW allgemein zugängliche Quelle darstellen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] Von: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Dienstag, 8. Dezember 2020 07:10 An: [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> Cc: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Betreff: AW: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 Sehr [geschwärzt], wir haben das Auskunftsbegehren von [geschwärzt] unter Berücksichtigung Ihrer Einschätzung nochmals geprüft. Wir würden [geschwärzt] auf die Applikation der von der Firma "WegZwei" entwickelten App verweisen, da die von ihm erfragten Informationen darüber verfügbar sind. Die Überlassung von Grundrissen bzw. Flucht- und Rettungswegpläne lehnen wir ab, da es sich zum Teil um hochsensible, der Geheimhaltung unterliegende Forschungsbereiche sowie um Gefahrenbereiche handelt, die nicht frei zugänglich sind. Hierzu gehören insbesondere Laborbereiche, Versuchstierkunde, Bereiche der Röntgenabteilung und des Strahlenschutzes, OP-Bereiche, das Clinical-Trial-Center, die Pathologie, Anatomie, das Stammzelltransplantationszentrum, etc. Darüber umfassen diese Pläne auch Installationsgeschosse, die ebenfalls nicht frei zugänglich sind. Die Überlassung der geforderten Dokumente lehnen wir aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Betriebs- und Forschungsgeheimnissen ab. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] ([geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]>) [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 [#196851] Az.: 209.2.3.3-10318/20 Sehr geehrteAntragsteller/…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 [#196851]
Datum
28. Dezember 2020 13:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.3-10318/20 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Übersendung des Antwortschreibens der Uniklinik Aachen vom 15.12.2020, in welcher diese mir Zugang zur der darin beschrieben App des Unternehmens „WegZwei“ gewähren möchte. Diese stellt m. E. jedoch keine allgemein zugängliche Quelle im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG NRW dar, da der Zugang nur auf einem mobilen Endgerät möglich und an die Nutzung bestimmter Betriebssysteme bzw. Versionen gebunden ist. Auch habe ich die Anwendung getestet und es sind in dieser nur die Flure des Gebäudes abgebildet, nicht jedoch einzelne Räume, sodass diese nicht meinem Begehren entspricht. Des Weiteren lehnt die öffentliche Stelle weiterhin die Überlassung von Flucht- und Rettungsplänen ab, nennt hierfür jedoch m. E. keine nachvollziehbare Begründung, da diese Informationen wie bereits erläutert öffentlich aushängen. So ist es Besuchenden des Gebäudes beispielsweise auch möglich Fotographien dieser anzufertigen, sodass ich hierbei kein schutzwürdiges Interesse erkennen kann. In Bezug auf die in der Begründung genannten Sicherheitsbereiche verweise ich auf meine Einschränkung des Antrages „auf die Grundrisse der öffentlich zugänglichen Bereiche“. Auch ist mir bisher nicht klar, welche schützenswerten Daten nach § 6 lit. a IFG NRW in den Grundrissen des Gebäudes, auch für nichtöffentliche Bereiche, enthalten sind, da diese i. d. R. lediglich generische Informationen (z. B. „Bürofläche“, „Lagerraum“, „Technik“) enthalten, nicht jedoch einen konkreten Bezug auf die vorgebrachten „Betriebs- und Forschungsgeheimnisse“ herstellen. Diese Informationen lassen sich ebenfalls meist von öffentlich zugänglichen Bereichen aus entnehmen (z. B. Türschilder, Wegweiser). Die öffentliche Stelle befürchtet hierbei u. a. das Bekanntwerden des Standortes der Pathologie, während auf der öffentlichen Webseite dieser mindestens Etage, Flur und Wegbeschreibung einsehbar sind [1]. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-pathologie/kontakt/ Anfragenr: 196851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196851/
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AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 [#196851] Az.: 209.2.3.3-10318/20 Sehr [geschwärzt], auf mei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 [#196851]
Datum
7. Februar 2021 22:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
flucht_und_rettungsplan.jpg
109,9 KB
Az.: 209.2.3.3-10318/20 Sehr [geschwärzt], auf meine Rückfrage vom 28.12.2020 zur o. a. Vermittlung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Baupläne des Uniklinikum Aachen“ vom 09.09.2020 habe ich bislang keine Rückmeldung erhalten und bitte daher um eine Information zum Stand der Bearbeitung. Ergänzend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die öffentlich aushängenden Flucht- und Rettungspläne lediglich Bezeichnungen für die Rettung relevante Informationen zur Lokalisation enthalten, wie auch das im Anhang befindliche Lichtbild zeigt. Mir ist daher nicht klar, wie die öffentliche Stelle einerseits ein schutzwürdiges Interesse dieser Informationen geltend machen kann, jedoch keinen wirksamen Schutz gegen das Anfertigen von Lichtbildern dieser innerhalb des Gebäudes erwirkt. Auch stehen die von der öffentlichen Stelle vorgebrachten Gründe zum Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen für mich weiterhin nicht nachvollziehbar, da die u. a. genannten „Installationsgeschosse“ gemäß Ziff. 2 lit. c den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 2.3“ explizit ausgenommen sind [1]. Ich bitte Sie daher weiterhin darum, auf eine Herausgabe der Grundrisse, mindestens jedoch der Flucht- und Rettungspläne, durch die öffentliche Stelle hinzuwirken. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-3.pdf?__blob=publicationFile Anhänge: - flucht_und_rettungsplan.jpg Anfragenr: 196851 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 [#196851] Az.: 209.2.3.3-10318/20 Sehr << Anrede >&g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 9.11.2020 [#196851]
Datum
20. August 2021 00:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.3-10318/20 Sehr << Anrede >> auf meine letzte Rückfrage vom 07.02.2021 habe ich bislang keine Antworten erhalten. Da ich mir in diesem Verfahren keinen Erfolg verspreche, ziehe ich meinen Antrag auf Vermittlung hiermit zurück. Ich bedanke mich dennoch bei Ihnen für den bisherigen Vermittlungsversuch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196851/