Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
In den Polizeimeldungen vom 2. August wurden folgende Teilnehmerzahlen für die beiden Großdemonstrationen am Vortag angegeben:
17.000 für den Umzug ab 12:00 Unter den Linden
20.000 für die Kundgebung ab 15:30 auf der Straße des 17. Juni
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.968142.php
Im Verbotsbescheid vom 26.08. für die Großdemonstrationen am 29.08. werden hingegen 30.000 Teilnehmer für oben genannte Demonstrationen angegeben.
Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu, aus denen die Gründe und Informationen für die Neubewertung hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum9. September 2020
-
13. Oktober 2020
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- Betreff
- Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 9. September 2020 18:19
- An
- Polizei Berlin
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 23. Oktober 2020 20:33
- An
- Polizei Berlin
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- AW: [extern] AW: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 26. Oktober 2020 14:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
- Datum
- 3. November 2020 13:05
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
- Datum
- 5. November 2020 21:48
- An
- Polizei Berlin
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Polizei Berlin
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- WG: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
- Datum
- 6. November 2020 07:59
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
- Datum
- 6. November 2020 08:35
- An
- Polizei Berlin
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- AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
- Datum
- 6. Dezember 2020 20:20
- An
- Polizei Berlin
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- IFG 152.20 - Bescheid: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 11. Dezember 2020 14:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 25. Januar 2021 17:55
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 6. Februar 2021 17:07
- An
- Polizei Berlin
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- Betreff
- AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 22. Februar 2021 18:36
- An
- Polizei Berlin
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- IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 11. März 2021 18:51
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 14. März 2021 09:37
- An
- Polizei Berlin
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
- Datum
- 24. März 2021 09:17
- An
- Polizei Berlin
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8.“ [#196859]
- Datum
- 12. April 2021 17:43
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Ihre E-Mail vom 12. April 2021
- Datum
- 14. April 2021 14:04
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 12. April 2021 [#196859]
- Datum
- 15. April 2021 11:53
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 15. April 2021 12:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihre Nachricht von heute [#196859]
- Datum
- 15. April 2021 13:08
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 15. April 2021 18:00
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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