Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8.

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den Polizeimeldungen vom 2. August wurden folgende Teilnehmerzahlen für die beiden Großdemonstrationen am Vortag angegeben:
17.000 für den Umzug ab 12:00 Unter den Linden
20.000 für die Kundgebung ab 15:30 auf der Straße des 17. Juni

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.968142.php

Im Verbotsbescheid vom 26.08. für die Großdemonstrationen am 29.08. werden hingegen 30.000 Teilnehmer für oben genannte Demonstrationen angegeben.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu, aus denen die Gründe und Informationen für die Neubewertung hervorgehen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In den Polizeimeldungen …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
9. September 2020 18:19
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In den Polizeimeldungen vom 2. August wurden folgende Teilnehmerzahlen für die beiden Großdemonstrationen am Vortag angegeben: 17.000 für den Umzug ab 12:00 Unter den Linden 20.000 für die Kundgebung ab 15:30 auf der Straße des 17. Juni https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.968142.php Im Verbotsbescheid vom 26.08. für die Großdemonstrationen am 29.08. werden hingegen 30.000 Teilnehmer für oben genannte Demonstrationen angegeben. Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu, aus denen die Gründe und Informationen für die Neubewertung hervorgehen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilneh…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
23. Oktober 2020 20:33
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8.“ vom 09.09.2020 (#196859) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
Polizei Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach de…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
26. Oktober 2020 14:00
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von weiteren Nachfragen bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859] PPr Just 4 To - IFG 152.20 Sehr geehrteAntragsteller…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
Datum
3. November 2020 13:05
Status
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7,5 KB
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2,3 KB


PPr Just 4 To - IFG 152.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten beigefügte Anfrage wurde an mich am 29.10.2020 zur Bearbeitung weitergeleitet. Beigefügte Vorabinformation übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und in Erwartung Ihrer Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859] Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer letzten E-…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
Datum
5. November 2020 21:48
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer letzten E-Mail konnte ich nur drei Anhänge entdecken: Ein Zertifikat (.pem), ein öffentlicher Schlüssel (.key) und das Polizeilogo (.png), aber keine Vorabinformation, auf die ich irgendwie reagieren könnte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
Polizei Berlin
WG: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für de…
Von
Polizei Berlin
Betreff
WG: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
Datum
6. November 2020 07:59
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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7,5 KB
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2,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweise. Die Vorabinfo ist jetzt beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
Datum
6. November 2020 08:35
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Vorabinformationen! Ich möchte meine Anfrage gerne weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859] Sehr geehrteAntragsteller/in Was ist der Stand m…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 152.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#196859]
Datum
6. Dezember 2020 20:20
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Was ist der Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8.“ vom 09.09.2020 (#196859)? In Ihrer letzten Nachricht von vor einem Monat klang es so, als wäre die von mir begehrte Information in Kürze verfügbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
Polizei Berlin
PPr Just 4 To - IFG 152.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage übersende ich Ihn…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 152.20 - Bescheid: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
11. Dezember 2020 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
PPr Just 4 To - IFG 152.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage übersende ich Ihnen wunschgemäß den entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Just 4 - IFG 152.20 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, die beigefügte Zahlungserinnerung zu beachten. …
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
25. Januar 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Just 4 - IFG 152.20 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, die beigefügte Zahlungserinnerung zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Können Sie mir bitte mitteilen, welcher Betrag der Auskunftsgebühr aktuell n…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
6. Februar 2021 17:07
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Können Sie mir bitte mitteilen, welcher Betrag der Auskunftsgebühr aktuell noch offen ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Da ich auf meine letzte Nachricht keine Antwort erhalten habe - darf ich davon ausg…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
22. Februar 2021 18:36
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Da ich auf meine letzte Nachricht keine Antwort erhalten habe - darf ich davon ausgehen, dass die Gebühr vollständig entrichtet wurde? Falls ja, so möchte ich folgenden Auskunftsantrag stellen. Da die Einzelzahlungen meiner IFG-Anfrage zugeordnet sind, stellen sie personenbezogene Daten dar, die die Polizeibehörde Berlin über mich speichert. Nach Art. 15 DSGVO habe ich Anspruch auf Auskunft über Daten, die Ihre Behörde über mich speichert. Senden Sie mir daher bitte folgendes zu: Die Liste aller Einzelzahlungen für die IFG-Bearbeitungsgebühr, d.h. Betrag, Datum, Verwendungszweck. Die Namen der Einzahler fallen unter die Ausschlussgründe von Art. 15(4) und sollen nicht an mich übermittelt werden. Sofern Sie keinen Auskunftsanspruch nach DSGVO sehen, betrachten Sie meinen Auskunftsantrag als Antrag nach IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
Polizei Berlin
PPr Just 4 To - IFG 152.20 Sehr Antragsteller/in ein Zahlungseingang ist bisher nicht erfolgt. Ich fordere S…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
11. März 2021 18:51
Status
Warte auf Antwort
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7,5 KB


PPr Just 4 To - IFG 152.20 Sehr Antragsteller/in ein Zahlungseingang ist bisher nicht erfolgt. Ich fordere Sie daher auf, die Gebührenforderung aus dem Bescheid vom 8. Dezember 2020 bis zum 26. März 2021 zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Wenigstens am 27. Januar sollte unter dem Kassenzeichen 0930008629182 IFG 152.20 eine Zahlung eingegan…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
14. März 2021 09:37
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Wenigstens am 27. Januar sollte unter dem Kassenzeichen 0930008629182 IFG 152.20 eine Zahlung eingegangen sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich möchte noch einmal an mein DSGVO-Auskunftsersuchen vom 22. Februar erinnern. Mit freundlichen Gr…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 152.20 - Zahlungserinnerung: Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8. [#196859]
Datum
24. März 2021 09:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich möchte noch einmal an mein DSGVO-Auskunftsersuchen vom 22. Februar erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Vermittlung bei einer DSGVO-Anfrage an die Polizei Berlin. Ich hatte e…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundlage für Änderung der Schätzung der Teilnehmerzahlen der Demonstrationen am 1.8.“ [#196859]
Datum
12. April 2021 17:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Vermittlung bei einer DSGVO-Anfrage an die Polizei Berlin. Ich hatte eine IFG-Anfrage an die Polizei Berlin gestellt und der Antrag wurde gebührenpflichtig bewilligt. Ich habe Freunde gebeten, mit Teilzahlungen Interesse an dieser Anfrage zu bekunden. Ich habe später bei der Polizei Berlin eine DSGVO-Anfrage zu den bisher eingegangen Zahlungen gestellt - schon, um den noch ausbleibenden Betrag zu erfahren. Die Polizei Berlin behauptet nun, keinerlei Zahlungen erhalten zu haben. Mir wurde aber von wenigstens einem Bekannten glaubwürdig versichert, dass er eine Teilzahlung überwiesen hat. Auf weitere Nachfragen reagierte die Polizei nicht. Meine DSGVO-Anfrage ist damit im Grunde bislang unbeantwortet geblieben. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196859/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196859.pdf - 2020-10-26_1-stefan.gritzkepolizei.berlin.de-certificate-1.pem - 2020-10-26_1-stefan.gritzkepolizei.berlin.de-public-key-1.asc - 2020-11-03_1-image001.png - 2020-11-03_1-ppr-just-4polizei.berlin.de-certificate-1.pem - 2020-11-03_1-ppr-just-4polizei.berlin.de-public-key-1.asc - 2020-11-06_1-202011031IFG152.20Vorabinfo.pdf - 2020-11-06_1-image001.png - 2020-11-06_1-ppr-just-4polizei.berlin.de-certificate-1.pem - 2020-11-06_1-ppr-just-4polizei.berlin.de-public-key-1.asc - 2020-12-11_1-202012113IFG152.20ReinschriftBescheid.pdf - 2020-12-11_1-image001.png - 2021-01-25_1-202012113IFG152.20ReinschriftBescheid.pdf - 2021-01-25_1-202101252IFG152.20ReinschriftZahlungserinnerung.pdf - 2021-01-25_1-image001.png - 2021-03-11_1-image001.png Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 12. April 2021 Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor. Wir werden die Angelegenheit…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. April 2021
Datum
14. April 2021 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor. Wir werden die Angelegenheit prüfen, bitten aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Für die Prüfung benötigen wir allerdings von Ihnen Kopien der Überweisungsbelege (geschwärzt um die Namen der Überweisenden und deren Kontonummern), aus denen sich ergibt, dass Ihre Unterstützer die Forderung in Höhe von 5 € (ggf. in Teilen) für Sie erfüllt haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne diesen - substantiierten - Nachtrag von Ihnen nicht weiter tätig werden. Denn wir haben derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Auskunftsanspruch - trotz der bereits erfolgten Auskunft der Behörde an Sie vom 11. März 2021 ("Zahlungseingang bisher nicht erfolgt") - nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 12. April 2021 [#196859] Sehr << Anrede >> Die Korrespondenz zu diesem Vorgang wi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 12. April 2021 [#196859]
Datum
15. April 2021 11:53
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Die Korrespondenz zu diesem Vorgang wird bei fragdenstaat.de veröffentlicht, ich kann daher nicht detaillierte Daten zu Personen abgeben. Nur so viel: Am 27. Januar 2021 wurde eine Überweisung über 20ct angewiesen mit Empfängerkonto DE12 1001 0010 0000 1371 06 Kassenzeichen 0930008629182 IFG 152.20 Referenz 9B2C168F2MS09JT4/1 Mit diesen Daten sollte es der Polizei möglich sein, wenigstens diese Überweisung zu finden. Es sollten aber noch weitere Überweisungen eingegangen sein, über die ich jedoch keinen Überblick habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. April 2021 12:16
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht von heute [#196859] Sehr << Anrede >> Durch das Kassenzeichen kann die Polizei (un…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht von heute [#196859]
Datum
15. April 2021 13:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Durch das Kassenzeichen kann die Polizei (und nur die Polizei) die Überweisung eindeutig zuordnen. Wenn ich mir selbst einen vollständigen Überblick über die Überweisungen verschaffen könnte, dann bräuchte ich die DSGVO-Anfrage nicht mehr. Eigentlich verstehe ich DSGVO-Anfragen so, dass ich bei der Behörde meine personenbezogenen Daten anfrage und dann übermittelt bekomme und nicht, dass ich alle Daten übermittle, und dann frage, welche davon der Behörde schon vorlagen ... Fakt ist momentan, dass die Polizei behauptet, gar keine Überweisung bekommen zu haben, während ich von wenigstens einer Überweisung weiß, die sie bekommen haben muss. Also stimmt irgendwas mit der Aussage der Polizei nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196859/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. April 2021 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen

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