Office 365 Datenschutzfolgenabschätzung

* Die Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft Clouddiensten an Schulen vgl. https://www.heise.de/news/Microsoft-an-Schulen-Offene-Fragen-beim-Datenschutz-in-Baden-Wuerttemberg-4889715.html
* Evtl. Entscheidung bzw. Empfehlungen Dienste zu deaktivieren
und bezogen auf die Nutzung
* Musterdatenschutzerklärungen
* Muster-Einwilligungserklärungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 15 Follower:innen
Johannes Nehlsen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Die Datensch…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
Office 365 Datenschutzfolgenabschätzung [#196891]
Datum
10. September 2020 07:55
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft Clouddiensten an Schulen vgl. https://www.heise.de/news/Microsoft-an-Schulen-Offene-Fragen-beim-Datenschutz-in-Baden-Wuerttemberg-4889715.html * Evtl. Entscheidung bzw. Empfehlungen Dienste zu deaktivieren und bezogen auf die Nutzung * Musterdatenschutzerklärungen * Muster-Einwilligungserklärungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Nehlsen Anfragenr: 196891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196891/ Postanschrift Johannes Nehlsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Nehlsen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Nehlsen, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. September 2020. Sie begehren die Über…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Office 365 Datenschutzfolgenabschätzung [#196891]
Datum
3. November 2020 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nehlsen, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. September 2020. Sie begehren die Übersendung folgender Dokumente: - Die Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft Clouddiensten an Schulen. - Eventuell Entscheidungen bzw. Empfehlungen Dienste zu deaktivieren und bezogen auf die Nutzung - Musterdatenschutzerklärungen - Muster-Einwilligungserklärungen Die Datenschutzfolgenabschätzung bereitet die Entscheidungsfindung des Kultusministeriums maßgeblich vor und befindet sich aktuell in einem Abstimmungsprozess mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI). Selbiges gilt für die Dokumentation zur Umsetzung der betreffenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen beim aktuellen Stand des Arbeits- und Abstimmungsprozesses die gewünschten Dokumente nicht zur Verfügung stellen können. Sobald dieser Abstimmungs- und Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die Datenschutzfolgenabschätzung zukommen lassen. Gez. Ralf Armbruster Bereichsleiter Digitale Bildungsplattform
Johannes Nehlsen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mitteilung. Es ist für mich nachvollziehbar, dass etwa die Datenschutzf…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
AW: Office 365 Datenschutzfolgenabschätzung [#196891]
Datum
3. November 2020 19:02
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mitteilung. Es ist für mich nachvollziehbar, dass etwa die Datenschutzfolgeabschätzung noch weitere Anpassungen erfahren wird. Jedoch muss ich ausweislich der Presseberichte davon ausgehen, dass Sie von PricewaterhouseCoopers eine Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365 für den Einsatz an Schulen erhalten haben. Diese ist m.E. bereits in diesem Status eine amtliche Information gemäß § 3 Nr. 3 LIFG und nicht nur Entwurf. Zudem sind nach § 4 insbesondere Gutachten und Stellungnahmen Dritter regelmäßig nicht von der Informationsherausgabe ausgenommen. Daher bitte ich Sie um Übersendung der erstellten Datenschutzfolgeabschätzung, jedenfalls in der von PricewaterhouseCoopers Ihnen abgegebenen Fassung. Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen Johannes Nehlsen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Nehlsen, haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Im vorliegenden Fall ist es aber so, das…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Office 365 Datenschutzfolgenabschätzung [#196891]
Datum
23. November 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nehlsen, haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Im vorliegenden Fall ist es aber so, dass die Datenschutzfolgenabschätzung nach aktuellem Stand die Grundlage eines innerbehördlichen Entscheidungsprozesses sowie eines behördenübergreifenden Abstimmungsprozesses mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darstellt. Diese Prozesse würden durch eine Veröffentlichung dieser Risikobewertung im jetzigen Zeitpunkt nachteilig beeinflusst. Zwar wurde die Datenschutzfolgenabschätzung, wie Sie richtig sagen, mit Unterstützung externer Experten erstellt. Allerdings ist eine solche Datenschutzfolgenabschätzung nach den Vorgaben des Artikel 35 Datenschutzgrundverordnung immer originäre Aufgabe der datenschutzrechtlich verantwortlichen Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis. gez. Ralf Armbruster Bereichsleiter Digitale Bildungsplattform
Johannes Nehlsen
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Office 365 Datenschutzfolgenabschätzung“ [#196891] [#196891]
Datum
23. November 2020 16:04
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196891/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da m.E. Gutachten keinen Veröffentlichungsschutz unterliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Nehlsen Anhänge: - 196891.pdf Anfragenr: 196891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196891/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Office 365 Datenschutzfolgenabschätzung“ [#196891] [#196891]
Datum
23. November 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Johannes Nehlsen
AW: Informationsfreiheit DSFA [#196891] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben, welch…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
AW: Informationsfreiheit DSFA [#196891]
Datum
3. Dezember 2020 22:49
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben, welches mir hilft die Sachlage nochmals besser einzuordnen. In Erwartung einer weiter offenen Berichterstattung zu diesem Thema, freundlichen Grüßen Johannes Nehlsen Anfragenr: 196891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196891/ Postanschrift Johannes Nehlsen << Adresse entfernt >>