Stärkung der Polizei

Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei
(Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorbereitungen zur Stärk…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stärkung der Polizei [#196931]
Datum
10. September 2020 15:19
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei (Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196931/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 10. September 2020. Zunächst möch…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Stärkung der Polizei [#196931]
Datum
15. Oktober 2020 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 10. September 2020. Zunächst möchte ich auf § 11 Abs. 2 LTranspG verweisen. Demnach muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Lediglich die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens per E-Mail wird diesem Erfordernis nicht gerecht, sodass in der Folge Ihre Identität für mich nicht erkennbar ist. Dies hat zur Konsequenz, dass ich Ihnen den Zugang zu den gewünschten Informationen nicht vollumfänglich gewähren kann. Gleichwohl möchte ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen: Der Haushaltsentwurf für 2021 enthält 180 neue Stellen im Polizeibereich. Die Landesregierung hatte bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode eine Steigerung des Personalbestandes bis zum Jahr 2021 auf 9.160 Vollzeitäquivalente (VZÄ) - das entspricht bis zu 9.600 ausgebildete Polizistinnen und Polizisten - angekündigt. Mit den Anwärterjahrgängen 2019 bis 2021 ist ein weiterer Aufwuchs angelegt. Nach Ausbildungsabschluss wird der Bestand der ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten bis Ende 2024 auf rund 10.000 Köpfe ansteigen. Das sind über 600 mehr als aktuell (Stand 01.07.2020: 9.326 Köpfe, rd. 9.030 VZÄ) und der stärkste Polizeikörper, den Rheinland-Pfalz je aufwies. Für eine detaillierte Auskunft bitte ich Sie die Zielrichtung ihrer Anfrage zu konkretisieren sowie ihren vollständigen Namen und ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen