IFG-Anfrage zu E-Scootern im Innenstadtbereich

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Antwort auf die folgenden Fragen zu:

Gibt es derzeit Planungen oder Überlegungen, die Kaiserstraße in den Zeiten in welchen Sie für Fahrräder frei gegeben ist auch für E-Scooter (Behördendeutsch: Elektrokleinstfahrzeuge) frei zu geben?

Wurde dieses Thema bereits behandelt und wenn ja, welche Gründe sprechen laut Behörden/ Stadtrat etc. dagegen?

Gibt es derzeit Verhandlungen mit Leihanbietern dieser Fahrzeuge, um das Fahren auf der Kaiserstraße technisch unterbinden zu lassen oder zu beschränken?

Warum genau erfolgt aktuell keine Sperre der Fahrzeuge mehr in den Nächten Freitag-Samstag und Samstag-Sonntag?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Antwort auf die folgenden Fragen…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zu E-Scootern im Innenstadtbereich [#197015]
Datum
12. September 2020 14:34
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Antwort auf die folgenden Fragen zu: Gibt es derzeit Planungen oder Überlegungen, die Kaiserstraße in den Zeiten in welchen Sie für Fahrräder frei gegeben ist auch für E-Scooter (Behördendeutsch: Elektrokleinstfahrzeuge) frei zu geben? Wurde dieses Thema bereits behandelt und wenn ja, welche Gründe sprechen laut Behörden/ Stadtrat etc. dagegen? Gibt es derzeit Verhandlungen mit Leihanbietern dieser Fahrzeuge, um das Fahren auf der Kaiserstraße technisch unterbinden zu lassen oder zu beschränken? Warum genau erfolgt aktuell keine Sperre der Fahrzeuge mehr in den Nächten Freitag-Samstag und Samstag-Sonntag? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197015/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail an die Stadt Karlsruhe, deren Eingang ich…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: IFG-Anfrage zu E-Scootern im Innenstadtbereich [#197015]
Datum
16. September 2020 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail an die Stadt Karlsruhe, deren Eingang ich gerne bestätige. Derzeit wird Ihr Anliegen von den zuständigen Fachstellen geprüft. Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie davon unterrichten. Bis dahin dürfen wir um Geduld bitten. Freundliche Grüße

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Stadt Karlsruhe
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB