Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen

Ich bitte um Ausstellung einer Übersicht der von mir erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz inkl. der Aktenzeichen sowie eine Übersicht aller gegen mich geführten Ermittlungsverfahren inkl. evtl. Einstellungsverfügungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    3. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um A…
An Staatsanwaltschaft Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen [#19705]
Datum
2. Januar 2017 13:55
An
Staatsanwaltschaft Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Ausstellung einer Übersicht der von mir erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz inkl. der Aktenzeichen sowie eine Übersicht aller gegen mich geführten Ermittlungsverfahren inkl. evtl. Einstellungsverfügungen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ [#19705]
Datum
21. Februar 2017 13:32
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19705 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir diese Informationen zustehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage bezüglich Vermittlung in der Sache "Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen"
Datum
22. August 2017 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 22.08.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.066 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage bezüglich Vermittlung in der Sache "Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen" Ihre Email vom 21.02.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2017. Der Vorgang wird hier unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt. Sie haben keinen Anspruch nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) auf eine Übersicht der von Ihnen erstatteten Strafanzeigen oder der gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ist als Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde nach § 3 Abs. 4 LTranspG nur vom Anwendungsbereich des LTranspG erfasst, soweit sie Verwaltungstätigkeit ausübt. Die Bearbeitung von Strafanzeigen und die Durchführung von Ermittlungsverfahren gehören jedoch zur Tätigkeit der Strafrechtspflege und sind somit keine Verwaltungstätigkeit. Auch ein Anspruch aus dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) besteht nicht, da dieses nur bei Auskunftsverlangen anwendbar ist, die sich auf Verbraucherprodukte beziehen. Mit freundlichen Grüßen