Hitzetransporte im Inland und ins europäische und nichteuropäische Ausland im Zeitraum Juli/August 2020

Auskunftsantrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft nach dem LIFG zu sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".

Vorgeschaltet ist natürlich die Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Tag, dem jeweiligen Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort) und der jeweiligen Tierart.

Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 01.07.2020, 05.07.2020, 09.07.2020 und 10.07.2020, 19.07.2020 bis einschließlich 31.07.2020, sowie 01.08.2020, 06.08.2020 bis einschließlich 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.

Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen bekannt ist. Ich zitiere wörtlich: „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Bitte erteilen Sie mir die oben genannte vorgeschaltete Auskunft vorab. Sollte diese Vorab-Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich möchte Sie um eine unverzügliche Auskunft, spätestens aber innerhalb eines Monats bitten.

Im Übrigen bitte ich um Antwort ausschließlich per E-Mail.

Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Freundliche Grüße und vielen Danl für Ihre Mühe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Auskunftsantrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erteilen Sie mir Auskunft nach dem LIFG zu sämt…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hitzetransporte im Inland und ins europäische und nichteuropäische Ausland im Zeitraum Juli/August 2020 [#197082]
Datum
13. September 2020 19:50
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Auskunftsantrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erteilen Sie mir Auskunft nach dem LIFG zu sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe". Vorgeschaltet ist natürlich die Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Tag, dem jeweiligen Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort) und der jeweiligen Tierart. Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 01.07.2020, 05.07.2020, 09.07.2020 und 10.07.2020, 19.07.2020 bis einschließlich 31.07.2020, sowie 01.08.2020, 06.08.2020 bis einschließlich 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern. Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen bekannt ist. Ich zitiere wörtlich: „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Bitte erteilen Sie mir die oben genannte vorgeschaltete Auskunft vorab. Sollte diese Vorab-Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich möchte Sie um eine unverzügliche Auskunft, spätestens aber innerhalb eines Monats bitten. Im Übrigen bitte ich um Antwort ausschließlich per E-Mail. Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Freundliche Grüße und vielen Danl für Ihre Mühe Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197082/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 21.09.2020 Az.: 422/LIFG-2020-001 Durchführung des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Sehr g…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Hitzetransporte im Inland und ins europäische und nichteuropäische Ausland im Zeitraum Juli/August 2020 [#197082]
Datum
21. September 2020 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Backnang, den 21.09.2020 Az.: 422/LIFG-2020-001 Durchführung des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer unten beigefügten E-Mail. Zu Ihren Anfragen können wir Ihnen folgendes mitteilen: 1. Vom Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis fanden in den Monaten Juli und August keine Amtshandlungen, im Zusammenhang mit Lebendtiertransporten in das In- und Ausland der Tierarten Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel, statt. 2. Nach unseren Kenntnissen fanden in dem benannten Zeitraum keine Lebendtiertransporte aus unserem Zuständigkeitsbereich in das In- oder Ausland statt. Freundliche Grüße