Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee

Im Hamburg Abendblatt vom 02. Januar 2017 äußert Senator Horch, dass man Fahrverbote auf der Max-Brauer-Allee untersucht habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass sich hierdurch der Verkehr auf andere Straßen verlagere. Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen dieser Untersuchung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    3. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
2. Januar 2017 14:25
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Hamburg Abendblatt vom 02. Januar 2017 äußert Senator Horch, dass man Fahrverbote auf der Max-Brauer-Allee untersucht habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass sich hierdurch der Verkehr auf andere Straßen verlagere. Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen dieser Untersuchung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Gruß
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
WG: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
3. Januar 2017 06:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Gruß
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das weiterleiten an die entsprechenden Abteilung. Mögen Sir mir m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: WG: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
6. Januar 2017 14:28
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das weiterleiten an die entsprechenden Abteilung. Mögen Sir mir mitteilen welche das ist? Ich bitte außerdem um zügige Bearbeitung. Das Transparenzgesetz spricht davon das der Antrag "unverzüglich" bearbeitet werden muss. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage wurde an das Amt für Verkehr und Straßenwesen weitergeleitet und ist bere…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: WG: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
9. Januar 2017 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage wurde an das Amt für Verkehr und Straßenwesen weitergeleitet und ist bereits in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, die Untersuchung, im Rahmen derer die verkehrlichen Auswirkungen eines Durchfahrverbot…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
13. Januar 2017 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, die Untersuchung, im Rahmen derer die verkehrlichen Auswirkungen eines Durchfahrverbotes für LKW auf der Max-Brauer-Allee abgeschätzt werden, ist Teil eines Arbeitspakets der aktuell stattfindenden Fortschreibung des Hamburger Luftreinhalteplans. In diesem werden verschiedene Maßnahmen als Grundlage für die Immissionsberechnungen verkehrlich bewertet. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, die verkehrlichen Untersuchungen nach Fertigstellung gemeinsam mit der öffentlichen Auslegung des Luftreinhalteplans im Frühjahr 2017 im Internet auf den Seiten der Behörde für Umwelt und Energie zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde gerne auf den gleichen Stand wie der Sena…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
13. Januar 2017 16:51
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde gerne auf den gleichen Stand wie der Senator zu dem Thema sein. Das verstehe ich unter Transparenz. Bitte senden Sie mir deshalb den Zwischenstand den Herr Horch am 02. Januar 2017 vorgelegen hat, der Fahrverbote auf der Max-Brauer-Allee untersucht hat. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie meine Nachfrage vom 13.1.17 erhalten? Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbT…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
18. Januar 2017 17:28
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie meine Nachfrage vom 13.1.17 erhalten? Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind Herrn Horch schon vor dem 2.1.17 zugänglich gemacht worden. Ich bittte um Gleichbehandlung. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee“ [#19710]
Datum
27. Januar 2017 15:27
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19710 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil dem Senator Horch die gleichen Infos bereits zugänglich gemacht werden, mir aber nicht. Auf meine Rückfragen wird gar nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, wir haben Ihre Eingabe erhalten zur mangelhaften Auskunft durch die BWVI erhalten. Wir…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee“ [#19710] (D3/2017/11-IFG)
Datum
30. Januar 2017 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, wir haben Ihre Eingabe erhalten zur mangelhaften Auskunft durch die BWVI erhalten. Wir werden zunächst Kontakt mit der Behörde aufnehmen und m Stellungnahme bitten. Sobald wir dazu etwas zu vermelden haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-All…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee“ [#19710] (D3/2017/11-IFG) [#19710]
Datum
3. Februar 2017 07:17
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee“ vom 02.01.2017 (#19710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind die Untersuchungen noch nicht abgeschloss…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: AW: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
6. Februar 2017 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen und werden nach Fertigstellung veröffentlicht. Herrn Senator Horch lag dieselbe Information vor wie Ihnen, da er über den Sachverhalt mündlich unterrichtet worden war. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, die Information, dass Herr Horch nur mündlich darüber informiert wurde, habe ich e…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
11. Februar 2017 15:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Information, dass Herr Horch nur mündlich darüber informiert wurde, habe ich erst aus Ihrer Antwort vom 06.02.2017 erfahren. Gibt es von dieser Unterrichtung ein Protokoll? Wenn ja senden Sie es mir bitte zu. Wenn nein, wer / welche Dienststelle / dienstleister / Wissenschaftler etc. hat Herrn Horch über die noch nicht abgeschlossene Untersuchung unterrichtet? Im Abendblatt las sich das zudem so, als sei die Untersuchung bereits abgeschlossen, Herr Horch sagt es gebe ein Ergebnis, er spricht nicht von "anzeichen" oder einem "Zwischenstand" oder ähnliches. Außerdem interessiert mich, wieso meine Rückfrage vom 13.01. erst am 06.02. beantwortet wird. Bitte teilen Sie mir umgehend mit ob sie einen schriftlichen Zwischenstand zu der Umfahrung der Max-Brauer-Allee haben und wenn ja, senden sie mir diesen bitte umgehend zu. Sollten Sie den Zwischenstand nicht veröffentlichen wollen/müssen, so senden sie mir bitte einen juristisch begründeten Ablehnungsbescheid, gegen den ich Widerspruch und Klage erheben kann. Ich setze Ihnen für die Antworten eine letzte Frist bis zum 17.02.2017. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift zwecks Zusendung eines Bescheids mit. Sie erreich…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee“ [#19710] (D3/2017/11-IFG) [#19710]
Datum
24. Februar 2017 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift zwecks Zusendung eines Bescheids mit. Sie erreichen uns per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> oder postalisch unter Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antw…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee“ [#19710] (D3/2017/11-IFG) [#19710]
Datum
24. Februar 2017 16:34
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. März 2017
Status
Warte auf Antwort
1023,8 KB
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-All…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Transparenzanfrage: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
25. März 2017 12:44
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee“ vom 02.01.2017 (#19710) wurde von dem Amt für Straßenwesen abgelehnt. Ich habe das Einschreiben mit Rückschein am 24.3. (gestern) erhalten. Sie finden diese unter: https://fragdenstaat.de/a/19710 Mich interessiert Ihre Einschätzung ob: - die Ablehnung Ihrer Meinung nach juristisch okay ist, - ob die lange Bearbeitungszeit der Behörde okay ist, - was sie bzgl. meiner Anfrage vom 30.1. bislang unternommen haben und - ob die Behörde meine Fragen vom 11.2. beantworten muss: -- "Gibt es von dieser Unterrichtung ein Protokoll? Wenn ja senden Sie es mir bitte zu." --"Wenn nein, wer / welche Dienststelle / dienstleister / Wissenschaftler etc. hat Herrn Horch über die noch nicht abgeschlossene Untersuchung unterrichtet?" --"Außerdem interessiert mich, wieso meine Rückfrage vom 13.01. erst am 06.02. beantwortet wird." Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, zu Ihren Fragen im Einzelnen: 1. "die Ablehnung Ihrer Meinung nach juristisch ok…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Transparenzanfrage: Analyse zu Fahrverboten auf der Max-Brauer-Allee [#19710]
Datum
5. April 2017 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, zu Ihren Fragen im Einzelnen: 1. "die Ablehnung Ihrer Meinung nach juristisch okay ist," Maßstab unserer Bewertung ist der Versuch einer Vorhersage wie das zuständige Gericht im Falle seiner Anrufung entscheiden würde. Hier bestehen erheblich Zweifel, dass die Argumentation der BWVI vor Gericht Bestand hätte. Die Zweifel gründen sich auf folgende Überlegungen: Die Tatsache, dass das Gutachten noch nicht abgeschlossen ist, steht unseres Erachtens einer Veröffentlichung entgegen. Auch wenn nicht ausdrücklich im Gesetz festgehalten, so wäre es doch unsinnig und geradezu kontraproduktiv, wenn ständig nicht abgeschlossene Gutachten oder Zwischenversionen veröffentlicht würden und es dann für 10 Jahre blieben (§ 10 Abs. 6 HmbTG). Es gibt aber keinerlei Hinweise darauf, dass das auch für den Auskunftsanspruch gelten könnte oder sollte. Danach muss es sich nur um "vorhandene amtliche Informationen" handeln. Die "Unfertigkeit" eines Gutachtens beeinträchtigt weder deren Vorhandensein, noch deren Amtlichkeit oder gar ihren Informationscharakter. Die BWVI bezieht sich auf § 6 Abs. 1 HmbTG. Diese Norm soll den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" schützen. Dabei handelt es sich um ein verfassungsrechtliches Konstrukt, nach dem der Regierung ein nicht ausforschbarer Bereich zugestanden werden muss, um zu verhindern, dass andere Gewalten oder die Öffentlichkeit "hineinregieren", also einen zu großen Einfluss auf die laufende Leitung des Staates haben. Dadurch soll die Regierung nicht vor berechtigter Kritik geschützt werden. Vielmehr ist es das Ziel, zu verhindern, dass während der laufenden Willensbildung auf den Senat Einfluss genommen wird, indem die Entwürfe zu anstehenden Entscheidungen öffentlich bekannt gemacht und diskutiert werden, weil dadurch die Regierung in ihrer Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung beeinträchtigt würde. Dies können wir im Hinblick auf in Auftrag gegebene Umweltgutachten nicht erkennen. Es handelt sich dabei nach unserem Verständnis nicht um eine Arbeit der Regierung oder auch nur einer amtlichen Stelle. Vielmehr wurde ein privates Gutachten in Auftrag gegeben, aus dem Schlüsse für das weitere Vorgehen gezogen werden sollen. Da Sie weder Zugang zu den Bewertungen des Gutachtens durch die Behörde beantragt haben, noch Zugang zu den Handlungsalternativen, die sich für die Regierung aufgrund des Gutachtens ergeben, lässt sich eine Beeinträchtigung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung nicht erkennen. Dies gilt umso mehr, da die BWVI bereits angekündigt hat, dass Sie das Gutachten sofort nach Fertigstellung bekommen könnten. Wäre wirklich der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen, könnte, dürfte und müsste die BWVI mit der Herausgabe warten bis die Willensbildung im Kabinett abgeschlossen ist. Soweit § 6 Abs. 1 HmbTG ausdrücklich "Entwürfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke" ausnimmt, sind hiermit nach unserem Verständnis Entwürfe, Notizen und Vermerke zur Vorbereitung der Kabinettsentscheidung gemeint. Ein privates Gutachten, das zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden soll oder mit dem eine bestimmte Entscheidung gerechtfertigt werden soll, lässt für sich genommen noch keine Rückschlüsse auf die Willensbildung im Kabinett zu, erst recht nicht derart umfassende Rückschlüsse, dass dadurch die Eigenverantwortung oder gar die Funktionsfähigkeit der Regierung beeinträchtigt sein könnte. 2. "ob die lange Bearbeitungszeit der Behörde okay ist," Die Behörde hat Ihnen zwar zeitnah geantwortet, allerdings nicht in der vorgeschriebenen Form des schriftlichen Ablehnungsbescheids (§ 13 Abs. 2 Satz 1 HmbTG). Dies hat sie erst jetzt getan und damit nach Ablauf der gesetzlichen Frist (§ 13 Abs. 1 HmbTG). Daher steht die Bearbeitungszeit nicht in Einklang mit dem Gesetz. 3. "was sie bzgl. meiner Anfrage vom 30.1. bislang unternommen haben und" Wir haben mit E-Mails vom 30.1. und vom 6.2. die zuständigen Ansprechpartner ermittelt. Danach haben wir mit E-Mail vom 10.2.2017 der Behörde mitgeteilt, dass ein Bescheid zu erstellen sei, der rechtlich argumentiert. Wir haben ferner darauf hingewiesen, dass die bisherige Vorgehensweise den Eindruck einer "Transparenz nach eigenem Gusto" erweckte und rechtlich nicht haltbar sein dürfte. Danach haben wir Mails von Ihnen weitergeleitet, die Sie wohl an die BWVI schicken wollten, bei denen uns aber unklar war, ob diese die Behörde überhaupt erreicht hatten. 4. "ob die Behörde meine Fragen vom 11.2. beantworten muss:" -- "Gibt es von dieser Unterrichtung ein Protokoll? Wenn ja senden Sie es mir bitte zu." --"Wenn nein, wer / welche Dienststelle / dienstleister / Wissenschaftler etc. hat Herrn Horch über die noch nicht abgeschlossene Untersuchung unterrichtet?" --"Außerdem interessiert mich, wieso meine Rückfrage vom 13.01. erst am 06.02. beantwortet wird." Fragen sind nach dem HmbTG grundsätzlich nicht zu beantworten. Nach dem Gesetz hat die auskunftspflichtige Stelle lediglich "vorhandene amtliche Informationen" herauszugeben. Sollten Sie Ihre Fragen so verstanden haben wollen, dass Sie die Herausgabe "vorhandener amtlicher Informationen" beantragen, die diese Fragen beantworten können, so sollten Sie dies gegenüber der BWVI klarstellen, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen