Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen

Auskunftsantrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

ich beziehe mich auf die aktuelle Berichterstattung zu den physischen Auffälligkeiten bei mehreren auf der TH Bingen untergebrachten Rindern und den dazu getätigten Aussagen, dass Sie auch auf mehrfache Meldung besorgter Bürger*innen weder das Ihnen angebotene Material gesichtet, noch Kontrolle vor Ort und/oder Abhilfe geschaffen haben sollen.

Dies kann ich gar nicht glauben.

Bitte erteilen Sie mir Auskunft zu sämtlichen Amtshandlungen Ihrer Behörde seit der 1. Bürgermeldung in dieser Sache bis dato. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie hier in Ihrer Rolle als Amtsveterinär*innen unternommen?

Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vorab.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Auskunftsantrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf die aktuelle Berichters…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen [#197163]
Datum
14. September 2020 21:01
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Auskunftsantrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf die aktuelle Berichterstattung zu den physischen Auffälligkeiten bei mehreren auf der TH Bingen untergebrachten Rindern und den dazu getätigten Aussagen, dass Sie auch auf mehrfache Meldung besorgter Bürger*innen weder das Ihnen angebotene Material gesichtet, noch Kontrolle vor Ort und/oder Abhilfe geschaffen haben sollen. Dies kann ich gar nicht glauben. Bitte erteilen Sie mir Auskunft zu sämtlichen Amtshandlungen Ihrer Behörde seit der 1. Bürgermeldung in dieser Sache bis dato. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie hier in Ihrer Rolle als Amtsveterinär*innen unternommen? Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vorab. Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage. Gruß
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
WG: Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen [#197163]
Datum
16. September 2020 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage. Gruß
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Mittwoch, 16. Sep…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen [#197163]
Datum
6. Oktober 2020 14:27
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Mittwoch, 16. September 2020 08:15 An: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Betreff: WG: Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen [#197163] Sehr [geschwärzt], hier folgen die Informationen aus der Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Die Tierhaltung vor Ort wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach, letztmalig am 5.10.2020, unangemeldet überprüft. Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden, wann immer möglich, unverzüglich, in jedem Falle aber in angemessenem und vertretbarem Zeitrahmen bearbeitet. Tierschutz- und/oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen werden immer dann eingeleitet, wenn diese aus Gründen des Tierschutzes gebotenen, notwendig und rechtlich begründet sind. Die von besorgten Bürgerinnen und Bürgern angemahnten und häufig als „eindeutige und offensichtlich gröbste Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ haben nicht bestätigt. In den vergangenen 6 Monaten konnten umfangreiche und sehr kostenaufwendige Bauunterhaltsmaßnahmen mit dem Ziel der Optimierung der Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls, umgesetzt und abgeschlossen werden. Dazu beispielhaft: Die Stalleinrichtung (Liegeboxen und Komfort-Matratzen) wurde erneuert, der Taubenschutz durch Verbretterung an den Dachbalken am Futtertisch und Schutznetze zwischen Futtertischdach und Stalldach, am Speicher zur Futterhalle sowie unter dem Dachstuhl des Jungviehstalles, mit nachweislich gute Wirkung, verbessert. Ein neues Beleuchtungssystem im Kuhstall und Jungviehstall wurde in der 39. KW abschließend montiert und in Betrieb genommen. Der Weideunterstand für die Trockensteher wurde mit einem neuen Dach und Seitenwänden instandgesetzt, an den seitlichen Wänden wird von der der beauftragten Holzbaufirma nochmals nachgebessert werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]*[geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht, die aber leider überhaupt nicht meine Frage beantwortet. Bitte…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen [#197163]
Datum
13. Oktober 2020 13:15
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht, die aber leider überhaupt nicht meine Frage beantwortet. Bitte beantworten Sie doch einfach meine Frage: haben Sie Abhilfe in dem konkret von mir benannten Fall geschaffen und welche Unterlagen gibt es hierzu? Vielen Dank für Ihre Antwort vorab und freundliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 197163 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich b…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
AW: Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen [#197163]
Datum
13. Oktober 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Damit dies zügig geschehen kann, bitten wir darum, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Sie finden unsere Hinweise zu den Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO hier: Hinweis DSGVO<https://www.mainz-bingen.de/de/datenschutz/Informationspflicht.php> „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.” Bitte prüfen Sie, ob der Ausdruck dieser Mail wirklich erforderlich ist. Danke!

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind erstaunt, dass Sie schreiben, wir hätten Ihr Auskunftsbegehren nicht beantwo…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
AW: Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der gesundheitlichen Auffälligkeiten von mehreren Rindern auf dem Gelände der Technischen Hochschule Bingen [#197163]
Datum
28. Oktober 2020 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind erstaunt, dass Sie schreiben, wir hätten Ihr Auskunftsbegehren nicht beantwortet. Möglicherweise haben Sie unsere Antwort vom 16.09.2020 nicht erhalten. Hier nochmals für Sie zur Kenntnis: "Die Tierhaltung vor Ort wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach, letztmalig am 5.10.2020, unangemeldet überprüft. Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden, wann immer möglich, unverzüglich, in jedem Falle aber in angemessenem und vertretbarem Zeitrahmen bearbeitet. Tierschutz- und/oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen werden immer dann eingeleitet, wenn diese aus Gründen des Tierschutzes gebotenen, notwendig und rechtlich begründet sind. Die von besorgten Bürgerinnen und Bürgern angemahnten und häufig als „eindeutige und offensichtlich gröbste Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ haben sich nicht bestätigt. In den vergangenen 6 Monaten konnten umfangreiche und sehr kostenaufwendige Bauunterhaltsmaßnahmen mit dem Ziel der Optimierung der Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls, umgesetzt und abgeschlossen werden. Dazu beispielhaft: Die Stalleinrichtung (Liegeboxen und Komfort-Matratzen) wurde erneuert, der Taubenschutz durch Verbretterung an den Dachbalken am Futtertisch und Schutznetze zwischen Futtertischdach und Stalldach, am Speicher zur Futterhalle sowie unter dem Dachstuhl des Jungviehstalles, mit nachweislich gute Wirkung, verbessert. Ein neues Beleuchtungssystem im Kuhstall und Jungviehstall wurde in der 39. KW abschließend montiert und in Betrieb genommen. Der Weideunterstand für die Trockensteher wurde mit einem neuen Dach und Seitenwänden instandgesetzt, an den seitlichen Wänden wird von der der beauftragten Holzbaufirma nochmals nachgebessert werden. Mit freundlichen Grüßen