Interne Definition "Nafri"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die sogenannte Nafri-Akte, von der Teil hier zu sehen sind: https://twitter.com/MatthiasMeisner/status/815630412802392064

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    3. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Interne Definition "Nafri" [#19717]
Datum
2. Januar 2017 19:28
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die sogenannte Nafri-Akte, von der Teil hier zu sehen sind: https://twitter.com/MatthiasMeisner/status/815630412802392064 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dien…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
2. Januar 2017 19:30
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,4 KB


Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln - xxx - weitergeleitet. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die zuständige Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Polizeipräsidium Köln Direktion GE / FLD Nachrichtensteuerung 51103 Köln, Walter-Pauli-Ring 2-6 mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 02.01.2017 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 02.01.2017
Datum
11. Januar 2017 11:22
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,3 KB


Polizeipräsidium Köln Köln, 11.01.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Arne Semsrott - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihre Schreiben vom 02. Januar 2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Schreiben vom 02.01.2017. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Schreiben vom 02.01.2017 [#19717] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inte…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 02.01.2017 [#19717]
Datum
27. Februar 2017 22:15
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Definition "Nafri"“ vom 02.01.2017 (#19717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 27.02.2017 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 27.02.2017
Datum
2. März 2017 14:34
Status
Warte auf Antwort
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4,3 KB


Polizeipräsidium Köln Köln, 02.03.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Arne Semsrott - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihre Schreiben vom 27. Februar 2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 02.01.2017 ist derzeit noch in Bearbeitung. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihre Anfrage vom 02.01.2017 Polizeipräsidium Köln Köln, 06.03.2017 Direktion Kr…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.01.2017
Datum
6. März 2017 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 06.03.2017 Direktion Kriminalität Herrn Arne Semsrott per E-Mail Ihre Anfrage vom 02. Januar 2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, um auf Ihr Anliegen einzugehen, bitte ich Sie mir Ihre telefonische Erreichbarkeit mitzuteilen. Ich werde Sie anschließend zeitnah kontaktieren. Sie können mich auch von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0221-229-8028 erreichen. Mit freundlichen Grüßen