Planungsunterlagen zum Polizeieinsatz Silvester 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof

- Einsatzbefehle und Einsatznachbereitung zum Polizeieinsatz am 31.12.2016/01.01.2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof anlässlich der Silvesternacht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
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Betreff
Planungsunterlagen zum Polizeieinsatz Silvester 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof [#19721]
Datum
2. Januar 2017 23:45
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Einsatzbefehle und Einsatznachbereitung zum Polizeieinsatz am 31.12.2016/01.01.2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof anlässlich der Silvesternacht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel bestätigen Sie den Eingang einer Anfrage innerhalb von wenigen Minute…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsunterlagen zum Polizeieinsatz Silvester 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof [#19721]
Datum
10. Januar 2017 01:01
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel bestätigen Sie den Eingang einer Anfrage innerhalb von wenigen Minuten. Für die im Betreff bezeichnete Anfrage liegt bislang keine Eingangsbestätigung vor. Ich bitte Sie daher zu prüfen, dass die im Betreff bezeichnete Anfrage seit 02.01.2017 bei Ihnen vorliegt. Vielen Dank. Zur Information füge ich die Anfrage nachfolgend erneut beim: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Einsatzbefehle und Einsatznachbereitung zum Polizeieinsatz am 31.12.2016/01.01.2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof anlässlich der Silvesternacht. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Ihre Schreiben an die Polizei Köln vom 02. und 10.01.2017 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Schreiben an die Polizei Köln vom 02. und 10.01.2017
Datum
11. Januar 2017 11:09
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 11.01.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihre Schreiben vom 02. und 10. Januar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Schreiben vom 02. und 10.01.2016. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Schreiben an die Polizei Köln vom 02. und 10.01.2017 [#19721] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Schreiben an die Polizei Köln vom 02. und 10.01.2017 [#19721]
Datum
16. Februar 2017 19:57
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsunterlagen zum Polizeieinsatz Silvester 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof“ vom 02.01.2017 (#19721) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
16. Februar 2017 20:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln weitergeleitet. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die zuständige Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Polizeipräsidium Köln Direktion GE / FLD Nachrichtensteuerung 51103 Köln, Walter-Pauli-Ring 2-6 mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben an die Polizei Köln vom 19.02.2017 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben an die Polizei Köln vom 19.02.2017
Datum
20. Februar 2017 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 20.02.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 19. Februar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Schreiben vom 02. und 10.01.2017 haben Sie mit Datum vom 26.01.2017 einen abschließenden Bescheid der Direktion Besondere Aufgaben erhalten. Darin wurde Ihnen unter anderem mitgeteilt, dass nicht beabsichtigt ist, Ihrem Informationsersuchen nachzukommen. Des Weiteren wurden Sie gebeten, Ihre Anschrift mitzuteilen, damit Ihnen ein klagefähiger Bescheid zugestellt werden kann. Ihre Schreiben wurden alle in einem angemessenen Zeitraum beantwortet. Ich bitte von weiteren inhaltsgleichen Anfragen Ihrerseits abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Schreiben an die Polizei Köln vom 02. und 10.01.2017 [#19721] Sehr geehrte Damen und Herren, der auf die…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Schreiben an die Polizei Köln vom 02. und 10.01.2017 [#19721]
Datum
21. Februar 2017 07:51
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der auf die Schreiben vom 02. und 10.01.2017 ergangene abschließende Bescheid der Direktion Besondere Aufgaben mit Datum vom 26.01.2017 liegt mir leider nicht vor. Können Sie diesen Bescheid übersenden? Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 21.02.2017 an die Polizei Köln Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 21.02.2017 an die Polizei Köln
Datum
22. Februar 2017 11:26
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 22.02.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 21. Februar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe veranlasst, dass Sie auf Ihre Schreiben vom 02. und 10.01.2017 einen erneuten Bescheid der zuständigen Dienststelle erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der auf die Schreiben vom 02. und 10.01.2017 ergangene abschließende Bescheid der …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungsunterlagen zum Polizeieinsatz Silvester 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof [#19721]
Datum
28. Februar 2017 19:19
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der auf die Schreiben vom 02. und 10.01.2017 ergangene abschließende Bescheid der Direktion Besondere Aufgaben mit Datum vom 26.01.2017 liegt mir leider immer noch nicht vor. Möglicherweise nutzen Sie veraltete Kommunikationswege. Sie können mich unter der im From-Header angegebenen E-Mail-Adresse erreichen; möglicherweise wird diese bei Ihnen nicht im Feld "From" sondern oberhalb dieses Textes neben einem grauen Rechteck oder Piktogramm "Männchen" angezeigt. Zusätzlich können Sie auch meine weitere E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> nutzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem Infnrmationsfreiheitsgesetz NRW (lFG NRW) zum Einsatz der Polizei Köln am 31.12.2016/01.01.2017 Ihre Ersuchen vom 02.01., 10.01. und 16.02.2017
Von
Polizeipräsidium Köln
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Briefpost
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Auskunftsersuchen nach dem Infnrmationsfreiheitsgesetz NRW (lFG NRW) zum Einsatz der Polizei Köln am 31.12.2016/01.01.2017 Ihre Ersuchen vom 02.01., 10.01. und 16.02.2017
Datum
2. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
241,6 KB