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Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und von Vertreter*innen der Presse am 17./18.10.2020

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Übermittlung der Kriterien zur Zulassung von angemeldeten Personen zu den zwei Web-Seminaren für Journalist*innen des BaSE sowie von Vertreter*innen der Presse zur Auftaktveranstaltung in Kassel am 17./18.10.2020.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Übermittlung der Kriterien zur Zulass…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und von Vertreter*innen der Presse am 17./18.10.2020 [#197218]
Datum
15. September 2020 14:35
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Übermittlung der Kriterien zur Zulassung von angemeldeten Personen zu den zwei Web-Seminaren für Journalist*innen des BaSE sowie von Vertreter*innen der Presse zur Auftaktveranstaltung in Kassel am 17./18.10.2020. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197218/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Antrag vom 15. September 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und Vertre…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 15. September 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und Vertreter*innen der Presse am 17./18.10.2020 [#197218]
Datum
15. Oktober 2020 17:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 15. September 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übermittlung der Zulassungskriterien von angemeldeten Personen zu den zwei Web-Seminaren für Journalist*innen des BASE sowie von Vertreter*innen der Presse zur Auftaktveranstaltung in Kassel am 17./18.10.2020 [#197218]. Ihre Anfrage wird - wie von Ihnen beantragt gemäß § 1 Abs. 2 IFG per E-Mail - wie folgt beantwortet: _1. Zulassungskriterien zu den Web-Seminaren für Journalist*innen:_ - Zugehörigkeit zur festgelegten Zielgruppe_ _ - Nachweis einer journalistischen Tätigkeit_ _ Bei dieser Veranstaltung handelte es sich um ein zielgruppenorientiertes Angebot des BASE. Es richtete sich an Journalistinnen und Journalisten, die sich mit dem Thema bislang wenig oder noch gar nicht befasst haben. Es diente dem Zwecke der Bekanntmachung des BASE und des Suchverfahrens nach einem Endlager und der damit einhergehenden Erstinformationserteilung. Personen, die aufgrund der festgelegten Kriterien nicht zuzulassen waren, wurde die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Web-Seminar für Bürger*innen wenige Tage später eröffnet._ _ _ _ _2. Zulassungskriterien für Pressevertreter*innen zur Auftaktveranstaltung in Kassel:_ - Nachweis einer journalistischen Tätigkeit - keine entgegenstehenden Sicherheitsbedenken _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz.__ _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.//
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch:AW: Ihr Antrag vom 15. September 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch:AW: Ihr Antrag vom 15. September 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und Vertreter*innen der Presse am 17./18.10.2020 [#197218]
Datum
30. Oktober 2020 09:24
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantworten den Antrag auf Zugang zu Informationen mit einer persönlichen Email, ohne die darin geschilderten Kriterien durch ein Dokument zu belegen, das in der entsprechenden Organisationseinheit verfasst und eventuell von der vorgesetzten Mitarbeiter*in gezeichnet wurde. Deshalb erhebe ich hiermit Widerspruch und fordere den Zugang zum internen Dokument, in dem die Kriterien festgelegt wurden. Weiterhin stelle ich als Beteiligter den Antrag auf Akteneinsicht in das Verfahren nach § 19 VwVfG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197218/
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Widerspruch vom 30. Oktober 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und Ver…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Widerspruch vom 30. Oktober 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und Vertreter*innen der Presse am 17./18.10.2020 [#197218]
Datum
1. Februar 2021 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Widerspruchsbescheid zur Kenntnisnahme.
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Antrag vom 30. Oktober 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und Vertrete…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 30. Oktober 2020 - Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalist*innen und Vertreter*innen der Presse am 17./18.10.2020 [#197218]
Datum
1. Februar 2021 18:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in mit E-Mail vom 30. Oktober 2020 bitten Sie in einem Antrag nach § 29 VwVfG um Akteneinsicht in das IFG-Verfahren in vorbezeichneter Angelegenheit. Anbei gewähre ich Ihnen Akteneinsicht durch die Übermittlung der anliegenden elektronischen Dokumente. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Kostenbescheid zu 197218
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Via
Briefpost
Betreff
Kostenbescheid zu 197218
Datum
20. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen