BVG: Unterlassene Hilfeleistung bei Gewaltangriffen im Bus, systematische Diskriminierung von Behinderten
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, BlnDSG, DSGVO, VwVfG
Sehr geehrte Senatorin Frau Pop,
1. Welches Antigewalt-Konzept hat die BVG und welche Pflichten obliegen den Mitarbeitenden bei Gewalteskalationen? Wie kann es sein, dass ein Busfahrer bei Hilferufen (Bus-Linie 249, Nr. 2283 am 10.3.20) jede Hilfe versagt, auch nicht die Polizei verständigt, den aggressiven Tätern Beihilfe leistet und zum Ausstieg der Betroffenen drängt?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage setzt der Vorstand Dr. Erfurt nicht nur das Berlin-IFG außer Kraft - bei der Auskunftsfrage nach dem Busfahrer für die Strafanzeigen - sondern auch die Rechte der Betroffenen nach DSGVO und BlnDSG, hier insbesondere die Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang nach § 24 Abs.6. Der Vorstand und die Rechtsabteilung gaben keinerlei Aufklärung über die Aufsichtsbehörden und die neun Aktenzeichen.
Der Vorstand wurde von der Betroffenen informiert, das die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit involviert wurde. Er setzt sich über die Aufsichtsbehörde hinweg.
3. Die BVG unterliegt seit 21.6.20 dem in Berliner LADG: im IFG-DSGVO-BlnDSG-Antragsverfahren teilt die Betroffene mit, dass sie verunfallt ist (Handverletzung) und eingeschränkt schreibfähig ist. Darüber setzt sich der Vorstand Dr. Erfurt hinweg und betreibt die Verfahren zum einseitigen Rechtsnachteil der Betroffenen.
4. In einem weiteren Diskriminierungsfall im Bus M 19 am 10.9.2020/Nr. 3148 Richtung Grunewald, läßt der Busfahrer eine sichtbar behinderte, junge Frau nicht aussteigen, schließt die Tür und fährt weiter. Sie macht ihren Ausstiegswunsch laut bemerkbar, daraufhin brüllt der Busfahrer sie zusammen mit den Worten "Brüllen Sie hier nicht so rum!". Er wird mehrfach laut hingewiesen, dass die Frau behindert ist und er sie nicht aussteigen ließ.
Wie unterbindet Ihre Senatsverwaltung und die BVG solche Hasseskalationen und Diskriminierungen durch die BVG-Mitarbeitenden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind und BlnDSG, DSGVO, VwVfG.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. September 2020
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17. Oktober 2020
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