BVG: Unterlassene Hilfeleistung bei Gewaltangriffen im Bus, systematische Diskriminierung von Behinderten

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, BlnDSG, DSGVO, VwVfG

Sehr geehrte Senatorin Frau Pop,

1. Welches Antigewalt-Konzept hat die BVG und welche Pflichten obliegen den Mitarbeitenden bei Gewalteskalationen? Wie kann es sein, dass ein Busfahrer bei Hilferufen (Bus-Linie 249, Nr. 2283 am 10.3.20) jede Hilfe versagt, auch nicht die Polizei verständigt, den aggressiven Tätern Beihilfe leistet und zum Ausstieg der Betroffenen drängt?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage setzt der Vorstand Dr. Erfurt nicht nur das Berlin-IFG außer Kraft - bei der Auskunftsfrage nach dem Busfahrer für die Strafanzeigen - sondern auch die Rechte der Betroffenen nach DSGVO und BlnDSG, hier insbesondere die Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang nach § 24 Abs.6. Der Vorstand und die Rechtsabteilung gaben keinerlei Aufklärung über die Aufsichtsbehörden und die neun Aktenzeichen.
Der Vorstand wurde von der Betroffenen informiert, das die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit involviert wurde. Er setzt sich über die Aufsichtsbehörde hinweg.

3. Die BVG unterliegt seit 21.6.20 dem in Berliner LADG: im IFG-DSGVO-BlnDSG-Antragsverfahren teilt die Betroffene mit, dass sie verunfallt ist (Handverletzung) und eingeschränkt schreibfähig ist. Darüber setzt sich der Vorstand Dr. Erfurt hinweg und betreibt die Verfahren zum einseitigen Rechtsnachteil der Betroffenen.

4. In einem weiteren Diskriminierungsfall im Bus M 19 am 10.9.2020/Nr. 3148 Richtung Grunewald, läßt der Busfahrer eine sichtbar behinderte, junge Frau nicht aussteigen, schließt die Tür und fährt weiter. Sie macht ihren Ausstiegswunsch laut bemerkbar, daraufhin brüllt der Busfahrer sie zusammen mit den Worten "Brüllen Sie hier nicht so rum!". Er wird mehrfach laut hingewiesen, dass die Frau behindert ist und er sie nicht aussteigen ließ.

Wie unterbindet Ihre Senatsverwaltung und die BVG solche Hasseskalationen und Diskriminierungen durch die BVG-Mitarbeitenden?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind und BlnDSG, DSGVO, VwVfG.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, BlnDSG, DSGVO, VwVfG Sehr geehrte Senatorin Frau Pop,…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
BVG: Unterlassene Hilfeleistung bei Gewaltangriffen im Bus, systematische Diskriminierung von Behinderten [#197244]
Datum
15. September 2020 21:04
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, BlnDSG, DSGVO, VwVfG Sehr geehrte Senatorin Frau Pop, 1. Welches Antigewalt-Konzept hat die BVG und welche Pflichten obliegen den Mitarbeitenden bei Gewalteskalationen? Wie kann es sein, dass ein Busfahrer bei Hilferufen (Bus-Linie 249, Nr. 2283 am 10.3.20) jede Hilfe versagt, auch nicht die Polizei verständigt, den aggressiven Tätern Beihilfe leistet und zum Ausstieg der Betroffenen drängt? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage setzt der Vorstand Dr. Erfurt nicht nur das Berlin-IFG außer Kraft - bei der Auskunftsfrage nach dem Busfahrer für die Strafanzeigen - sondern auch die Rechte der Betroffenen nach DSGVO und BlnDSG, hier insbesondere die Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang nach § 24 Abs.6. Der Vorstand und die Rechtsabteilung gaben keinerlei Aufklärung über die Aufsichtsbehörden und die neun Aktenzeichen. Der Vorstand wurde von der Betroffenen informiert, das die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit involviert wurde. Er setzt sich über die Aufsichtsbehörde hinweg. 3. Die BVG unterliegt seit 21.6.20 dem in Berliner LADG: im IFG-DSGVO-BlnDSG-Antragsverfahren teilt die Betroffene mit, dass sie verunfallt ist (Handverletzung) und eingeschränkt schreibfähig ist. Darüber setzt sich der Vorstand Dr. Erfurt hinweg und betreibt die Verfahren zum einseitigen Rechtsnachteil der Betroffenen. 4. In einem weiteren Diskriminierungsfall im Bus M 19 am 10.9.2020/Nr. 3148 Richtung Grunewald, läßt der Busfahrer eine sichtbar behinderte, junge Frau nicht aussteigen, schließt die Tür und fährt weiter. Sie macht ihren Ausstiegswunsch laut bemerkbar, daraufhin brüllt der Busfahrer sie zusammen mit den Worten "Brüllen Sie hier nicht so rum!". Er wird mehrfach laut hingewiesen, dass die Frau behindert ist und er sie nicht aussteigen ließ. Wie unterbindet Ihre Senatsverwaltung und die BVG solche Hasseskalationen und Diskriminierungen durch die BVG-Mitarbeitenden? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind und BlnDSG, DSGVO, VwVfG. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 197244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197244/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ihre Anfrage vom 15.9.2020 Sehr geehrte Frau Kopetzky, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werde…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.9.2020
Datum
18. September 2020 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kopetzky, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist antworten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 Sehr geehrte Frau Kopetz…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020
Datum
30. September 2020 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kopetzky, unter Bezugnahme auf Ihren Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 erhalten Sie in der Anlage mein Antwortschreiben zur Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 [#197244] Sehr geehr…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 [#197244]
Datum
5. Dezember 2020 12:26
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „BVG: Unterlassene Hilfeleistung bei Gewaltangriffen im Bus, systematische Diskriminierung von Behinderten“ vom 15.09.2020 (#197244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 197244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197244/
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Antw: AW: Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 [#197244] Seh…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: AW: Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 [#197244]
Datum
9. Dezember 2020 09:13
Status
Sehr geehrte Frau Kopetzky, mit Email-Schreiben vom 30. September 2020 hat Ihnen die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf Ihre Anfrage vom 15. September 2020 (#197244) mit beigefügter Nachricht geantwortet, die ich Ihnen gerne nochmals zur Kenntnis übermittle. Bitte bestätigen Sie mir kurz per Antwortfunktion den Erhalt dieser Email. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Antw: AW: Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 [#197244]…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Antw: AW: Ihr Akteneinsichtantrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.9.2020 [#197244]
Datum
12. April 2021 17:24
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „BVG: Unterlassene Hilfeleistung bei Gewaltangriffen im Bus, systematische Diskriminierung von Behinderten“ vom 15.09.2020 (#197244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. 2. Sie haben die Rechtsaufsicht über die BVG: a) die BVG gewährt weder Akteneinsicht noch gibt sie vollständige Auskunft über erhobene, übermittelte, verarbeitete, gespeicherte personenbezogene Daten/zu meiner Person, § 24 Abs.6 BlnDSG, Art. 15 Abs.3 DSGVO, es wird auch nicht die Stellungname des Busfahrers mit meinem personenbezogenen Daten übermittelt und behindert damit die Folgerechte nach DSGVO, wie Art. 21, Art. 82 etc. b) Ihre Senatsverwaltung versagt bis heute die Übermittlung der Stellungnahme der BVG, c) Ich habe Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang bei der Senatsverwaltung beantragt, § 24 Abs.6 BlnDSG, Art. 15 Abs.3 DSGVO, § 13 Abs.1. Satz 4 IFG-Berlin, diese wird ebenfalls nicht gewährt, d) der Vorstand der BVG nimmt überhaupt Stellung nicht zum Hassangriff und zur Diskriminierung und wird auch nicht tätig, siehe LADG vom 21.6.20 und StGB, e) die Informationsbeschaffung bei der BVG war vor dieser Anfrage vom 15.9.2020 mehrfach nicht von der BVG ermöglicht worden und wird es auch weiterhin nicht vollständig. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 197244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197244/

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Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2021 17:25
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