Hausordnungen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen Tübingen und Sigmaringen, sowie dem Ankunftszentrum Heidelberg

Die Hausordnungen der Landeserstaufnahmeeinrichtungen Tübingen, Sigmaringen und Karlsruhe, Durlacher Allee 100. Weiter bitte ich Sie mir die Hausordnung des Ankunftszentrum Heidelberg zuzuschicken. Ebenso alle weiteren Dokumente, die den Aufenthalt von geflüchteten Menschen in den Einrichtungen betrifft und ihnen während ihres Aufenthaltes ausgehändigt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
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Walter Schlecht
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hausordnun…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Walter Schlecht
Betreff
Hausordnungen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen Tübingen und Sigmaringen, sowie dem Ankunftszentrum Heidelberg [#197250]
Datum
15. September 2020 21:50
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hausordnungen der Landeserstaufnahmeeinrichtungen Tübingen, Sigmaringen und Karlsruhe, Durlacher Allee 100. Weiter bitte ich Sie mir die Hausordnung des Ankunftszentrum Heidelberg zuzuschicken. Ebenso alle weiteren Dokumente, die den Aufenthalt von geflüchteten Menschen in den Einrichtungen betrifft und ihnen während ihres Aufenthaltes ausgehändigt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Schlecht Anfragenr: 197250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197250/ Postanschrift Walter Schlecht << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Schlecht
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Schlecht, Ihre LIFG-Anfrage vom 15. September 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zu…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Hausordnungen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen Tübingen und Sigmaringen, sowie dem Ankunftszentrum Heidelberg [#197250]
Datum
16. September 2020 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlecht, Ihre LIFG-Anfrage vom 15. September 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfrage gem. Landesinformationsfreiheitgesetz (LIFG) Sehr geehrter Herr Schlecht, entsprechend Ihrer Anfrage…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage gem. Landesinformationsfreiheitgesetz (LIFG)
Datum
14. Oktober 2020 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlecht, entsprechend Ihrer Anfrage vom 17.09.2020 gem. Landesinformationsfreiheitgesetz (LIFG) übersenden wir Ihnen als Anhang die Hausordnungen samt Anhänge • des Ankunftszentrums Heidelberg • der Landeserstaufnahmeeinrichtung Karlsruhe Durlacher Allee 100 • der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen • der Erstaufnahmeeirichtung Tübingen. Des Weiteren haben Sie darum gebeten, „..alle weiteren Dokumente, die den Aufenthalt von geflüchteten Menschen in den Einrichtungen betrifft und ihnen während ihres Aufenthaltes ausgehändigt werden…“ übersandt zu bekommen. Hierbei handelt es sich um eine in der Kürze der Zeit nicht quantifizierbare Vielzahl an Dokumenten und Informationen. Wir bieten Ihnen gerne an, alle diese Dokumente unter Beachtung ggfs. urheberrechtlicher Einschränkungen als Kopie zu übersenden. Für diese Leistung fallen gem. der Gebührenverordnung des Innenministeriums (GebVO IM) pro ausgedruckter/kopierter Seite Gebühren in Höhe von 0,80 €/pro Seite, in Summer gem. Ziffer 20.2.3 und 20.2.2 der GebVO IM höchstens aber 500,-- € an. Wir bitten Sie daher bis zum 14.11.2020 um Rückmeldung, ob wir die Übersendung der Dokumente und Informationen unter Rechnungsstellung bis maximal 500,-- € veranlassen sollen. Mit freundlichen Grüßen

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Walter Schlecht
AW: Ihre Anfrage gem. Landesinformationsfreiheitgesetz (LIFG) [#197250] Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Walter Schlecht
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. Landesinformationsfreiheitgesetz (LIFG) [#197250]
Datum
14. Oktober 2020 10:27
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> angesichts der hohen Gebühren verzichte ich auf eine Zusendung „..aller weiteren Dokumente, die den Aufenthalt von geflüchteten Menschen in den Einrichtungen betrifft und ihnen während ihres Aufenthaltes ausgehändigt werden…“. Mit freundlichen Grüßen Walter Schlecht Anfragenr: 197250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197250/ Postanschrift Walter Schlecht << Adresse entfernt >>