Anspruch auf Lohnersatzleistungen wenn das Kind unter Quarantäne wegen Corona gestellt wurde

Wir von Familien in der Krise fragen uns, wie gehe ich damit um wenn mein Kind Kontakt Grad 1 eines Corona-Erkrankten ist und vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wird? Wir haben keine Regelung dafür gefunden, wie die Eltern/Mutter/Vater das Kind dann Zuhause betreuen können/kann. Als mögliche Lösung, die aber eigentlich für den Fall einer Komplettschließung der Betreuungseinrichtung gedacht ist, haben wir den §56a 1a gefunden. Wenn dieser Paragraph greifen sollte, gibt es dann immer noch die Regelung, dass ich keinen Anspruch darauf habe, wenn ich Homeoffice machen kann oder in Kurzarbeit bin?
Sind bessere Lösungen geplant, die eine Betreuung möglich machen, ohne das es wieder eine Doppelbelastung der Eltern gibt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
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Nele Flüchter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir von Familien…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Nele Flüchter
Betreff
Anspruch auf Lohnersatzleistungen wenn das Kind unter Quarantäne wegen Corona gestellt wurde [#197387]
Datum
18. September 2020 09:53
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir von Familien in der Krise fragen uns, wie gehe ich damit um wenn mein Kind Kontakt Grad 1 eines Corona-Erkrankten ist und vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wird? Wir haben keine Regelung dafür gefunden, wie die Eltern/Mutter/Vater das Kind dann Zuhause betreuen können/kann. Als mögliche Lösung, die aber eigentlich für den Fall einer Komplettschließung der Betreuungseinrichtung gedacht ist, haben wir den §56a 1a gefunden. Wenn dieser Paragraph greifen sollte, gibt es dann immer noch die Regelung, dass ich keinen Anspruch darauf habe, wenn ich Homeoffice machen kann oder in Kurzarbeit bin? Sind bessere Lösungen geplant, die eine Betreuung möglich machen, ohne das es wieder eine Doppelbelastung der Eltern gibt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197387/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Nele Flüchter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nele Flüchter

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Flüchter, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 18. September 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Ausk…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Anspruch auf Lohnersatzleistungen wenn das Kind unter Quarantäne wegen Corona gestellt wurde [#197387]
Datum
22. September 2020 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Flüchter, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 18. September 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesministerium für Gesundheit und reichen Ihren Antrag dort erneut ein: Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1, 53123 Bonn Postanschrift 53107 Bonn Telefon: 0228/99441-0 Telefax: 0228/99441-490 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen