Anspruch auf Lohnersatzleistungen wenn das Kind unter Quarantäne wegen Corona gestellt wurde
Wir von Familien in der Krise fragen uns, wie gehe ich damit um wenn mein Kind Kontakt Grad 1 eines Corona-Erkrankten ist und vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wird? Wir haben keine Regelung dafür gefunden, wie die Eltern/Mutter/Vater das Kind dann Zuhause betreuen können/kann. Als mögliche Lösung, die aber eigentlich für den Fall einer Komplettschließung der Betreuungseinrichtung gedacht ist, haben wir den §56a 1a gefunden. Wenn dieser Paragraph greifen sollte, gibt es dann immer noch die Regelung, dass ich keinen Anspruch darauf habe, wenn ich Homeoffice machen kann oder in Kurzarbeit bin?
Sind bessere Lösungen geplant, die eine Betreuung möglich machen, ohne das es wieder eine Doppelbelastung der Eltern gibt?
Information nicht vorhanden
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Datum18. September 2020
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20. Oktober 2020
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