Bußgeldverfahren // Corona

Anfrage an: Stadt Offenburg

gibt es seit Beginn der Corona-Krise Bußgeldverfahren der städtischen Ordnungsämter oder anderer Behörden gegen Geschäfte oder Unternehmen/Organisationen wegen maskenfreien Betretens von Kunden/Geschäftspartnern oder wegen Unterschreitung des Abstands von 1,5 Meter? Falls ja, bitte ich um Angabe der Anzahl je Branche und dem Grund für das Bußgeld (Maske oder Abstand). Außerdem bitte ich um Angabe, ob das Bußgeld auch tatsächlich bezahlt wurde oder ob es aufgrund seiner Rechtswidrigkeit im Widerspruchs-/Klageverfahren zurück genommen werden musste.

Zwei Regeln der CoronaVO (Maske, Abstand) werden trotz sehr deutlichem Rückgang der Corona-Neuinfektionen schon seit 17.03.2020 (Angaben des Robert-Koch-Instituts) auf inzwischen nahezu Null - und entgegen medizinischer Evidenz zu einer behaupteten Schutzwirkung der Maske - weiterhin aufrecht erhalten. Trotz wissenschaftlicher Hinweise auf erhöhte Infektionsrisiken durch das Maskentragen sowie der schweren psychischen Folgen werden Verhaltensregeln zur Behinderung sozialer Kontakte und Grundrechtseinschränkungen ohne ausreichende Begründung und auf unverhältnismäßige Weise fortgeführt.

Es gibt immer mehr Beschwerden von Ladenbesitzer/innen und auch Kund/innen, dass Bußgelder angedroht würden und den Ladenbesitzern mit Sanktionen bis hin zur Zwangsschließung des Geschäfts gedroht würde. Um diese Erfahrungen zu versachlichen und zu einer faktenbasierenden Bewertung beizutragen, sollen die angeforderten Zahlen einen Beitrag leisten. Der Städtetag und alle Gemeinden und Städte haben die Aufgabe, einem Klima der Angst entgegen zu wirken und die regionale Wirtschaft zu stärken. Dazu zählt auch die kritische Bewertung unsinniger Corona-Maßnahmen sowie der partnerschaftliche Umgang mit den Besitzer/innen von Verkaufsstätten und anderen Organisationen mit Kundenverkehr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gibt es seit Begi…
An Stadt Offenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldverfahren // Corona [#197404]
Datum
18. September 2020 14:17
An
Stadt Offenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gibt es seit Beginn der Corona-Krise Bußgeldverfahren der städtischen Ordnungsämter oder anderer Behörden gegen Geschäfte oder Unternehmen/Organisationen wegen maskenfreien Betretens von Kunden/Geschäftspartnern oder wegen Unterschreitung des Abstands von 1,5 Meter? Falls ja, bitte ich um Angabe der Anzahl je Branche und dem Grund für das Bußgeld (Maske oder Abstand). Außerdem bitte ich um Angabe, ob das Bußgeld auch tatsächlich bezahlt wurde oder ob es aufgrund seiner Rechtswidrigkeit im Widerspruchs-/Klageverfahren zurück genommen werden musste. Zwei Regeln der CoronaVO (Maske, Abstand) werden trotz sehr deutlichem Rückgang der Corona-Neuinfektionen schon seit 17.03.2020 (Angaben des Robert-Koch-Instituts) auf inzwischen nahezu Null - und entgegen medizinischer Evidenz zu einer behaupteten Schutzwirkung der Maske - weiterhin aufrecht erhalten. Trotz wissenschaftlicher Hinweise auf erhöhte Infektionsrisiken durch das Maskentragen sowie der schweren psychischen Folgen werden Verhaltensregeln zur Behinderung sozialer Kontakte und Grundrechtseinschränkungen ohne ausreichende Begründung und auf unverhältnismäßige Weise fortgeführt. Es gibt immer mehr Beschwerden von Ladenbesitzer/innen und auch Kund/innen, dass Bußgelder angedroht würden und den Ladenbesitzern mit Sanktionen bis hin zur Zwangsschließung des Geschäfts gedroht würde. Um diese Erfahrungen zu versachlichen und zu einer faktenbasierenden Bewertung beizutragen, sollen die angeforderten Zahlen einen Beitrag leisten. Der Städtetag und alle Gemeinden und Städte haben die Aufgabe, einem Klima der Angst entgegen zu wirken und die regionale Wirtschaft zu stärken. Dazu zählt auch die kritische Bewertung unsinniger Corona-Maßnahmen sowie der partnerschaftliche Umgang mit den Besitzer/innen von Verkaufsstätten und anderen Organisationen mit Kundenverkehr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197404/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Offenburg
___________________________________________________________________________________________________________ Sehr…
Von
Stadt Offenburg
Betreff
WG: Bußgeldverfahren // Corona [#197404]
Datum
12. Oktober 2020 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
___________________________________________________________________________________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 18.09.2020 teilen wir Ihnen mit, dass es seit Beginn der Corona-Krise bei der Stadt Offenburg keine derartigen Bußgeldverfahren gibt. Mit freundlichen Grüßen