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Protokoll des aufsichtlichen Statusgesprächs am 24.06.2020

Protokoll des aufsichtlichen Statusgesprächs am 24.06.2020 zwischen BaSE und BGE.

Das Gespräch fand vor knapp drei Monaten statt, und das Protokoll ist immer noch nicht auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG zufinden, obwohl es in der Regel bereits auf der Sitzung abgestimmt wird. Insofern ist die Angabe zum Dokumentenverzeichnis

"Hier finden Sie alle Dokumente zum aktuellen Stand der Endlagersuche. "

falsch.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokoll des aufsi…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll des aufsichtlichen Statusgesprächs am 24.06.2020 [#197417]
Datum
18. September 2020 18:20
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokoll des aufsichtlichen Statusgesprächs am 24.06.2020 zwischen BaSE und BGE. Das Gespräch fand vor knapp drei Monaten statt, und das Protokoll ist immer noch nicht auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG zufinden, obwohl es in der Regel bereits auf der Sitzung abgestimmt wird. Insofern ist die Angabe zum Dokumentenverzeichnis "Hier finden Sie alle Dokumente zum aktuellen Stand der Endlagersuche. " falsch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197417/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18. September 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsf…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 18.09.2020 - Protokoll des aufsichtlichen Statusgesprächs am 24.06.2020 [#197417]
Datum
19. Oktober 2020 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18. September 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung des Protokolls des aufsichtlichen Statusgesprächs vom 24.06.2020. Anbei übersende ich Ihnen - wie von Ihnen beantragt per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG - das vorbezeichnete Protokoll und weise auf die zwischenzeitlich erfolgte kostenfreie Veröffentlichung des Protokolls zum Standortauswahlverfahren auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG hin. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz.__ _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.