Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. „Lenkungskreis Informationssicherheit”

- die am 31. August 2020 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem BSI und dem ITZBund
- die Protokolle des Lenkungskreis Informationssicherheit, sofern vorhanden

Nach Pressemitteilung des ITZBund[1] sowie des BSI[2] haben Sie diese Vereinbarung am 31. August 2020 unterzeichnet. Leider konnte ich das Dokument online nicht finden.
Eine digitale Version ist ausreichend, ich benötige keine Original-Unterschriften.

[1] https://www.itzbund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20200901_ITZBund_und_BSI.html
[2] https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Kurzmeldungen/Meldungen/ITZ_BSI_200901.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die am 31. August…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. „Lenkungskreis Informationssicherheit” [#197420]
Datum
18. September 2020 21:47
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die am 31. August 2020 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem BSI und dem ITZBund - die Protokolle des Lenkungskreis Informationssicherheit, sofern vorhanden Nach Pressemitteilung des ITZBund[1] sowie des BSI[2] haben Sie diese Vereinbarung am 31. August 2020 unterzeichnet. Leider konnte ich das Dokument online nicht finden. Eine digitale Version ist ausreichend, ich benötige keine Original-Unterschriften. [1] https://www.itzbund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20200901_ITZBund_und_BSI.html [2] https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Kurzmeldungen/Meldungen/ITZ_BSI_200901.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197420/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Informationstechnikzentrum Bund
Ihr E-Mail vom 18.09.2020 Mein Aktenzeichen: 03010302#00002#0020 Dokumentennummer: 03010302#00002#0020#0002 Sehr …
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. „Lenkungskreis Informationssicherheit” [#197420]
Datum
15. Oktober 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
Ihr E-Mail vom 18.09.2020 Mein Aktenzeichen: 03010302#00002#0020 Dokumentennummer: 03010302#00002#0020#0002 Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund notwendiger interner Abstimmungen kann Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.09.2020 nicht innerhalb der Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG beantwortet werden. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung." Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis innerhalb der Frist. Ich möchte dennoch um Verständnis d…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. „Lenkungskreis Informationssicherheit” [#197420]
Datum
20. Oktober 2020 17:56
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis innerhalb der Frist. Ich möchte dennoch um Verständnis dafür bitten, dass ich einen Hinweis zur Fristüberschreitung sende und um eine Mitteilung zum aktuellen Stand bitte. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass nach § 9 Abs. 1 IFG die Bekanntgabe der Entscheidung bei (teilweiser) Ablehnung zwingend innerhalb eines Monats nach Antragstellung zu erfolgen hat. Dies „entspricht auch dem Zweck des Gesetzes, möglichst bald Klarheit über den Informationszugang oder dessen Verweigerung zu schaffen. Schließlich entspricht diese Auslegung dem Willen des Gesetzgebers” (Mecklenburg, W. & Pöppelmann, B. (2007). Informationsfreiheitsgesetz. Bonn: DJV. S. 117). Eine Mitteilung des genauen Grundes der Verzögerung und erwarteten Bescheidung wäre hier im Sinne der Transparenz vorteilhaft, da mir nicht ersichtlich ist, welche Abstimmungen bei dieser einfachen Anfrage und der betroffenen Thematik hier nötig wären. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit’“ vom 18.09.2020 (#197420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197420/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Len…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. „Lenkungskreis Informationssicherheit” [#197420]
Datum
9. November 2020 19:54
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit’“ vom 18.09.2020 (#197420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. In Ihrer letzten Mail vom 15. Oktober 2020 bitten Sie ohne Angaben von genauen Gründen um Verständnis für die Verzögerung bei der Bearbeitung. Wie ich bereits in meiner letzten Mail ausdrückte, kann ich die Verzögerungszeit leider nicht nachvollziehen. Ihre Mitteilung ist nunmehr auch schon mehr als drei Wochen alt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197420/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den anhängenden Bescheid über die Adresse im Portal F…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. „Lenkungskreis Informationssicherheit” [#197420]
Datum
10. Dezember 2020 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den anhängenden Bescheid über die Adresse im Portal Frag den Staat. Da ich keine zustellfähige Adresse habe, gehe ich von einer rechtskonformen Übersendung aus. Mit freundlichem Gruß