Dokumentation von Todesfällen 2010-2020 im Märkischen Kreis
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie stellt sich die Frage nach verlässlichen und belastbaren Zahlen und der statistischen Entwicklung auch anderer tödlicher Viren und Todesursachen im Märkischen Kreis.
Meldepflichtig sind auftretende Fälle von Influenza (auch Grippe oder Virusgrippe genannt), aber wohl auch multiresistente Erreger wie MRSA und CRE seit 2009, u.a..
Die viel beachtete tägliche Dokumentation der Fallzahlen bei www.come-on.de ist leider dauerhaft irreführend. Z.B. 18.09.2020
- Iserlohn: 6 Infizierte, 231 Gesunde, 89 Kontaktpersonen und 5 Tote
- Lüdenscheid: 12 Infizierte, 142 Gesunde, 93 Kontaktpersonen und 3 Tote
Während die Zahlen für Infizierte, Gesunde, und Kontaktpersonen die jeweils tagesaktuellen Daten ausweisen, sind die Zahlen der Toten über den Gesamtzeitraum aufaddiert.
Die genannten Zahlen der „Infizierten“ suggerieren hohe Zahlen, sagen aber nichts aus über die Schwere der Erkrankungen, wie es etwa Zahlen über stationäre aufnahmen und Intensivbetreuung leisten würden.
https://www.come-on.de/kreis-mk/coronavirus-lehrer-corona-tests-corona-schulen-iserlohn-luedenscheid-zahlen-13565210.html
Bitte übersenden Sie mir Statistiken zu meldepflichtigen Viren und Todesursachen im Märkischen Kreis der letzten 10 Jahre.
Auf die Übersendung von pdf-Dateien kann verzichtet werden, wenn mir die Linkadressen benannt werden können.
Vorrang hat dabei zunächst der Vergleich der Daten Corana – Influenza - MRSA und CRE.
Nachfragen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. September 2020
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23. Oktober 2020
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