Wie oft wird Kerosin über der Stadt abgeworfen und wie oft ist es vertraglich erlaubt?

eine offizielle Regelung und einen Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Flughafen Hamburg, welche darüber Auskunft geben, wie viel Kerosin über der Stadt abgeworfen werden darf. Der Geruch von Kerosin ist regelmäßig und sehr häufig in der Luft. Zu der offiziellen Übersicht der "Treibstoffschnellablass-Erlaubnis" möchte ich auch Dokumente anfragen, die die tatsächliche "Treibstoffschnellablass-Praxis" durch die Flugzeuge, die am Flughafen Hamburg landen, zählen. Dies betrifft auch die Treibstoffschnellablass-Praxis von Militärmaschinen, welche ebenfalls regelmäßig im Hamburger Luftraum herumfliegen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Technischer Umweltschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie oft wird Kerosin über der Stadt abgeworfen und wie oft ist es vertraglich erlaubt? [#197534]
Datum
21. September 2020 12:05
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Technischer Umweltschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
eine offizielle Regelung und einen Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Flughafen Hamburg, welche darüber Auskunft geben, wie viel Kerosin über der Stadt abgeworfen werden darf. Der Geruch von Kerosin ist regelmäßig und sehr häufig in der Luft. Zu der offiziellen Übersicht der "Treibstoffschnellablass-Erlaubnis" möchte ich auch Dokumente anfragen, die die tatsächliche "Treibstoffschnellablass-Praxis" durch die Flugzeuge, die am Flughafen Hamburg landen, zählen. Dies betrifft auch die Treibstoffschnellablass-Praxis von Militärmaschinen, welche ebenfalls regelmäßig im Hamburger Luftraum herumfliegen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197534/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Technischer Umweltschutz
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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Technischer Umweltschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in gern erfülle ich Ihren Wunsch nach Informationen über das Thema "Kerosinschnell…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Technischer Umweltschutz
Betreff
Wie oft wird Kerosin über der Stadt abgeworfen und wie oft ist es vertraglich erlaubt? [#197534]
Datum
22. September 2020 14:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gern erfülle ich Ihren Wunsch nach Informationen über das Thema "Kerosinschnellablass". Anders als von Ihnen vermutet, gibt es keine entsprechende Vereinbarung, an der Hamburg oder der Flughafen beteiligt sind. Das ist schon deshalb ausgeschlossen, weil beide nicht hierfür zuständig sind. Allein die Deutsche Flugsicherung (DFS) kann Piloten von Flugzeugen, die sich in einer Notsituation befinden, einen Bereich zuweisen, in dem ausnahmsweise das Ablassen von Kerosin erlaubt ist. Diese Bereiche werden hinsichtlich der Flughöhen, der Geschwindigkeiten limitiert und befinden sich möglichst über gering bewohntem Gebiet. Selbst wenn die Notlage kurz nach dem Start auftritt, kann mit Hilfe dieser Vorgaben erreicht werden, dass das abgelassene Kerosin bereits in der Luft fast vollständig abgebaut und im Übrigen so weit wie möglich verteilt wird. Das Umweltbundesamt (UBA) hat kürzlich in einer Studie festgestellt, dass weder die Umwelt noch die menschliche Gesundheit hierdurch gefährdet werden, s. Anlage. Wenn es zu einem Treibstoffablass kommt, ist dieser zu melden. Das Luftfahrtbundesamt nimmt die Meldungen entgegen und veröffentlicht sie. In der Anlage finden Sie die aktuelle Übersicht aller Ereignisse im deutschen Luftraum seit 2018. Danach gab es nur drei Vorkommnisse in der relativen Nähe zu Hamburg, über dem Stadtgebiet kein einziges. Die Veröffentlichung des LBA enthält im Übrigen einen Link (FAQ) mit vielen weiteren Informationen zum Thema Treibstoff(schnell)ablass. Leider kann es bei bestimmten Wetterlagen durchaus vorkommen, dass Kerosingeruch von startenden und landenden Flugzeugen an den Boden gelangt. Die Wirbelschleppen, die an den Enden der Tragflächen entstehen, können zu einem Absinken der Abgase insbesondere bei Windstille oder sog. Inversionswetterlagen führen. Für die unterhalb der An- und Abflugstrecken ansässigen Anwohner ist das zweifellos unangenehm, führt aber nicht zu der von Ihnen befürchteten Gesundheitsgefährdung. Eine von Ihnen unterstellte "Treibstoffschnellablass-Praxis" existiert weder im Umkreis um den Hamburger Flughafen noch über dem übrigen Stadtgebiet. Für weitere Auskünfte verweise ich auf die Internetseiten des LBA und der DFS. Dort finden Sie auch Mailadressen für die persönliche Kontaktaufnahme. Mit freundlichen Grüßen