Wechsel von IP-Adressen (Statistik)

- Eine Statistik, welche die "Haltezeit von IP-Adressen von Mobilfunkgeräten in Deutschland" beinhaltet.

Art der Daten: Statistik (keine Grunddaten)
Stichprobengröße: mind. 6 Tage (keine weitere Einschränkung)
Quelle der Daten: (mehrere) Deutsche Mobilfunkprovider
Granularität der Daten: mind. in Decilen
Ausgestaltung der Daten: Es sollen Aussagen möglich sein, wie: "10 % der Mobilfunkteilnehmer hatten eine IP-Adressen-Haltedauer von mehr als 9 Stunden."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Statistik, w…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wechsel von IP-Adressen (Statistik) [#197654]
Datum
23. September 2020 12:42
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Statistik, welche die "Haltezeit von IP-Adressen von Mobilfunkgeräten in Deutschland" beinhaltet. Art der Daten: Statistik (keine Grunddaten) Stichprobengröße: mind. 6 Tage (keine weitere Einschränkung) Quelle der Daten: (mehrere) Deutsche Mobilfunkprovider Granularität der Daten: mind. in Decilen Ausgestaltung der Daten: Es sollen Aussagen möglich sein, wie: "10 % der Mobilfunkteilnehmer hatten eine IP-Adressen-Haltedauer von mehr als 9 Stunden."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197654/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Wechsel von IP-Adressen (Statistik) (Az.: A404/1010001001-IF30407)
Datum
24. September 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. September 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30407 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Wechsel von IP-Adressen (Az.: A-IR/1010001001-IF30407) Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit N…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Wechsel von IP-Adressen (Az.: A-IR/1010001001-IF30407)
Datum
29. September 2020 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 23. September 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30407) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Eine Statistik, welche die "Haltezeit von IP-Adressen von Mobilfunkgeräten in Deutschland" beinhaltet. Art der Daten: Statistik (keine Grunddaten) Stichprobengröße: mind. 6 Tage (keine weitere Einschränkung) Quelle der Daten: (mehrere) Deutsche Mobilfunkprovider Granularität der Daten: mind. in Decilen Ausgestaltung der Daten: Es sollen Aussagen möglich sein, wie: "10 % der Mobilfunkteilnehmer hatten eine IP-Adressen-Haltedauer von mehr als 9 Stunden." Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses das Folgende mit: Die gewünschten Daten liegen im Informationsangebot der amtlichen Statistik nicht vor. Im Statistischen Bundesamt gibt es keine Statistik zu diesem Thema. Möglicherweise können Ihnen folgende Ansprechpartner weiterhelfen: Bitkom.e.V. Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien https://www.bitkom.org/ Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/cln_13… Ob die gewünschten Informationen dort vorliegen, ist uns leider nicht bekannt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen