Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning

Derzeit wird medial häufig darüber berichtet, dass private Sicherheitskräfte für die Einhaltung von angeordneten Quarantänen in Flüchtlingsunterkünften zum Einsatz kommen. Dabei wird das Ziel der Einhaltung der Quarantäne-Auflagen, folglich eine räumliche Eingrenzung der Bewegungsfreiheit von natürlichen Personen (Grundrechtseingriff), genannt.

Das Wochenblatt berichtet im Juli 2020:
"Nachdem bei einer Bewohnerin der dezentralen Asylunterkunft in Magersdorf-Kirchberg eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde, hat das Landratsamt Landshut die Einrichtung vorläufig unter Häusliche Quarantäne gestellt. Ein Sicherheitsdienst ist deshalb auch durchgehend vor Ort."
https://www.wochenblatt.de/boulevard/landshut/artikel/333841/asylunterkunft-in-magersdorf-unter-quarantaene

Bitte senden Sie mir aufgrund der hohen rechtlichen Hürden eines Grundrechtseingriffs und der politischen Bedeutung die Beantwortung folgender Fragen zu:

Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Asyl- oder ähnlichen, in die Zuständigkeit fallenden Unterkünften zur Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben?
Sieht die Gemeinde Kröning den Grundrechtseingriff bei den Bewohnern durch die rechtliche Grundlage gem. § 34a GewO als gerechtfertigt an?
Welche Vorgaben hat die Gemeinde zur Umsetzung der Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen und dem Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten gemacht?
Welche Aufgaben werden den Sicherheitsdiensten zugewiesen, welche Maßnahmen erfolgen bei einem durch den Sicherheitsdienst festgestellten Verstoß und auf welcher Basis (ggf. vorläufige Festnahme nach §127 StPO)?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Florian Horn
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit wird m…
An Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut- Details
Von
Florian Horn
Betreff
Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning [#197787]
Datum
25. September 2020 09:50
An
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derzeit wird medial häufig darüber berichtet, dass private Sicherheitskräfte für die Einhaltung von angeordneten Quarantänen in Flüchtlingsunterkünften zum Einsatz kommen. Dabei wird das Ziel der Einhaltung der Quarantäne-Auflagen, folglich eine räumliche Eingrenzung der Bewegungsfreiheit von natürlichen Personen (Grundrechtseingriff), genannt. Das Wochenblatt berichtet im Juli 2020: "Nachdem bei einer Bewohnerin der dezentralen Asylunterkunft in Magersdorf-Kirchberg eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde, hat das Landratsamt Landshut die Einrichtung vorläufig unter Häusliche Quarantäne gestellt. Ein Sicherheitsdienst ist deshalb auch durchgehend vor Ort." https://www.wochenblatt.de/boulevard/landshut/artikel/333841/asylunterkunft-in-magersdorf-unter-quarantaene Bitte senden Sie mir aufgrund der hohen rechtlichen Hürden eines Grundrechtseingriffs und der politischen Bedeutung die Beantwortung folgender Fragen zu: Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Asyl- oder ähnlichen, in die Zuständigkeit fallenden Unterkünften zur Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben? Sieht die Gemeinde Kröning den Grundrechtseingriff bei den Bewohnern durch die rechtliche Grundlage gem. § 34a GewO als gerechtfertigt an? Welche Vorgaben hat die Gemeinde zur Umsetzung der Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen und dem Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten gemacht? Welche Aufgaben werden den Sicherheitsdiensten zugewiesen, welche Maßnahmen erfolgen bei einem durch den Sicherheitsdienst festgestellten Verstoß und auf welcher Basis (ggf. vorläufige Festnahme nach §127 StPO)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 197787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197787/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Sehr geehrter Herr Horn, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Mit Ihrer Zustimmung würden wir die Anfrage an die…
Von
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Betreff
Fw-3: Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning [#197787]
Datum
28. September 2020 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Horn, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Mit Ihrer Zustimmung würden wir die Anfrage an die zuständige Behörde, Landratsamt Landshut weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Florian Horn
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, sehr gerne dürfen Sie die Anfrage weiterleit…
An Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut- Details
Von
Florian Horn
Betreff
AW: Fw-3: Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning [#197787]
Datum
28. September 2020 11:26
An
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, sehr gerne dürfen Sie die Anfrage weiterleiten. Einen angenehmen Wochenstart! ... Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 197787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197787/
Florian Horn
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz privater Sicherheitskräfte zur D…
An Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut- Details
Von
Florian Horn
Betreff
AW: Fw-3: Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning [#197787]
Datum
2. November 2020 12:07
An
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning“ vom 25.09.2020 (#197787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie waren so freundlich die Anfrage an den Landkreis Landshut weiterzuleiten, dieser hat die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Ich würde Sie bitten auf Ihren Kontakt im Landkreis noch einmal zuzugehen. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 197787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197787/
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Sehr geehrter Herr Horn, ich habe Ihre E-Mail erneut an die zuständige Sachbearbeiterin des Landratsamtes Landsh…
Von
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Betreff
Re-2: Fw-3: Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning [#197787]
Datum
2. November 2020 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Horn, ich habe Ihre E-Mail erneut an die zuständige Sachbearbeiterin des Landratsamtes Landshut weitergeleitet. Da sich diese derzeit im Urlaub befindet, habe ich die Anfrage einer Vertretung zukommen lassen sowie die erste Anfrage vom 25.09.2020 ebenfalls zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Sehr geehrter Herr Horn, die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen im BayUIG und VIG leiten für Sie kein Recht au…
Von
Gemeinde Kröning - Landkreis Landshut-
Betreff
WG: Fw-6: Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen Gemeinde Kröning [#197787]
Datum
3. November 2020 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Horn, die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen im BayUIG und VIG leiten für Sie kein Recht auf Auskunft ab. Es wäre hier nur Art. 39 BayDSG möglich. Allerdings können Sie hier nur das Recht aus Auskunft geltend machen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Auskunft nach dem BayDSG mit Kosten verbunden ist. Sollten Sie weiterhin eine Auskunft begehren, bitten wir um Mitteilung Ihres berechtigten Interesses. Mit freundlichen Grüßen