Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV

1. Die mit Blick auf § 4 Abs. 3 DiGAV gemäß Art. 46 Abs. 5 S. 2 DSGVO erforderliche Mitteilung zur Beschränkung der Übermittlung bestimmter Kategorien von personenbezogenen Daten an Drittländer an die EU-Kommission.
2. Dokumente zur Vereinbarkeit von § 4 Abs. 3 DiGAV mit der DSGVO.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die mit Blick au…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
25. September 2020 13:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die mit Blick auf § 4 Abs. 3 DiGAV gemäß Art. 46 Abs. 5 S. 2 DSGVO erforderliche Mitteilung zur Beschränkung der Übermittlung bestimmter Kategorien von personenbezogenen Daten an Drittländer an die EU-Kommission. 2. Dokumente zur Vereinbarkeit von § 4 Abs. 3 DiGAV mit der DSGVO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197800/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
25. September 2020 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV“ vom 25.09.202…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
27. Oktober 2020 09:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV“ vom 25.09.2020 (#197800) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197800/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
28. Oktober 2020 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Da seit Monaten täglich eine hohe Anzahl von IFG Anträgen eingeht, kommt es leider zu einer Verzögerung bei deren Bearbeitung. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit Ihrer letzten Nachricht haben Sie mir geteilt, dass innerhalb Ihrer Behörde mit …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
28. Oktober 2020 12:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit Ihrer letzten Nachricht haben Sie mir geteilt, dass innerhalb Ihrer Behörde mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet werde. Da seit Monaten täglich eine hohe Anzahl von IFG Anträgen eingehe, käme es leider zu einer Verzögerung bei deren Bearbeitung. Allerdings rechtfertigen nur Gründe, die in dem Informationszugangsbegehren selbst liegen (z.B. dessen Umfang oder Komplexität) eine Überschreitung der Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG (vgl. mit weiteren Nachweisen: Sicko, in: Gersdorf/Paal (Hrsg.), BeckOK Informations- und Medienrecht, 29. Edition, Stand: 01.08.2020, § 7, Rn. 84). Dagegen können Umstände, die ihren Ursprung in der Sphäre der Behörde haben, insb. allgemeine Arbeitsbelastung, eine Überschreitung der Regelfrist nicht rechtfertigen (vgl. mit weiteren Nachweisen: Sicko, in: Gersdorf/Paal (Hrsg.), BeckOK Informations- und Medienrecht, 29. Edition, Stand: 01.08.2020, § 7, Rn. 84). Vor diesem Hintergrund bitte ich um unverzügliche Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197800/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV“ [#197800] [#197800]
Datum
29. Oktober 2020 12:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197800/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundesministerium für Gesundheit die Anfrage nicht im Rahmen der gesetzlichen Frist beantwortet hat und die Gründe dafür nicht in der Anfrage selbst, sondern in einer Überlastung des Ministerium liegen, die jedoch eine Verzögerung nicht rechtfertigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197800.pdf Anfragenr: 197800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197800/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
30. Oktober 2020 06:52
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
1,6 KB
image004.jpg
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. September 2020. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Die Prüfung der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 3 SGB V mit dem Recht der EU und insbesondere der DSGVO ist ohne weitergehende Dokumentation erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer Antwort auf meine IFG-Anfrage vom 25.09.2020 teilen Sie mit: „Die Prüfung d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
30. Oktober 2020 07:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer Antwort auf meine IFG-Anfrage vom 25.09.2020 teilen Sie mit: „Die Prüfung der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 3 SGB V mit dem Recht der EU und insbesondere der DSGVO ist ohne weitergehende Dokumentation erfolgt.“ Meine Anfrage bezog sich jedoch nicht auf § 4 Abs. 3 SGB V sondern auf § 4 Abs. 3 DiGAV (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/digav.html). Ich bitte Sie daher die korrekte Beantwortung meiner Anfrage bzw. eine Klarstellung, dass sich Ihre Antwort auf § 4 Abs. 3 DiGAV bezieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197800/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Die Antwort auf Ihre Anfrage müsste …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationen zu § 4 Abs. 3 DiGAV [#197800]
Datum
30. Oktober 2020 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Die Antwort auf Ihre Anfrage müsste richtigerweise lauten: Die Prüfung der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 3 DiGAV mit dem Recht der EU und insbesondere der DSGVO ist ohne weitergehende Dokumentation erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0406 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0406
Datum
11. November 2020 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/002 II#0406 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen