Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung

Anfrage an: Ordnungsamt Münster

die gesamte interne Dienstanweisung des Ordnungsamtes Münster inklusive des gesamten Inhaltsverzeichnisses. Auf unterschiedliche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie bereits Teile der internen Dienstanweisung zur Verfügung gestellt. Vielen Dank dafür. Ich bitte Sie mir die gesamte interne Dienstanweisung zur Verfügung zu stellen. Somit können die bereits bekannten Teile klar eingeordnet werden und sind somit besser Verständlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 6 Follower:innen
Konstantin Kubina
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung [#197860]
Datum
26. September 2020 13:17
An
Ordnungsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die gesamte interne Dienstanweisung des Ordnungsamtes Münster inklusive des gesamten Inhaltsverzeichnisses. Auf unterschiedliche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie bereits Teile der internen Dienstanweisung zur Verfügung gestellt. Vielen Dank dafür. Ich bitte Sie mir die gesamte interne Dienstanweisung zur Verfügung zu stellen. Somit können die bereits bekannten Teile klar eingeordnet werden und sind somit besser Verständlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 197860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197860/ Postanschrift Konstantin Kubina << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina
Konstantin Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der gesamten internen Diens…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung [#197860]
Datum
31. Oktober 2020 14:49
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung“ vom 26.09.2020 (#197860) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 197860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197860/
Konstantin Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der gesamten internen Diens…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung [#197860]
Datum
19. November 2020 16:42
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung“ vom 26.09.2020 (#197860) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 197860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197860/
Konstantin Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der gesamten internen Diens…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung [#197860]
Datum
17. Dezember 2020 21:00
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung“ vom 26.09.2020 (#197860) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 197860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197860/
Ordnungsamt Münster
Sehr geehrter Herr Kubina, anliegend übersende ich Ihnen eine Kopie von weiten Teilen der „Verkehrsüberwachung: A…
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
AW: Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung [#197860]
Datum
18. Dezember 2020 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kubina, anliegend übersende ich Ihnen eine Kopie von weiten Teilen der „Verkehrsüberwachung: Arbeitsanweisung 2020“ des Ordnungsamtes. Die übrigen Teile dieser Arbeitsanweisung können gemäß § 6 S. 1 a) IFG nicht herausgegeben werden, da das Bekanntwerden detaillierter Informationen, z.B. zu Kontrollrhythmen des Ordnungsamtes, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt sowie die Tätigkeit der Ordnungsbehörden beeinträchtigen würde. Anweisungen übergeordneter Behörden liegen nicht vor. Ich bitte Sie, die lange Wartezeit auf dieses Schreiben zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Auszugs aus der internen Dienstanweisung…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung [#197860]
Datum
26. Dezember 2020 14:15
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Auszugs aus der internen Dienstanweisung. Sie schreiben, dass die "übrigen Teile dieser Arbeitsanweisung können gemäß § 6 S. 1 a) IFG nicht herausgegeben werden, da das Bekanntwerden detaillierter Informationen, z.B. zu Kontrollrhythmen des Ordnungsamtes, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt sowie die Tätigkeit der Ordnungsbehörden beeinträchtigen würde." Um das Dokument im gesamten ausreichend beurteilen zu können, ist es wichtig, sämtliche Teile des Dokumentes zu kennen. Um die interne Dienstanweisung ausreichend beurteilen zu können, wäre eine geschwärzte Fassung hilfreich. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir das komplette Dokument übersenden können und die detaillierten Informationen die "die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt sowie die Tätigkeit der Ordnungsbehörden beeinträchtigen" würden geschwärzt werden können. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 197860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197860/
Ordnungsamt Münster
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Dezember 2020 14:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Konstantin Kubina
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung“ [#197860] [#197860]
Datum
4. Februar 2021 21:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197860/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. In der Antwort wurde beschrieben, dass die Anfrage nur auf diese eingeschränkte und gekürzte Weise Beantworten werden könnte, da ein Bekanntwerden detaillierter Informationen zur Gefährdung der Sicherheit und Ordnung führen könnte. Sollte die Veröffentlichung von Teilen der Dienstanweisung die beschriebenen Folgen haben, so wäre es dem Ordnungsamt möglich, diese Teile zu schwärzen. Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit wäre allerdings durch die Veröffentlichung der geschwärzten Fassung eher genüge getan als die aktuelle Veröffentlichung der Auszüge. Somit wäre es möglich die Auszüge auch im Kontext bewerten zu können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anhänge: - 197860.pdf - 2020-12-18_1-VKArbeitsanweisung2020_Auszug.pdf Anfragenr: 197860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197860/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung“ [#197860] [#197860]
Datum
5. Februar 2021 06:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 (#197860) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) An…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 (#197860)
Datum
17. Februar 2021 19:32
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-1195/21 ________________________________ Sehr geehrter Herr Thomas, Herr Kubina hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der "gesamten internen Dienstanweisung des Ordnungsamtes Münster" über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-der-gesamten-internen-dienstanweisung/) gestellt zu haben. Mit Antwort vom 18.12.2020 haben Sie ihm einen Auszug aus der "Verkehrsüberwachung: Arbeitsanweisung 2020" übermittelt. Die übrigen Teile dieser Arbeitsanweisung könnten "gemäß § 6 S. 1 a) IFG nicht herausgegeben werden, da das Bekanntwerden detaillierter Informationen, z.B. zu Kontrollrhythmen des Ordnungsamtes, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt sowie die Tätigkeit der Ordnungsbehörden beeinträchtigen würde." Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Ihrer Homepage konnte ich entnehmen, dass das Ordnungsamt neben dem in der zur Verfügung gestellten Dienstanweisung behandelten Straßenverkehr auch noch für den kommunalen Ordnungsdienst, das allgemeine Ordnungswesen und das Gewerbe zuständig ist. Ihrer mail vom 18.12. an den Antragsteller ist nicht zu entnehmen, ob für diese übrigen Bereiche ebenfalls Dienstanweisungen existieren oder nicht. Da sich Herrn Kubinas Antrag explizit auf alle internen Dienstanweisungen des Ordnungsamtes bezieht, wären insoweit der Informationszugangsantrag noch unbeantwortet. Unabhängig davon hatte der Antragsteller Sie mit mail vom 26.12.2020 darum gebeten, zu prüfen, inwieweit eine Zurverfügungstellung der Dienstanweisung für die Verkehrsüberwachung in geschwärzter Fassung möglich wäre. Auch dies bitte ich zu prüfen. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 (#197860) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 (#197860)
Datum
9. März 2021 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-1195/21 ________________________________ Sehr geehrter Herr Kubina, hiermit leite ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Münster weiter, damit gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag bzw. Ihre Vermittlungsanfrage erledigt haben. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt Münster
Dienstanweisungen in Durchsuchbarer Form (OCR) Die gescannten Dokumente wurden einmal mit einem OCR Scanner aufber…
Von
Ordnungsamt Münster
Via
Briefpost
Betreff
Dienstanweisungen in Durchsuchbarer Form (OCR)
Datum
9. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Die gescannten Dokumente wurden einmal mit einem OCR Scanner aufbereitet, so dass der Text durchsuchbar wird.

Dokumente