Entwidmung Bahnflächen westlich Bahnhof Einsiedlerhof

Bestehen Pläne oder wird es angestrebt die inzwischen nicht mehr genutzten Bahnflächen westlich des Bahnhofs Einsiedlerhof und nördlich der Gleisanlagen zu entwidmen? Falls ja, in welchem Zeithorizont oder Zeitplan soll das entsprechende Verfahren eingeleitet werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bestehen Pläne oder…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Entwidmung Bahnflächen westlich Bahnhof Einsiedlerhof [#197889]
Datum
27. September 2020 12:27
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bestehen Pläne oder wird es angestrebt die inzwischen nicht mehr genutzten Bahnflächen westlich des Bahnhofs Einsiedlerhof und nördlich der Gleisanlagen zu entwidmen? Falls ja, in welchem Zeithorizont oder Zeitplan soll das entsprechende Verfahren eingeleitet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197889/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegen keine Informatio…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 618 IFG - Entwidmung Bahnflächen westlich Bahnhof Einsiedlerhof [#197889]
Datum
8. Oktober 2020 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegen keine Informationen über ggf. geplante Verfahren zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken der inzwischen nicht mehr genutzten Bahnflächen westlich des Bahnhofs Einsiedlerhof und nördlich der Gleisanlagen vor. Verfahren zur Freistellung von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes werden auf Antrag durch das hierfür zuständige Eisenbahn-Bundesamt geführt. Mit freundlichen Grüßen