Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage vom 27. September 2020 wurde an mich weiter geleitet.
Ich bin gebeten worden, Ihnen Informationen zum aktuellen Sachstand der Einführung elektronischer Klausuren in den juristischen Staatsexamina zu übermitteln. Dies möchte ich gern tun.
Wie Sie vielleicht wissen, arbeiten derzeit alle Bundesländer daran, die Klausuren in juristischen Staatsprüfungen auf ein digitales Format umzustellen. An Fahrt aufgenommen hat das Thema durch eine von der Bundesregierung geplante Änderung des Deutschen Richtergesetzes, die auf eine Umstellung juristischer Staatsprüfungen auf ein digitales Format abzielt. Das Land Thüringen hat im zweiten Staatsexamen bereits erste Erfahrungen gesammelt.
In Hamburg ist die Einführung digitaler Staatsexamensklausuren in ein umfassendes IT-Modernisierungsprojekt der juristischen Prüfungsämter und der Personalstelle für Referendare eingebettet (das Projekt eKlausur & Software). Auftraggeber des Projekts ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Projektleitung ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht angesiedelt.
Die Einführung der eKlausur im Hamburger Staatsexamen ist für Anfang 2022 geplant; noch zu klären ist, ob die Umstellung für beide Staatsprüfungen zeitgleich erfolgen oder mit dem 2. Examen begonnen wird. Die eKlausur soll als Option, nicht als Verpflichtung angeboten werden. Damit steht es den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten frei, ihre Examensklausuren am Computer oder - wie bisher - mit der Hand zu schreiben. Der Einführung im Examen vorangehen soll eine Einführung in den Probeklausurenkursen des Referendariats ab Herbst 2021.
Da das zweite juristische Staatsexamen gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein und Bremen vom GPA durchgeführt wird, werden diese beiden Länder eng in die Planungen eingezogen. Auch die juristischen Hochschulen sind in dem Projekt vertreten. Gespräche mit den Studierendenvertretungen beider Hochschulen haben bereits stattgefunden; ein weiterer Austausch ist geplant.
Für die eKlausur soll eine geeignete Software angeschafft werden. Eine entsprechende Ausschreibung soll demnächst erfolgen. Die einzusetzende Hardware für die eKlausur wird seitens der Prüfungsämter gestellt, es soll aus Gründen der Chancengleichheit ausdrücklich kein Bring-Your-Own-Device System (BYOD) geben. Die entsprechenden Computer für die Prüflinge werden im Rahmen des Projekts angeschafft werden.
Da für das Arbeiten mit Computern mehr Platz benötigt wird, werden für die Einführung der eKlausur neue Klausurräume angemietet. Die Suche nach einer geeigneten Immobilie ist noch nicht abgeschlossen. Mit den neuen Räumlichkeiten wird es nach gegenwärtiger Planung möglich sein, bis zu 200 Prüflinge gleichzeitig die Klausuren schreiben zu lassen. Diese annähernde Verdoppelung der Klausurplätze orientiert sich an der erwarteten Entwicklung der Studentenzahlen. Die dargestellten Zahlen gehen davon aus, dass ein normaler Klausurbetrieb stattfinden kann, ohne „Corona-Abstände“.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein zu können.
Mit freundlichem Gruß