Digitales juristisches Staatsexamen: Sachstand

am 10. Januar 2020 veröffentlichte der ehemalige Justizsenator Till Steffen über seinen Twitter-Account folgende Nachricht: "Schluss mit der Zettelwirtschaft! Hamburg führt bis 2022 das digitale #Staatsexamen ein. Geschrieben wird dann nicht mehr per Hand auf Papier, sondern mit Tastatur am PC. Ist im Job doch schon längst so. Wir setzen die #Digitalisierung in der Justiz um!" (Quelle: https://twitter.com/till_steffen/status/1215666184948998144).

Bitte senden Sie mir sämtliche Informationen/Auskünfte darüber zu, wie hierzu der Sachstand ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitales juristisches Staatsexamen: Sachstand [#197890]
Datum
27. September 2020 12:59
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
am 10. Januar 2020 veröffentlichte der ehemalige Justizsenator Till Steffen über seinen Twitter-Account folgende Nachricht: "Schluss mit der Zettelwirtschaft! Hamburg führt bis 2022 das digitale #Staatsexamen ein. Geschrieben wird dann nicht mehr per Hand auf Papier, sondern mit Tastatur am PC. Ist im Job doch schon längst so. Wir setzen die #Digitalisierung in der Justiz um!" (Quelle: https://twitter.com/till_steffen/status/1215666184948998144). Bitte senden Sie mir sämtliche Informationen/Auskünfte darüber zu, wie hierzu der Sachstand ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197890/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 27. September 2020 wurde an mich weiter geleitet. Ich bin gebeten …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Digitales juristisches Staatsexamen: Sachstand [#197890]
Datum
2. Oktober 2020 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 27. September 2020 wurde an mich weiter geleitet. Ich bin gebeten worden, Ihnen Informationen zum aktuellen Sachstand der Einführung elektronischer Klausuren in den juristischen Staatsexamina zu übermitteln. Dies möchte ich gern tun. Wie Sie vielleicht wissen, arbeiten derzeit alle Bundesländer daran, die Klausuren in juristischen Staatsprüfungen auf ein digitales Format umzustellen. An Fahrt aufgenommen hat das Thema durch eine von der Bundesregierung geplante Änderung des Deutschen Richtergesetzes, die auf eine Umstellung juristischer Staatsprüfungen auf ein digitales Format abzielt. Das Land Thüringen hat im zweiten Staatsexamen bereits erste Erfahrungen gesammelt. In Hamburg ist die Einführung digitaler Staatsexamensklausuren in ein umfassendes IT-Modernisierungsprojekt der juristischen Prüfungsämter und der Personalstelle für Referendare eingebettet (das Projekt eKlausur & Software). Auftraggeber des Projekts ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Projektleitung ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht angesiedelt. Die Einführung der eKlausur im Hamburger Staatsexamen ist für Anfang 2022 geplant; noch zu klären ist, ob die Umstellung für beide Staatsprüfungen zeitgleich erfolgen oder mit dem 2. Examen begonnen wird. Die eKlausur soll als Option, nicht als Verpflichtung angeboten werden. Damit steht es den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten frei, ihre Examensklausuren am Computer oder - wie bisher - mit der Hand zu schreiben. Der Einführung im Examen vorangehen soll eine Einführung in den Probeklausurenkursen des Referendariats ab Herbst 2021. Da das zweite juristische Staatsexamen gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein und Bremen vom GPA durchgeführt wird, werden diese beiden Länder eng in die Planungen eingezogen. Auch die juristischen Hochschulen sind in dem Projekt vertreten. Gespräche mit den Studierendenvertretungen beider Hochschulen haben bereits stattgefunden; ein weiterer Austausch ist geplant. Für die eKlausur soll eine geeignete Software angeschafft werden. Eine entsprechende Ausschreibung soll demnächst erfolgen. Die einzusetzende Hardware für die eKlausur wird seitens der Prüfungsämter gestellt, es soll aus Gründen der Chancengleichheit ausdrücklich kein Bring-Your-Own-Device System (BYOD) geben. Die entsprechenden Computer für die Prüflinge werden im Rahmen des Projekts angeschafft werden. Da für das Arbeiten mit Computern mehr Platz benötigt wird, werden für die Einführung der eKlausur neue Klausurräume angemietet. Die Suche nach einer geeigneten Immobilie ist noch nicht abgeschlossen. Mit den neuen Räumlichkeiten wird es nach gegenwärtiger Planung möglich sein, bis zu 200 Prüflinge gleichzeitig die Klausuren schreiben zu lassen. Diese annähernde Verdoppelung der Klausurplätze orientiert sich an der erwarteten Entwicklung der Studentenzahlen. Die dargestellten Zahlen gehen davon aus, dass ein normaler Klausurbetrieb stattfinden kann, ohne „Corona-Abstände“. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein zu können. Mit freundlichem Gruß