Personen die, dazu Berechtigt sind Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht die Vorlage zu verlangen
Laut §3 Abs. 2 Nr. 2 Corona-Schutzverordnung können Personen von, die aufgrund gesundheitliche Probleme oder aufgrund einer Behinderung etc. von der Maskenpflicht befreit werden.
Aber welche Personen oder Personenkreise sind dazu Berechtigt, einem von der Maskenpflicht befreite Person zu verlangen, das der Attest zur Befreiung der Maskenpflicht vorgezeigt oder ausgehändigt wird? Dürfen z.B. auch Ladeninhaber, Supermarkt-Mitarbeiter oder private Sicherheitsdienste (wie z.B. Türsteher) die Vorlage des Attest verlangen?
Falls irgendwelche Gebühren für meine Anfrage anfallen sollten, bitte ich Sie dies in vorab mitzuteilen.
Bitte teilen Sie mir auch gegebenenfalls mit, wenn meine Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich ist.
Vielen Dank schon in voraus!
Anfrage abgelehnt
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Datum27. September 2020
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30. Oktober 2020
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