Klimanotstand - Heizen von Außenflächen

Laut SR-Nachrichten vom 27.09.2020 soll es im Rahmen der "Sondernutzungssatzung" möglich sein, Außenflächen in der Gastronomie zu heizen.

Am 18.06.2019 wurde im Saarbrücker Stadtrat der Klimanotstand ausgerufen. Dadurch sollen bei allen Entscheidungen der Stadt die Auswirkungen auf den Umwelt-, Klima- und Artenschutz berücksichtigt und konkrete Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels definiert werden.

Bitte senden Sie mir die Begründung, weshalb das Heizen von Außenflächen mit den Klimaschutz vereinbar ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Susanne Schmitt
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut SR-Nachri…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
Susanne Schmitt
Betreff
Klimanotstand - Heizen von Außenflächen [#197899]
Datum
27. September 2020 16:15
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut SR-Nachrichten vom 27.09.2020 soll es im Rahmen der "Sondernutzungssatzung" möglich sein, Außenflächen in der Gastronomie zu heizen. Am 18.06.2019 wurde im Saarbrücker Stadtrat der Klimanotstand ausgerufen. Dadurch sollen bei allen Entscheidungen der Stadt die Auswirkungen auf den Umwelt-, Klima- und Artenschutz berücksichtigt und konkrete Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels definiert werden. Bitte senden Sie mir die Begründung, weshalb das Heizen von Außenflächen mit den Klimaschutz vereinbar ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Schmitt Anfragenr: 197899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197899/ Postanschrift Susanne Schmitt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Schmitt

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Landeshauptstadt Saarbrücken
Sehr geehrte Frau Schmitt, Heizpilze sind nach geltendem Satzungsrecht nicht genehmigungsfähig. § 5 Abs. 1 Ziff. …
Von
Landeshauptstadt Saarbrücken
Betreff
AW: Klimanotstand - Heizen von Außenflächen [#197899]
Datum
7. Oktober 2020 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schmitt, Heizpilze sind nach geltendem Satzungsrecht nicht genehmigungsfähig. § 5 Abs. 1 Ziff. 9 der Satzung der LH Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen vom 21.07.2015. Eine Verwendung von elektrisch betriebenen Heizstrahlern ist je nach Örtlichkeit denkbar. V Wer entscheidet darüber? Stadtrat Und wie ist der aktuelle Stand? Eine Satzungsänderung steht zur Zeit nicht an. Viele Grüße