Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich hatte bei Ihnen am 12. Juni 2020 das Programm der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 angefragt und erhalten. Daraufhin habe ich die Dienststellen der einzelnen Vortragenden angeschrieben und Übersendung der jeweiligen Vortragsunterlagen beantragt. Ich wurde mit meinem Anliegen nach und nach wieder zurück zur Landesärztekammer verwiesen. Deswegen möchte ich hiermit folgenden Antrag an die Landesärztekammer stellen:

Bitte senden Sie mir sämtliche Unterlagen für alle Vorträge der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 zu, d.h. Vortragsfolien, Handreichungen usw.

Diese Anfrage überschneidet sich mit derjenigen vom 28. Juli 2020 nach Vorträgen von Gerrit Hesse. Ich möchte dennoch die alte Anfrage weiterlaufen lassen, da der Verfahrensstand dort bereits weiter ist. Ein Gerichtsurteil zu der alten Anfrage könnte die Rechtslage soweit klären, dass sie auch auf diese umfassendere Anfrage hier übertragen werden könnte.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich hatte bei Ihnen am 12. Juni 2020 das Program…
An Landesärztekammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 [#197904]
Datum
27. September 2020 19:01
An
Landesärztekammer Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich hatte bei Ihnen am 12. Juni 2020 das Programm der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 angefragt und erhalten. Daraufhin habe ich die Dienststellen der einzelnen Vortragenden angeschrieben und Übersendung der jeweiligen Vortragsunterlagen beantragt. Ich wurde mit meinem Anliegen nach und nach wieder zurück zur Landesärztekammer verwiesen. Deswegen möchte ich hiermit folgenden Antrag an die Landesärztekammer stellen: Bitte senden Sie mir sämtliche Unterlagen für alle Vorträge der Curricularen Fortbildung Impfen 2019 zu, d.h. Vortragsfolien, Handreichungen usw. Diese Anfrage überschneidet sich mit derjenigen vom 28. Juli 2020 nach Vorträgen von Gerrit Hesse. Ich möchte dennoch die alte Anfrage weiterlaufen lassen, da der Verfahrensstand dort bereits weiter ist. Ein Gerichtsurteil zu der alten Anfrage könnte die Rechtslage soweit klären, dass sie auch auf diese umfassendere Anfrage hier übertragen werden könnte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesärztekammer Thüringen
Bescheid Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesärztekammer Thüringen
Betreff
Bescheid
Datum
26. Februar 2021 09:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
707,9 KB
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Th…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019“ [#197904] [#197904]
Datum
26. Februar 2021 13:22
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197904/ Ich bin der Meinung, die Auskunft wurde zu Unrecht abgelehnt, weil 1. Der Ärztekammer die angeforderten Unterlagen vorliegen. 2. Das Geschäftsmodell der Fortbildung anscheinend der Herausgabe der Unterlagen entgegensteht. Das Geschäftsmodell muss sich jedoch nach dem Transparenzgesetz richten und nicht umgekehrt. 3. Das Urheberrecht steht der Herausgabe nicht entgegen, weil die Vortragenden jeweils in Behörden im Sinne des Transparenzgesetzes arbeiten und damit ihrer jeweiligen Institution Nutzungsrechte im Rahmen des Transparenzgesetzes eingeräumt haben. 4. Die Ärztekammer lässt nicht erkennen, dass sie irgendetwas versucht hat, um meinem Antrag wenigstens teilweise stattzugeben (Herausgabe nur privat an mich, Gebühren erheben, Schwärzen etc.) Bei der ähnlich gelagerten Anfrage eines einzelnen Vortrages habe ich bereits Klage eingelegt: https://fragdenstaat.de/a/193655 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197904.pdf Anfragenr: 197904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197904/
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Metzner. Mit freundlichen Grü…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019“ [#197904] [#197904]
Datum
1. März 2021 14:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
943,3 KB
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Metzner. Mit freundlichen Grüßen
Landesärztekammer Thüringen
Ergänzung Schreiben vom 24.02.2021 Ablehnung des Antrages auf Herausgabe aller Vortragsunterlagen im Rahmen der Cu…
Von
Landesärztekammer Thüringen
Via
Briefpost
Betreff
Ergänzung Schreiben vom 24.02.2021
Datum
8. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung des Antrages auf Herausgabe aller Vortragsunterlagen im Rahmen der Curricularen Fortbildung Impfen (Az.:1049/2020/SO) Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 24.02.2021 teilen wir Ihren ergänzend mit, dass Sie gemäß § 10 Abs. 6 Satz 4 ThürTG die Möglichkeit haben, den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen: Häßlerstrasse 8 | 99096 Erfurt Tel.: +49 (361) 57-3112900 Fax: +49 (361) 57-3112904 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ergänzung Schreiben vom 24.02.2021, Az.:1049/2020/SO [#197904] Sehr << Anrede >> Ihren Hinweis au…
An Landesärztekammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergänzung Schreiben vom 24.02.2021, Az.:1049/2020/SO [#197904]
Datum
8. März 2021 14:15
An
Landesärztekammer Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihren Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten habe ich erhalten. Ich habe ihn bereits informiert. Bitte benutzen Sie für die Korrespondenz für dieses Aktenzeichen die Absenderadresse dieser E-Mail, damit die Nachrichten der richtigen Transparenzanfrage zugeordnet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grü…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019“ [#197904]
Datum
1. April 2021 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Meine Bitte um Vermittlung vom 26. Februar 2021 betraf die meiner Meinung nach unge…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019“ [#197904]
Datum
1. April 2021 16:24
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine Bitte um Vermittlung vom 26. Februar 2021 betraf die meiner Meinung nach ungerechtfertigte Ablehnung vom 24. Februar 2021 meiner Transparenzanfrage vom 27. September 2020. Es ging nicht um einen ausbleibenden Bescheid. Ich habe gerade noch einmal meine Bitte um Vermittlung gelesen, ob darin irgendetwas missverständlich wäre, kann aber nichts missverständliches entdecken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grü…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019“ [#197904]
Datum
15. April 2021 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
954,7 KB
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben mir im letzten Schreiben mitgeteilt, dass Sie keine Bedenken wegen der Ab…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019“ [#197904]
Datum
15. April 2021 13:00
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben mir im letzten Schreiben mitgeteilt, dass Sie keine Bedenken wegen der Ablehnung der Herausgabe der Vortragsunterlagen der Impffortbildung durch die Landesärztekammer Thüringen haben. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass es sich hierbei um Informationen handelt, die grundsätzlich unter das Thüringer Transparenzgesetz fallen. Daher möchte ich sie nach einem Vorschlag fragen, wie ich an diese Daten herankommen könnte. Dazu möchte ich noch bemerken, dass bevor ich die Landesärztekammer Thüringen gefragt habe, erst die einzelnen Arbeitsstellen der Vortragenden angefragt habe. Diese haben sämtlich die Herausgabe verweigert, sich für "nicht zuständig" erklärt und zurück an die Landesärztekammer verwiesen. Sie können meine Anfragen hier nachlesen, soweit ich sie über das Portal FragDenStaat gestellt habe: https://fragdenstaat.de/anfrage/vortragsunterlagen-fur-vortrage-der-curricularen-fortbildung-impfen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/vortragsunterlagen-fur-vortrage-der-curricularen-fortbildung-impfen-1/ https://fragdenstaat.de/anfrage/vortragsunterlagen-fur-vortrage-der-curricularen-fortbildung-impfen-2/ Außerdem habe ich Prof. Pfister vom Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar eine schriftliche Anfrage gestellt. Falls "Verfügungsberechtigung" tatsächlich ein rechtlich relevanter Begriff für das Transparenzgesetz sein sollte, so wären doch die Arbeitsstellen der Vortragenden noch eher verfügungsberechtigt als die Landesärztekammer. Im Falle von Gerrit Hesse und dem Gesundheitsamt Erfurt würde das Weiterverfolgen meiner Anfrage dort aber fruchtlos bleiben müssen, weil das Gesundheitsamt mitgeteilt hat, dass Herr Hesse nicht mehr dort arbeitet und ihm seine Vortragsunterlagen nicht (mehr) vorliegen. Die Situation stellt sich für mich momentan so dar: Das Gesundheitsamt müsste mir die Vortragsunterlagen herausgeben, besitzt sie aber nicht. Die Landesärztekammer besitzt die Vortragsunterlagen (sie hat sie ja an die Fortbildungsteilnehmer herausgegeben), will sie aber nicht herausgeben, weil sie sich für nicht verfügungsberechtigt hält. Vielleicht können Sie die Frage klären, wer denn nun "verfügungsberechtigt" über die Vortragsunterlagen ist. Eigentlich bin ich der Meinung, dass ein Angestellter des öffentlichen Dienstes automatisch seinem Arbeitgeber (hier das Land Thüringen) die nötigen Nutzungsrechte abtritt. Die Nutzungsrechte des Landes ergeben sich natürlich auch aus dem Transparenzgesetz. So sah es 2015 auch das Bundesverwaltungsgericht (https://www.anwalt24.de/urteile/bverwg/2015-06-25/bverwg-7-c-114). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grü…
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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Vermittlung bei Anfrage „Vorträge von bei der Curricularen Fortbildung Impfen 2019“ [#197904]
Datum
21. April 2021 07:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
930,6 KB
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Göhring. Mit freundlichen Grüßen