Impfschäden in Sachsen-Anhalt

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Senden Sie mir bitte Ihnen vorliegende Information zu, welche folgende Fragen beantworten:

1. Wie viele Menschen in Sachsen-Anhalt haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei? Insbesondere interessieren mich die Zahlen für die MMR-Impfung.

2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Sachsen-Anhalt wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt?

3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt?

4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt?

5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in Senden Sie mir bitte Ihnen vorliegende I…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden in Sachsen-Anhalt [#197913]
Datum
27. September 2020 21:07
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in Senden Sie mir bitte Ihnen vorliegende Information zu, welche folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Menschen in Sachsen-Anhalt haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei? Insbesondere interessieren mich die Zahlen für die MMR-Impfung. 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Sachsen-Anhalt wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt? 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt? 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen Informationen liegen im Ministerium für Arbeit, Soziales un…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Impfschäden in Sachsen-Anhalt [#197913]
Datum
30. September 2020 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen Informationen liegen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt nicht vor. Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt für die Entschädigung von Impfschäden ist das Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel. +49 345 514-0 E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Das Landesverwaltungsamt erhält diese Nachricht cc. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
IZG-Antrag vom 27. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 27. September 2020 und Ihrem d…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag vom 27. September 2020
Datum
14. Oktober 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 27. September 2020 und Ihrem damit verbundenen Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) nehme ich Bezug. Das Referat Landesversorgungsamt hat Ihren Antrag an mich weitergeleitet, denn nach der behördeninternen Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsamtes ist das Referat Justitiariat, Stiftungen für die Bearbeitung von Anträgen nach dem IZG LSA zuständig. Zu Ihren Fragen kann ich folgendes mitteilen: 1. Im Zeitraum von 2010 bis 2019 wurden insgesamt 2 Impfschäden im Land Sachsen-Anhalt anerkannt. Die Art der gesundheitlichen Schädigung und Art der Impfung werden statistisch nicht erfasst. 2. Im Zeitraum von 2010 bis 2019 wurden insgesamt 35 Neuanträge auf Anerkennung eines Impfschadens in Sachsen-Anhalt gestellt. Im gleichen Zeitraum erfolgten insgesamt 2 Bewilligungen, 31 Ablehnungen und 2 Antragsrücknahmen. 3. Die Antragsbearbeitung erfolgt entsprechend den rechtlichen Anforderungen der §§ 60 ff des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Frage nach der Art und Weise der Antragsprüfung und welche Prüfungsmaßstäbe hierbei angesetzt werden ist nicht nach dem IZG LSA zu beantworten, da es sich hierbei mangels Aufzeichnung nicht um eine sogenannte "amtliche Information" im Sinne des IZG LSA handelt. 4. Häufig konnte der Nachweis der Kausalität (Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfschaden und der Gesundheitsstörung) nicht erbracht werden. Konkrete Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst. 5. Eine Auskunft zu den jährlichen Entschädigungssummen kann nicht erfolgen, da diese statistisch nicht erfasst werden. Die Durchführung des IZG LSA ist grundsätzlich kostenpflichtig (§ 10 IZG LSA). Von einer Gebührenfestsetzung wird für den vorliegenden Einzelfall jedoch abgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG-Antrag vom 27. September 2020 [#197913] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung mei…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-Antrag vom 27. September 2020 [#197913]
Datum
23. Oktober 2020 20:49
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen! Gestatten Sie mir noch zwei Nachfragen: Zu 3) Ich verstehe Ihre Antwort so, dass es zwar Prüfungsmaßstäbe gibt, diese aber nirgendwo niedergeschrieben sind. Habe ich das so richtig verstanden? Zu 4) Wer trägt die Nachweispflicht für eine Kausalität? Hat sich da etwas geändert beim Inkrafttreten der Masernimpfpflicht am 1. März 2020? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
AW: [EXTERN] AW: IZG-Antrag vom 27. September 2020 [#197913] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Frage 3 möcht…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: IZG-Antrag vom 27. September 2020 [#197913]
Datum
29. Oktober 2020 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Frage 3 möchte ich Ihnen ergänzend mitteilen, dass sich die Prüfungsmaßstäbe zur Höhe des GdS speziell neben den bereits genannten gesetzlichen Grundlagen (Infektionsschutzgesetz und Bundesversorgungsgesetz) nach der "Versorgungsmedizin - Verordnung" - VersMedV richten. Insofern sind die Beurteilungskategorien durch diese Verordnung bundeseinheitlich geregelt. Zu Ihrer Frage 4 kann ich ausführen, dass im Sozialrecht ein Amtsermittlungsgrundsatz besteht, insofern hat das Landesverwaltungsamt eine vollumfängliche Ermittlungspflicht. Es bestehen jedoch Mitwirkungspflichten des betroffenen Antragstellers. Diese sind in den §§ 60 ff SGB I geregelt. Die Beurteilung, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und einer Schutzimpfung besteht, entscheidet das Landesverwaltungsamt unter Beteiligung des Versorgungsärztlichen Dienstes nach Auswertung aller Unterlagen im Rahmen der freien Beweiswürdigung (Gutachten, Befundberichte usw.). Seit Inkrafttreten der Masernimpflicht gibt es keine Änderungen. Im Übrigen widerspreche ich ausdrücklich einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG-Antrag vom 27. September 2020 [#197913] Sehr geehrteAntragsteller/in Herzlichen Dank für die zügige Antwo…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-Antrag vom 27. September 2020 [#197913]
Datum
5. November 2020 21:55
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Herzlichen Dank für die zügige Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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