Entwicklung EEG-Umlage

Die jährlichen Beträge, beginnend ab 2004 bis 2015 (falls vorhanden auch schon 2016), zu folgenden Vorgängen:
• Auszahlung an die Betreiber von erneuerbaren Energien-Anlagen, die nach dem EEG Geld für den von ihnen erzeugten EE-Strom erhalten haben.
• Die Höhe des EE-Stroms in GWh.
• Die Erlöse, die durch den Verkauf des EE-Stroms erzielt wurden.
• Die Höhe der EEG-Umlage, die von den Verbrauchern des EE-Stroms eingenommen worden sind.

Zusatzfrage: Der Wälzungs-Mechanismus der EEG-Umlage wurde in 2009 geändert. Zu welchem Datum wurde diese Änderung gültig? 01.01.2010?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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Rolf Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jährlichen B…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Rolf Weber
Betreff
Entwicklung EEG-Umlage [#19794]
Datum
6. Januar 2017 11:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jährlichen Beträge, beginnend ab 2004 bis 2015 (falls vorhanden auch schon 2016), zu folgenden Vorgängen: • Auszahlung an die Betreiber von erneuerbaren Energien-Anlagen, die nach dem EEG Geld für den von ihnen erzeugten EE-Strom erhalten haben. • Die Höhe des EE-Stroms in GWh. • Die Erlöse, die durch den Verkauf des EE-Stroms erzielt wurden. • Die Höhe der EEG-Umlage, die von den Verbrauchern des EE-Stroms eingenommen worden sind. Zusatzfrage: Der Wälzungs-Mechanismus der EEG-Umlage wurde in 2009 geändert. Zu welchem Datum wurde diese Änderung gültig? 01.01.2010?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Rolf Weber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rolf Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rolf Weber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Weber, anbei erhalten Sie den Bescheid zu u. g. Antrag nach UIG. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Entwicklung EEG-Umlage [#19794]
Datum
6. Februar 2017 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, anbei erhalten Sie den Bescheid zu u. g. Antrag nach UIG. Mit freundlichen Grüßen

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Rolf Weber
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für den Link. Ich hatte zuvor andere Veröffentlichungen ge…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Rolf Weber
Betreff
AW: AW: Entwicklung EEG-Umlage [#19794]
Datum
6. Februar 2017 18:09
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für den Link. Ich hatte zuvor andere Veröffentlichungen gefunden, die nicht so eindeutig waren. Sie habe mir sehr weiter geholfen. Ich Ergebnis kann aus den veröffentlichten Zahlen ermittelt werden, dass die EEG-Vergütung nach Umstellung des Wälzungsmechanismusses zum 01.01.2010 um rund 30% gestiegen ist. Die solidarische Verteilung der Energiewende-Kosten ist also wesentlich preiswerter als die Verteilung der Kosten mittels der Börse. Mit freundlichen Grüßen Rolf Weber Anfragenr: 19794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rolf Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>