Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen (Regierung der Oberpfalz)

Bezugnehmend auf die Anfrage an die Stadt Weiden und die nachfolgende Antwort, übersende ich Ihnen beigefügte Anfrage mit der Bitte um Beantwortung.

Sehr geehrter Herr Horn,
die Flüchtlingsunterkunft, auf die der von Ihnen zitierte Medienbericht Bezug nimmt, fällt in die Zuständigkeit der Regierung der Oberpfalz. Wir bitten Sie daher Ihre Anfrage dorthin zu richten. Eine Weiterleitung Ihres Antrages durch uns erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole H.
Stadt Weiden i. d. OPf.
Rechtsamt
Dr.-Pfleger-Str. 15 92637 Weiden i. d. OPf.

Ursprüngliche Anfrage:
Derzeit wird medial häufig darüber berichtet, dass private Sicherheitskräfte für die Einhaltung von angeordneten Quarantänen in Flüchtlingsunterkünften zum Einsatz kommen. Dabei wird das Ziel der Einhaltung der Quarantäne-Auflagen, folglich eine räumliche Eingrenzung der Bewegungsfreiheit von natürlichen Personen (Grundrechtseingriff), genannt.

So schrieben beispielsweise im Juni die Oberpfalz-Medien:
"Im Haus 2 leben 55 Bewohner. Dass nur 36 davon untersucht wurden, liegt daran, dass kleinere Kinder nicht getestet werden. Zudem geschehen die Tests auf freiwilliger Basis, teilt Kathrin Kammermeier, Sprecherin der Regierung der Oberpfalz, mit. Wer im Gebäude 2 auf dem früheren Camp-Pitman-Areal wohnt, darf die Immobilie nun für mindestens zwei Wochen nicht verlassen. Die Quarantäne überwacht ein Sicherheitsdienst, dessen Mitarbeiter sich ebenfalls jederzeit testen lassen können." https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/vier-asylbewerber-weiden-positiv-coronavirus-getestet-id3043419.html?fbclid=IwAR39XuBXOSU5UQPkWjMjunVSwcuUYPIt55fmQ-hIJpH5lEgLhqqklGcDRLQ

Bitte senden Sie mir aufgrund der hohen rechtlichen Hürden eines Grundrechtseingriffs und der politischen Bedeutung die Beantwortung folgender Fragen zu:

Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Asyl- oder ähnlichen, in die Zuständigkeit fallende Unterkünften zur Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben?
Sieht die Regierung der Oberpfalz den Grundrechtseingriff bei den Bewohnern durch die rechtliche Grundlage gem. § 34a GewO als gerechtfertigt an?
Welche Vorgaben hat die Regierung der Oberpfalz zur Umsetzung der Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen und dem Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten gemacht?
Welche Aufgaben werden den Sicherheitsdiensten zugewiesen, welche Maßnahmen erfolgen bei einem durch den Sicherheitsdienst festgestellten Verstoß und auf welcher Basis (ggf. vorläufige Festnahme nach §127 StPO)?

Herzlichen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Florian Horn
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend a…
An Regierung der Oberpfalz Details
Von
Florian Horn
Betreff
Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen (Regierung der Oberpfalz) [#198049]
Datum
28. September 2020 13:21
An
Regierung der Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Anfrage an die Stadt Weiden und die nachfolgende Antwort, übersende ich Ihnen beigefügte Anfrage mit der Bitte um Beantwortung. Sehr geehrter Herr Horn, die Flüchtlingsunterkunft, auf die der von Ihnen zitierte Medienbericht Bezug nimmt, fällt in die Zuständigkeit der Regierung der Oberpfalz. Wir bitten Sie daher Ihre Anfrage dorthin zu richten. Eine Weiterleitung Ihres Antrages durch uns erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen Nicole H. Stadt Weiden i. d. OPf. Rechtsamt Dr.-Pfleger-Str. 15 92637 Weiden i. d. OPf. Ursprüngliche Anfrage: Derzeit wird medial häufig darüber berichtet, dass private Sicherheitskräfte für die Einhaltung von angeordneten Quarantänen in Flüchtlingsunterkünften zum Einsatz kommen. Dabei wird das Ziel der Einhaltung der Quarantäne-Auflagen, folglich eine räumliche Eingrenzung der Bewegungsfreiheit von natürlichen Personen (Grundrechtseingriff), genannt. So schrieben beispielsweise im Juni die Oberpfalz-Medien: "Im Haus 2 leben 55 Bewohner. Dass nur 36 davon untersucht wurden, liegt daran, dass kleinere Kinder nicht getestet werden. Zudem geschehen die Tests auf freiwilliger Basis, teilt Kathrin Kammermeier, Sprecherin der Regierung der Oberpfalz, mit. Wer im Gebäude 2 auf dem früheren Camp-Pitman-Areal wohnt, darf die Immobilie nun für mindestens zwei Wochen nicht verlassen. Die Quarantäne überwacht ein Sicherheitsdienst, dessen Mitarbeiter sich ebenfalls jederzeit testen lassen können." https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/vier-asylbewerber-weiden-positiv-coronavirus-getestet-id3043419.html?fbclid=IwAR39XuBXOSU5UQPkWjMjunVSwcuUYPIt55fmQ-hIJpH5lEgLhqqklGcDRLQ Bitte senden Sie mir aufgrund der hohen rechtlichen Hürden eines Grundrechtseingriffs und der politischen Bedeutung die Beantwortung folgender Fragen zu: Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Asyl- oder ähnlichen, in die Zuständigkeit fallende Unterkünften zur Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben? Sieht die Regierung der Oberpfalz den Grundrechtseingriff bei den Bewohnern durch die rechtliche Grundlage gem. § 34a GewO als gerechtfertigt an? Welche Vorgaben hat die Regierung der Oberpfalz zur Umsetzung der Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen und dem Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten gemacht? Welche Aufgaben werden den Sicherheitsdiensten zugewiesen, welche Maßnahmen erfolgen bei einem durch den Sicherheitsdienst festgestellten Verstoß und auf welcher Basis (ggf. vorläufige Festnahme nach §127 StPO)? Herzlichen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 198049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198049/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn

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Regierung der Oberpfalz
Anfrage vom 28.09.2020 Sehr geehrter Herr Horn, auf Ihre Anfrage vom 28.09.2020 antworten wir wie folgt: Private S…
Von
Regierung der Oberpfalz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage vom 28.09.2020
Datum
26. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
397,4 KB
Sehr geehrter Herr Horn, auf Ihre Anfrage vom 28.09.2020 antworten wir wie folgt: Private Sicherheitsdienste werden zur Unterstützung von Unterkunftsverwaltungen auf Grundlage privatrechtlicher Verträge in größeren Asylunterkünften eingesetzt. Sie werden hierbei nach sorgfältiger Auswahl und Sicherheitsüberprüfung als Verwaltungshelfer tätig. Auch zur Durchführung von Quarantänen wurden und werden Unterkunftsverwaltungen von Sicherheitsdiensten unterstützt. Dies wird regelmäßig von den für die Quarantäneanordnungen zuständigen Gesundheitsämtern gefordert. So war es auch im Fall der Teilquarantäne in der Gemeinschaftsunterkunft in Weiden, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Unsere Sicherheitsdienste sind - genauso wie die Unterkunftsverwaltungen - angewiesen, die Einhaltung von Quarantänen anzumahnen. Für den Fall massiver Verstöße gegen Quarantäneauflagen sind sie angehalten, die Polizei zu rufen, deren Aufgabe es ist, Quarantäneanordnungen durchzusetzen. Mit freundlichen Grüßen