Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundespolizei
Poststraße 14
64293 Darmstadt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
28. September 2020 22:39
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundespolizei Poststraße 14 64293 Darmstadt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
31. Oktober 2020 10:45
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt“ vom 28.09.2020 (#198363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde seinerzeit an <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Die …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
2. November 2020 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde seinerzeit an <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für Ihr Anliegen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Bahn. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
2. November 2020 12:27
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt“ vom 28.09.2020 (#198363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Deutsche Bahn AG – Immobilien. Wir werden diese prüfen und zeitnah mit Ihnen…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Automatic reply: Antw: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
2. November 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Deutsche Bahn AG – Immobilien. Wir werden diese prüfen und zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie interessieren sich für Immobilien der Deutsche Bahn AG? Dann schauen Sie doch mal unter www.deutschebahn.com/immobilien<http://www.deutschebahn.com/immobilien>, ob das Passende für Sie dabei ist. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Darmstadt
Hallo Antragsteller/in folgenden Vorgang leiten wir mit der Bitte um Übernahme an Sie weiter. Für Rückfragen ste…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
WG: Antw: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
3. November 2020 09:28
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
EnergiebedarfsausweisfrGebudeBundespoli.eml
9,8 KB
WGWtrltEnergiebedarfsausweisfrGebude.eml
39,6 KB
Hallo Antragsteller/in folgenden Vorgang leiten wir mit der Bitte um Übernahme an Sie weiter. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Darmstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Urlaubsbedingt können wir Ihnen erst heute eine Rückme…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
4. November 2020 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
11,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Urlaubsbedingt können wir Ihnen erst heute eine Rückmeldung geben, wir bitten dies zu entschuldigen. Das o. a. Objekt, auf das sich Ihre Anfrage bezieht, steht unter Denkmalschutz. Ein Energieausweis wurde für dieses Objekt daher bisher nicht erstellt. Nach EnEV bzw. GEG besteht (im Verkaufs- oder Vermietungsfall) diesbezüglich auch keine Verpflichtung zur Vorlage eines solchen Energieausweises. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem ich auch nochmal mit unserem Energiebeauftragen Rücksprache gehalten habe, d…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei Poststraße 1464293 Darmstadt [#198363]
Datum
6. November 2020 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem ich auch nochmal mit unserem Energiebeauftragen Rücksprache gehalten habe, darf ich Ihnen beiliegend den Energieausweis für das Gebäude zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen