Erlaubnis von Werbetägern von politischen Parteien

alle Anträge der Partei AfD (Alternative für Deutschlan) in Hamburg gemäß "ANTRAG auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Werbeträgern (Stellschildern) auf öffentlichen Wegen" (https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/6405-2.pdf) im Bereich Hamburg Rathaus/Altstadt, Hafencity und Veddel seit Juni, 2017 zu. Sowie alle abgelehnten Anträge mit Begründung.

Bitte senden Sie mir die Anträge als digitale Kopie per Email zu.

Sollten personbezogene Daten enthalten sein gehe ich davon aus das Sie diese unkenntlich machen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlaubnis von Werbetägern von politischen Parteien [#198434]
Datum
29. September 2020 02:00
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Anträge der Partei AfD (Alternative für Deutschlan) in Hamburg gemäß "ANTRAG auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Werbeträgern (Stellschildern) auf öffentlichen Wegen" (https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/6405-2.pdf) im Bereich Hamburg Rathaus/Altstadt, Hafencity und Veddel seit Juni, 2017 zu. Sowie alle abgelehnten Anträge mit Begründung. Bitte senden Sie mir die Anträge als digitale Kopie per Email zu. Sollten personbezogene Daten enthalten sein gehe ich davon aus das Sie diese unkenntlich machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198434/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Mitte
AW: [EXTERN]- Erlaubnis von Werbeträgern von politischen Parteien [#198434] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit …
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
AW: [EXTERN]- Erlaubnis von Werbeträgern von politischen Parteien [#198434]
Datum
30. September 2020 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Mitte. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes geprüft. Ihre Ansprechperson ist Frau Klaperski, Tel.: 428 54 3424. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Mitte
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei möchte ich Ihnen gern antworten. Ihnen ist bereits am 14.05.2020 und noch ein…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
AW: [EXTERN]- Erlaubnis von Werbetägern von politischen Parteien [#198434]
Datum
1. Oktober 2020 10:17
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei möchte ich Ihnen gern antworten. Ihnen ist bereits am 14.05.2020 und noch einmal am 04.06.2020, 06:41 Uhr auf Ihren Antrag eine Antwort zugegangen. Demnach wiederhole ich meine Antwort noch einmal. Nach hiesiger Einschätzung verstößt die Herausgabe der Anträge der AFD, die ja in deren Namen von einer natürlichen Person gestellt werden, gegen die Persönlichkeitsrechte eben dieser natürlichen Person. Ob auch die Rechte der Partei als Organisation schützenswert wären, wäre juristisch zu prüfen. Hierbei handelt es sich dann nicht mehr um eine leicht zu beschaffende Information, sondern es entstehen Kosten. Die Gebühren berechnen sich gemäß Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Die Höhe des genauen Aufwandes könnte somit erst nach Abschluss des Prüfungsaufwandes ermittelt werden und beträgt gemäß Nummer 1.1.2 bis zu 500 €. Dieser Bescheid ist kostenfrei. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen