Umsetzung falsch parkende KFZ

Wieviele falsch parkende KFZ wurden in den letzten fünf Jahren umgesetzt / abgeschleppt weil sie auf öffentlichen Flächen falsch parkten?
Bitte nach einzelnen Kalenderjahren aufschlüsseln.

In welchen Fällen wird in Freiburg umgesetzt? (Feuerwehrzufahrt blockiert, parken vor abgesenktem Bordstein, etc)

Wie hat sich der "ortsübliche Preis", also der Preis den die Stadt Freiburg für das umsetzen auf öffentlichen Flächen verlangt / bezahlt, in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte nach einzelnen Kalenderjahren aufschlüsseln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Fabian Kern
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele falsc…
An Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
Fabian Kern
Betreff
Umsetzung falsch parkende KFZ [#198440]
Datum
29. September 2020 05:51
An
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele falsch parkende KFZ wurden in den letzten fünf Jahren umgesetzt / abgeschleppt weil sie auf öffentlichen Flächen falsch parkten? Bitte nach einzelnen Kalenderjahren aufschlüsseln. In welchen Fällen wird in Freiburg umgesetzt? (Feuerwehrzufahrt blockiert, parken vor abgesenktem Bordstein, etc) Wie hat sich der "ortsübliche Preis", also der Preis den die Stadt Freiburg für das umsetzen auf öffentlichen Flächen verlangt / bezahlt, in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte nach einzelnen Kalenderjahren aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern Anfragenr: 198440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198440/ Postanschrift Fabian Kern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Nachricht an die Ausländerbehörde Freiburg. Wir werde…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Antw: Umsetzung falsch parkende KFZ [#198440] (Empfangsbestätigung)
Datum
29. September 2020 05:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Nachricht an die Ausländerbehörde Freiburg. Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten und Sie erhalten sodann weitere Nachricht. Angesichts der Vielzahl hier täglich eingehender Anfragen bitten wir um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wie aus den Medien bekannt, gibt es auch in Freiburg eine deutliche Zunahme neu Einreisender. Diese erhebliche Mehrbelastung der Ausländerbehörde muss von unseren Mitarbeiterin/innen aufgefangen und bewältigt werden. Die laufenden und künftigen Verfahren können daher nicht mehr in den gewohnten Zeiträumen bearbeitet und abgeschlossen werden. Wir bitten daher, von Nachfragen abzusehen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.freiburg.de/auslaenderbehoerde Wir danken für Ihr Verständnis. Ihre Ausländerbehörde Freiburg Dear Madam or Sir, thank you for your E-Mail to the Immigration office Freiburg. It will be dealt as soon as possible and you will then receive an appropriate response from us. A considera-ble number of written requests reach us every day, it may take some time before you receive an answer from us and for that we asked for your patience. As you might know from the media, there is a significant increase of people moving from other countries to Freiburg. All our employees do their best to deal with this substantially increased workload. However we are currently unable to respond to requests an complete processes with the speed we typically offered in the past. We appreciate your understanding an patience in the current circumstances an hope conditions will allow a return to our typical promptness as soon as possible. Because of the current circumstances we also ask, that you do not send enquiries on the status of this E-Mail until you hear from us. In the meantime you can get further information on our homepage on http://www.freiburg.de/auslaenderbehoerde. Thank you for your patience. Your Freiburg Municipality Immigration Authority

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Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Guten Tag Herr Kern, gerne entsprechen wir Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG: durch die Stadt Freiburg wurden i…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Antw: Umsetzung falsch parkende KFZ [#198440]
Datum
29. Oktober 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Abschleppzahlen_Anfr_LIFG.xlsx
11,7 KB
Guten Tag Herr Kern, gerne entsprechen wir Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG: durch die Stadt Freiburg wurden in den vergangenen 5 Jahren zwischen 291 (2020 Stand 22.09.2020) und 641 Fahrzeuge abgeschleppt bzw. umgesetzt. Die einzelnen Jahreswerte können der anliegenden Tabelle entnommen werden. Die Umsetzung von Fahrzeugen ist dabei die Ausnahme, da in aller Regel eine geeignete legale Abstellmöglichkeit in unmittelbarer Nähe nicht gegeben ist. Die Gründe für Abschleppmaßnahmen sind Parken in Fußgängerbereichen (Fußgängerzone oder Gehweg, wenn eine Behinderung verursacht wird), Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, Parken im absoluten Haltverbot, unzulässiges Parken in Bewohnerparkbereichen, Parken ohne Parkschein, Parken vor Ein-/Ausfahrten, Parken im eingeschränkten Haltverbot, wenn andere Verkehrsteilnehmer konkret behindert werden, Parken in Brandschutzzonen oder Rettungszufahrten, Parken auf Radwegen, Parken in Kreuzungs- oder Einmündungsbereichen („5-Meter-Bereiche“). Die reinen Abschleppkosten (ohne Nachtzuschläge, Standkosten und Gebühren) differieren leicht zwischen den eingesetzten Abschleppunternehmen und betragen für einen durchschnittlichen Fall zwischen 162 und 180 € brutto. Die Höhe der Abschleppkosten hat sich im gesamten Zeitraum nicht verändert. Mit freundlichen Grüßen