Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundeskriminalamt

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundeskriminalamt
Am Treptower Park
12435 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundeskriminalamt [#198512]
Datum
29. September 2020 09:28
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundeskriminalamt Am Treptower Park 12435 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 198512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/a/198512/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Meister, mit Ihrer Mail vom 29.09.2020 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Herausgabe de…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundeskriminalamt [#198512]
Datum
2. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit Ihrer Mail vom 29.09.2020 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für das Bundeskriminalamt, Am Treptower Park, 12435 Berlin. In Erledigung Ihres Informationsantrags teilen wir Ihnen mit, dass dem Bundeskriminalamt keine amtlichen Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage vorliegen. Die Zuständigkeit für die von Ihnen angesprochenen Informationen dürfte bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben liegen. Ich stelle anheim, dort einen entsprechenden Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlag…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundeskriminalamt [#198512]
Datum
7. Oktober 2020 16:01
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundeskriminalamt Am Treptower Park 12435 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 198512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/a/198512/
Bundeskriminalamt
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) wegen Zusendung des Energiebedarfsausweises für das Gebäude des Bu…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) wegen Zusendung des Energiebedarfsausweises für das Gebäude des Bundeskriminalamtes, Am Treptower Park, 14235 Berlin
Datum
19. Oktober 2020 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
VORE.01018-64/20 Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Ihre Anfrage auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeskriminalamtes, Am Treptower Park, 12435 Berlin Sehr geehrter Herr Meister, in o. g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 07.10.2020, die Sie über die Internetseite "Frag den Staat" an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gerichtet haben. Sie bitten die BImA um Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeskriminalamtes, Am Treptower Park, 12435 Berlin. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für solche Anträge zuständig. In Ihrer E-Mail erklären Sie sich mit der Unkenntlichmachung "personenbezogener Daten von Behörden- oder Betriebspersonal" einverstanden. Zudem bitten Sie zudem um Mitteilung, ob und in welcher Höhe für die Übermittlung der Informationen Kosten anfallen. Für die Übermittlung von Informationen werden nach § 12 Abs. 1 UIG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zur Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Nach dem Gesetz sind Behörden verpflichtet, Gebühren zu erheben. Von einer Gebührenerhebung kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn lediglich eine einfache Auskunft erteilt wird. In der Gesetzesbegründung zu § 10 IFG (Bundestagsdrucksache 15/4493, S. 16) wird ausgeführt, dass einfache Auskünfte insbesondere mündliche Auskünfte ohne Recherche-aufwand sind. Die Erteilung der Auskunft kann demnach nur dann gebührenfrei ergehen, wenn der Verwaltung dadurch kein oder nur ein sehr geringer Aufwand entsteht. Hinsichtlich Ihres Informationsbegehrens liegt nach vorläufiger Einschätzung kein nur sehr geringer Aufwand vor. Die angefragten Informationen enthalten Angaben, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter einzustufen sein könnten. Nach dem mir vorliegenden Sachbericht der zuständigen Fachabteilung meines Hauses ist zur Bearbeitung Ihres Antrages die Beteiligung der Verwaltung des Bundeskriminalamtes erforderlich. Wie hoch die Gebühren im Einzelfall sind, richtet sich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand und ist noch nicht genau abzuschätzen. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften unter Aussonderung von Daten zum Schutz öffentlicher oder privater Belange fallen nach Nr. 2.2 des Gebührenverzeichnisses Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro an. Nach vorläufiger Einschätzung dürfte die Höhe der etwaigen Gebühren im unteren Drittel des durch die Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIGGebV) vorgegebenen Rahmens liegen. Wegen der zu erwartenden Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich über Ihren Antrag mit einem förmlichen Bescheid entscheiden kann. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) wegen Zusendung des Energiebedarfsausweises für das Gebäude de…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) wegen Zusendung des Energiebedarfsausweises für das Gebäude des Bundeskriminalamtes, Am Treptower Park, 14235 Berlin [#198512]
Datum
20. Oktober 2020 09:49
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort vom 19. Oktober. Ich kann mir nicht vorstellen, welche Informationen in einem Energieausweis Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des BKA sein sollen. Können Sie mir das bitte kurz darlegen? Ich bin der Auffassung, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 198512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198512/
Bundeskriminalamt
Erneute Bitte um Postanschrift; Kostenhinweis WG: Ihr UIG-Antrag wg. Einsichtnahme in den Energieausweis für das G…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
Erneute Bitte um Postanschrift; Kostenhinweis WG: Ihr UIG-Antrag wg. Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des BKA, Am Treptower Park, 14235 Berlin
Datum
22. Oktober 2020 09:01
Status
VORE.O1018-64/20 Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) wegen Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des Bundeskriminalamtes, Am Treptower Park, 14235 Berlin Sehr geehrter Herr Meister, ich komme zurück auf meine Zwischennachricht vom 19.10.2020 und Ihre E-Mail vom 20.10.2020, in der Sie darum bitten darzulegen, bei welchen Informationen im Energiebedarfsausweis für o.g. Liegenschaft es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter gem. § 9 UIG handeln könnte. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 19.10.2020 mitgeteilt, enthält der Energiebedarfsausweis über das Gebäude des Bundeskriminalamtes Angaben, die den Schutz öffentlicher Belange (§ 8 UIG) oder den Schutz sonstiger Belange (§ 9 UIG), insbesondere von personenbezogenen Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter, betreffen könnte. Zu beachten ist, dass bereits die Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit die Pflicht auslöst, den Dritten am Verfahren zu beteiligen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1.10.2008, 6 B 1133/08). Ein rechtswidrig unterlassenes Anhörungsverfahren kann Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen. Der Energiebedarfsausweis enthält für jeden Gebäudeteil des Bundeskriminalamtes detaillierte Angaben zu Bezugsflächen, Volumen und Fensteranteil. Da es sich bei dem Bundeskriminalamt um eine Sicherheitsbehörde handelt, ist der Informationszugang in Bezug auf solche Informationen eingeschränkt, aus denen sich Rückschlüsse auf das Gebäude selbst oder dessen Verwendung erzielen lassen. Für den Fall, dass ein Antrag auf Informationszugang schützenswerte Informationen betreffen könnte, ist ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen und den betroffenen Dritten die Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Sowohl die schriftliche Anhörung als auch die ggfls. erforderliche Unkenntlichmachung schützenswerter Informationen sind mit Verwaltungsaufwand verbunden, welcher über die Geringfügigkeitsschwelle einer einfachen Auskunft hinausgeht. Im Hinblick auf den überschaubaren Umfang des Energiebedarfsausweises dürfte nach vorläufiger Einschätzung die Höhe der etwaigen Gebühren hinsichtlich Ihrer Anfrage im unteren Drittel des durch die UIGGebV vorgegebenen Rahmens liegen. Ich muss Sie daher nochmals bitten, Ihre Postanschrift mitzuteilen, um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Erneute Bitte um Postanschrift; Kostenhinweis WG: Ihr UIG-Antrag wg. Einsichtnahme in den Energieausweis für d…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Erneute Bitte um Postanschrift; Kostenhinweis WG: Ihr UIG-Antrag wg. Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des BKA, Am Treptower Park, 14235 Berlin [#198512]
Datum
4. Januar 2021 15:00
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich ziehe meinen Antrag zurück. Eine Kopie eines Energieausweis ist keine 166 Euro wert. Ich verweise bei dieser Gelegenheit auf den Europarat: "Des Weiteren hat das GET Bedenken bezüglich der Gebühren (bis zu 500 €), die für den Zugang zu Informationen erhoben werden, was in manchen Fällen abschreckende Wirkung entfalten kann und den Zweck des Gesetzes untergräbt." https://rm.coe.int/funfte-evaluierungsrunde-korruptionspravention-und-integritatsforderun/1680a0b8d9#%5B%7B%22num%22%3A64%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C68%2C199%2C0%5D Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 198512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198512/