Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kraftfahrt-Bundesamt Fördestraße 1624944 Flensburg

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kraftfahrt-Bundesamt Fördestraße 1624944 Flensburg [#198545]
Datum
29. September 2020 11:06
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Kraftfahrt-Bundesamt Fördestraße 16 24944 Flensburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 198545 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
121-001.01 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach UIG ist bei uns eingegangen. Urlaubsbe…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kraftfahrt-Bundesamt Fördestraße 1624944 Flensburg [#198545]
Datum
2. Oktober 2020 15:35
Status
Warte auf Antwort
121-001.01 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach UIG ist bei uns eingegangen. Urlaubsbedingt wird die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen in der Angelegenheit unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Nürnberg
WG: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Kraftfah…
Von
Hauptzollamt Nürnberg
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Kraftfahrtbundesamt Flensburg
Datum
26. Oktober 2020 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
VORE.O1018-72/20 Umweltinformationsgesetz (UIG) Ihre Anfrage vom 29.09.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg Sehr [geschwärzt], in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 29.09.2020. Sie haben die Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes um Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Kraftfahrtbundesamtes, Förderstraße 16, 24944 Flensburg gebeten. Das Kraftfahrtbundesamt hat Ihren Antrag an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weitergeleitet. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Innerhalb der BImA ist der Stabsbereich Recht für die Bearbeitung solcher Anträge zuständig. Sie begehren Auskunft auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis der o. g. Liegenschaft. Der BImA liegt für diese Liegenschaft kein Energieausweis vor. Nach der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) besteht grundsätzlich keine Pflicht des Eigentümers zur Ausstellung eines Energieausweises (§§ 16 ff. EnEV). Insbesondere kommt für die Liegenschaft auch keine ausnahmsweise bestehende Pflicht zur Ausstellung bzw. zum Aushang gemäß §§ 16, 16a EnEV in Betracht. Anspruchsgegenstand nach dem UIG sind ausschließlich Informationen der Behörde des Bundes, bei der ein Antrag auf Informationszugang gestellt wird. Das Recht auf Informationszugang dient nicht dazu, die Behörde zur Erhebung von Informationen zu veranlassen, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erhoben hat und deshalb auch nicht Teil der amtlichen Akten sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2017 – 1 BvR 1978/13, juris-Rdnr. 23 m.w.N.). Die Behörde trifft insofern keine Informationsbeschaffungspflicht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November, 2014 – 7 C 20/12, juris-Rdnr. 37). Ihrem Antrag kann ich daher gegenwärtig aus den o.g. Gründen nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]