Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landtag Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik55116 Mainz

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Landtag << Adresse entfernt >>
Platz der Mainzer Republik
55116 Mainz

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Rykaard Biernat
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Rykaard Biernat
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landtag << Adresse entfernt >> Platz der Mainzer Republik55116 Mainz [#198609]
Datum
29. September 2020 14:25
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landtag << Adresse entfernt >> Platz der Mainzer Republik 55116 Mainz Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rykaard Biernat Anfragenr: 198609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198609/ Postanschrift Rykaard Biernat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rykaard Biernat
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Biernat, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 29. September 2020, mit der …
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landtag << Adresse entfernt >> Platz der Mainzer Republik55116 Mainz [#198609]
Datum
29. September 2020 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biernat, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 29. September 2020, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen in der Staatskanzlei jedoch nicht vor. Wie von Ihnen erbeten, leite ich daher die Anfrage an den Landtag << Adresse entfernt >> weiter, da dort die Informationen möglicherweise vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Biernat, Ihre Anfrage nach dem LTranspG ist eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freu…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage: "Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landtag << Adresse entfernt >> Platz der Mainzer Republik55116 Mainz [#198609]"
Datum
5. Oktober 2020 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Biernat, Ihre Anfrage nach dem LTranspG ist eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Biernat, in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass ein Energieausweis für d…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG mit E-Mail vom 29. September 2020 – „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landtag << Adresse entfernt >> Platz der Mainzer Republik55116 Mainz [#198609]“
Datum
16. Oktober 2020 16:33
Status
Sehr geehrter Herr Biernat, in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass ein Energieausweis für das Landtagsgebäude, Mainzer Republik 1, 55116 Mainz nicht vorliegt. Das entsprechende Gebäude steht unter Denkmalschutz. Mit freundlichen Grüßen