Energiebedarfsausweis für Gebäude: Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Am Rübezahlwald 5
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des
- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
Am Rübezahlwald 5
Wenn für unterschiedliche Gebäude oder Gebäudeteile des Gymnasiums seperate Energieausweise existieren, so bitte ich um Zusendung aller (aktuell gültigen) Ausweise.
Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.
Im Falle eines ungültigen/auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW.
Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte ausdrücklich um eine Antwort per E-Mail (§ 2 Satz 2 UIG NRW) sowie unter Verweis auf § 3 Abs. 3 UIG um Antwort innerhalb eines Monats.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. September 2020
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31. Oktober 2020
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