Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 10050765 Köln

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100
50765 Köln

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 8 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 10050765 Köln [#198706]
Datum
29. September 2020 21:23
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 100 50765 Köln Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 10050765 Köln [#198706]
Datum
1. November 2020 02:33
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 10050765 Köln“ vom 29.09.2020 (#198706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198706/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 10050765 Köln [#198706]
Datum
10. November 2020 18:56
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 10050765 Köln“ vom 29.09.2020 (#198706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198706/
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV-412121-JE Anfrage nach dem UIG
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV-412121-JE Anfrage nach dem UIG
Datum
11. Dezember 2020 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
663,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Bund (U…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 10050765 Köln“ [#198706] [#198706]
Datum
16. Dezember 2020 00:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Bund (UIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/198706/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Ablehnung eines Antrags nach UiG eng auszulegen ist (Schoch in: IFG, Vorb §§ 3-6 , Rn 67). In der vorliegenden Ablehnung ist dies nicht der Fall. Die Ablehnung selbst enthält ausschließlich die gesetzliche Norm als Begründung. Zusätzlich wird nach § 8 Satz 1 UiG eine Abwägung gegenüber des öffentlichen Interesses gefordert, die aus der Ablehnung nicht ersichtlich wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 198706.pdf - 2020-12-11_1-412121.pdf Anfragenr: 198706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198706/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569 Der Bu…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569
Datum
21. Dezember 2020 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1008,8 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-725/012 II#0569 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569 [#…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569 [#198706]
Datum
15. März 2021 01:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 16. Dezember 2020. Laut Pressemitteilung des BfDI vom 9. März 2021 sind Sie seit dem 4. März für das UiG zuständig. Ich bitte Sie erneut um Vermittlung und verweise auf mein Schreiben vom 16. Dezember 2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198706/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
WG: Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569 De…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569
Datum
16. März 2021 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/012 II#0569 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#056…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Umweltinformationszugang beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569 [#198706]
Datum
19. Juli 2021 23:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand meiner Vermittlungsanfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198706/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29.9.2020 # 25-725/012 II#0569
Datum
29. Juli 2021 17:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
535,2 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 25-725/012 II#0569 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. September 2021 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen

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