Dokumente aus Ausfall der beA-Informationsseite bea.brak.de

1. Die Meldung der Bundesrechtsanwaltskammer an die Datenschutzaufsicht wegen des IT-Sicherheitsvorfalls im Zusammenhang mit der Informationsseite bea.brak.de am 28.09.2020
2. Korrespondenz mit dem Bundesjustizministerium zu diesem Vorfall
3. Das Service-Level-Agreement (SLA) zur Webseite
4. Das IT-Sicherheitskonzept zur Webseite

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Meldung der …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente aus Ausfall der beA-Informationsseite bea.brak.de [#198826]
Datum
30. September 2020 14:13
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Meldung der Bundesrechtsanwaltskammer an die Datenschutzaufsicht wegen des IT-Sicherheitsvorfalls im Zusammenhang mit der Informationsseite bea.brak.de am 28.09.2020 2. Korrespondenz mit dem Bundesjustizministerium zu diesem Vorfall 3. Das Service-Level-Agreement (SLA) zur Webseite 4. Das IT-Sicherheitskonzept zur Webseite
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198826/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 30.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren über die…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 30.09.2020
Datum
6. Oktober 2020 10:26
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren über die Internetseite https://fragdenstaat.de/ gestellten Antrag auf Informationszugang vom 30.09.2020 [#198826]. Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Antrags. Nach Prüfung Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 30.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegenden Bescheid ü…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 30.09.2020
Datum
30. Oktober 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegenden Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen