Vergabe Sicherheitsdienstleistungen Ankerzentrum Bamberg

Medienberichten zufolge hat die Regierung von Oberfranken/die Stadt Bamberg die Sicherheitsdienstleistungen für das Ankerzentrum nach diversen Ereignissen neu ausgeschrieben. Grund dafür sollen diverse Gewaltvorfälle in der Flüchtlingsunterkunft gewesen sein (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalt-im-ankerzentrum-bamberg-regierung-aeussert-sich,S2nrXZy / https://www.wiesentbote.de/2020/09/11/bamberg-mdl-sowa-fordert-kuenftig-serioese-kennzeichnung-bei-der-security-im-ankerzentrum/).

Radio Bamberg veröffentlichte dazu in einem Bericht, dass das Unternehmen "City Schutz GmbH" die Sicherheitsdienstleistung übernehmen wird (Quelle: https://www.radio-bamberg.de/nach-ermittlungen-neuer-sicherheitsdienst-im-bamberger-ankerzentrum-8163181/#:~:text=Nach%20Ermittlungen%3A%20Neuer%20Sicherheitsdienst%20im%20Bamberger%20Ankerzentrum,-27.&text=In%20der%20ANKER%20Einrichtung%20Oberfranken,die%20Bewachung%20der%20Einrichtung%20%C3%BCbernehmen.). Dieses Unternehmen fällt vor allem in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber Halberstadt regelmäßig durch gewaltbereite Übergriffe auf Asylsuchende auf. Derzeit ist ein Verfahren am Amtsgericht gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes anhängig, darüber hinaus ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine Auswahl von entsprechenden Meldungen habe ich Ihnen beigefügt:
https://www.mz-web.de/panorama/angriffe-im-video-wachleute-attackieren-asylbewerber-in-halberstadt-32987448?originalReferrer=https://l.facebook.com/&originalReferrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&fbclid=IwAR38puGRjA9hSjwoxrPn_4LEaTENn8VILVM4Z6xO9Sb6NwvuEy6CrYHxIrI
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/harz/zast-halberstadt-uebergriffe-asylbewerber-100.html?fbclid=IwAR1eJNNUXH13uGIxJmYeRJFa2E1qB09SD3N9kv8qL1nHyKw_w9RJDC612AQ
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/uebergriffe-haben-wachleute-fluechtlinge-misshandelt?fbclid=IwAR2JBvsxRtMyELoL3t1TqiPMNhgCyX0k0R3CGkopZskyTyoyTB8fc-i9wPE
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/gewalt-video-in-halberstadt-wer-hier-stress-macht-kriegt-aerger-63903310.bild.html?fbclid=IwAR3F753tFEikXGb2i5Sj4_CmwRKhXXdHiCwZBK1dQxwdOzKeRHz2SHLkopw###wt_ref=http%3A%2F%2Finstagram.com%2F&wt_t=1565621626676###wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1601472250497

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
1) Ist es richtig, dass das Unternehmen City Schutz GmbH die Ausschreibung für das Ankerzentrum Bamberg gewonnen hat?
2) Ist es vertraglich festgehalten, dass Mitarbeiter des vorher im Einsatz befindlichen Sicherheitsdienstes aus den o.g. Gründen nicht durch den neuen Dienstleister übernommen werden? Wenn ja, wie wird das durch den Auftraggeber nachgehalten und wenn nein, warum wird hier das Ziel der Neuausschreibung nicht nachgehalten?
3) Waren Erfahrungen bzw. Referenzen anderer Asylunterkünfte ein Bewertungskriterium in der Ausschreibung? Wenn ja, wie wurde die City Schutz GmbH hier bewertet, wenn nein, wieso nicht bei der o.g. Zielstellung der Gewaltfreiheit? Bitte die Bewertungskriterien auch beschreiben, wenn die City Schutz GmbH nicht die Ausschreibung gewonnen hat.
4) Gab es grundsätzlich eine Recherche z.B. in der Vorauswahl zu den Sicherheitsdiensten, die sich auf Medien- und Erfahrungsberichte stützte?
5) Welche Vergabe-/Bewertungskriterien wurden grundsätzlich festgelegt, wie war das Bewertungsverhältnis Preis-Qualität?
6) Welche Mechanismen hat der Auftraggeber implementiert, um Gewalt gegen Geflüchtete durch Sicherheitsmitarbeiter zu verhindern?
7) Welche vertraglichen Verpflichtungen muss der Auftraggeber (z.B. Schulungen) erfüllen, um durch eigene und geeignete Maßnahmen Gewalt durch sein Personal zu verhindern?

Herzlichen Dank im Voraus!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen
Florian Horn
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung Bamberg Details
Von
Florian Horn
Betreff
Vergabe Sicherheitsdienstleistungen Ankerzentrum Bamberg [#198851]
Datum
30. September 2020 15:36
An
Stadtverwaltung Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Medienberichten zufolge hat die Regierung von Oberfranken/die Stadt Bamberg die Sicherheitsdienstleistungen für das Ankerzentrum nach diversen Ereignissen neu ausgeschrieben. Grund dafür sollen diverse Gewaltvorfälle in der Flüchtlingsunterkunft gewesen sein (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalt-im-ankerzentrum-bamberg-regierung-aeussert-sich,S2nrXZy / https://www.wiesentbote.de/2020/09/11/bamberg-mdl-sowa-fordert-kuenftig-serioese-kennzeichnung-bei-der-security-im-ankerzentrum/). Radio Bamberg veröffentlichte dazu in einem Bericht, dass das Unternehmen "City Schutz GmbH" die Sicherheitsdienstleistung übernehmen wird (Quelle: https://www.radio-bamberg.de/nach-ermittlungen-neuer-sicherheitsdienst-im-bamberger-ankerzentrum-8163181/#:~:text=Nach%20Ermittlungen%3A%20Neuer%20Sicherheitsdienst%20im%20Bamberger%20Ankerzentrum,-27.&text=In%20der%20ANKER%20Einrichtung%20Oberfranken,die%20Bewachung%20der%20Einrichtung%20%C3%BCbernehmen.). Dieses Unternehmen fällt vor allem in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber Halberstadt regelmäßig durch gewaltbereite Übergriffe auf Asylsuchende auf. Derzeit ist ein Verfahren am Amtsgericht gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes anhängig, darüber hinaus ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine Auswahl von entsprechenden Meldungen habe ich Ihnen beigefügt: https://www.mz-web.de/panorama/angriffe-im-video-wachleute-attackieren-asylbewerber-in-halberstadt-32987448?originalReferrer=https://l.facebook.com/&originalReferrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&fbclid=IwAR38puGRjA9hSjwoxrPn_4LEaTENn8VILVM4Z6xO9Sb6NwvuEy6CrYHxIrI https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/harz/zast-halberstadt-uebergriffe-asylbewerber-100.html?fbclid=IwAR1eJNNUXH13uGIxJmYeRJFa2E1qB09SD3N9kv8qL1nHyKw_w9RJDC612AQ https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/uebergriffe-haben-wachleute-fluechtlinge-misshandelt?fbclid=IwAR2JBvsxRtMyELoL3t1TqiPMNhgCyX0k0R3CGkopZskyTyoyTB8fc-i9wPE https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/gewalt-video-in-halberstadt-wer-hier-stress-macht-kriegt-aerger-63903310.bild.html?fbclid=IwAR3F753tFEikXGb2i5Sj4_CmwRKhXXdHiCwZBK1dQxwdOzKeRHz2SHLkopw###wt_ref=http%3A%2F%2Finstagram.com%2F&wt_t=1565621626676###wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1601472250497 Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen: 1) Ist es richtig, dass das Unternehmen City Schutz GmbH die Ausschreibung für das Ankerzentrum Bamberg gewonnen hat? 2) Ist es vertraglich festgehalten, dass Mitarbeiter des vorher im Einsatz befindlichen Sicherheitsdienstes aus den o.g. Gründen nicht durch den neuen Dienstleister übernommen werden? Wenn ja, wie wird das durch den Auftraggeber nachgehalten und wenn nein, warum wird hier das Ziel der Neuausschreibung nicht nachgehalten? 3) Waren Erfahrungen bzw. Referenzen anderer Asylunterkünfte ein Bewertungskriterium in der Ausschreibung? Wenn ja, wie wurde die City Schutz GmbH hier bewertet, wenn nein, wieso nicht bei der o.g. Zielstellung der Gewaltfreiheit? Bitte die Bewertungskriterien auch beschreiben, wenn die City Schutz GmbH nicht die Ausschreibung gewonnen hat. 4) Gab es grundsätzlich eine Recherche z.B. in der Vorauswahl zu den Sicherheitsdiensten, die sich auf Medien- und Erfahrungsberichte stützte? 5) Welche Vergabe-/Bewertungskriterien wurden grundsätzlich festgelegt, wie war das Bewertungsverhältnis Preis-Qualität? 6) Welche Mechanismen hat der Auftraggeber implementiert, um Gewalt gegen Geflüchtete durch Sicherheitsmitarbeiter zu verhindern? 7) Welche vertraglichen Verpflichtungen muss der Auftraggeber (z.B. Schulungen) erfüllen, um durch eigene und geeignete Maßnahmen Gewalt durch sein Personal zu verhindern? Herzlichen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 198851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198851/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn
Stadtverwaltung Bamberg
Sehr geehrter Herr Horn, wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Regierung von Oberfranken weitergegeb…
Von
Stadtverwaltung Bamberg
Betreff
Vergabe Sicherheitsdienstleistungen Ankerzentrum Bamberg [#198851]
Datum
5. Oktober 2020 15:01
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB
image002.png
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Horn, wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Regierung von Oberfranken weitergegeben, nachdem diese die Betreiberin der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken ist. Mit freundlichen Grüßen

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Regierung von Oberfranken
Sehr geehrter Herr Horn, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen geltend gemachten lnformationsanspr…
Von
Regierung von Oberfranken
Via
Briefpost
Betreff
Vergabe Sicherheitsdienstleistungen Ankerzentrum Bamberg
Datum
7. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Horn, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen geltend gemachten lnformationsansprüche nach BayDSG, UIG bzw. BayUlG und VIG bestehen nicht. Ein Anspruch nach dem BayDSG scheidet aus, da kein "berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt" wurde. Daneben handelt es sich bei den nachgefragten Auskünften nicht um Umweltinformationen i.S.v. § 2 Abs. 3 UIG bzw. Art. 2 Abs. 2 BayUlG oder um gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen i.S.v. § 1 VIG. Soweit im Übrigen ein presserechtlicher Auskunftsanspruch nach Art. 4 BayPrG geltend gemacht werden soll, erbitten wir einen Nachweis über Ihre Zugehörigkeit zur Presse. Hinsichtlich eines medienrechtlichen Auskunftsanspruchs nach §§ 9a und 55 Abs. 3 RStV gilt entsprechendes für den Nachweis einer Zugehörigkeit zum Rundfunk bzw. der Zugehörigkeit zu einem journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedienangebot mit publizistischer Zielsetzung, das am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung teil- nimmt. Mit freundlichen Grüßen