Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Nachweise für SARS-CoV-2

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

1. zwingende Nachweise unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards für die Erfüllung der folgenden Anforderungen (Henle-Koch-Postulate) durch SARS-CoV-2:

(1) Der mutmaßliche Krankheitserreger muss immer mit der Krankheit assoziiert sein und darf in gesunden Menschen nicht nachgewiesen werden.
(2) Der mutmaßliche Erreger muss in Reinkultur gezüchtet werden.
(3) Eine Reinkultur des mutmaßlichen Erregers muss bei einem gesunden Menschen die Krankheit auslösen.
(4) Der Organismus muss reisoliert werden und identisch mit dem ursprünglichen Erreger sein.

2. zwingende Nachweise unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards für die vollständige Isolierung, Abbildung und komplette Sequenzierung von SARS-CoV-2.

3. zwingende Nachweise unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards dafür, dass SARS-CoV-2 das Syndrom COVID-19 beim Menschen verursacht.

Falls Sie als Antwort auf Frage 1 auf die Veröffentlichung in der Fachzeitschrift "Nature" vom 07.05.2020 unter dem Titel "The pathogenicity of SARS-CoV-2 in hACE2 transgenic mice" verweisen, so möchte ich dem Folgendes entgegenhalten und bitte Sie gleichzeitig um Stellungnahme zu diesen Einwänden:

a) Der verwendete Viren-Stamm SARS-CoV-2 HB-01 wurde von W. Tan bereitgestellt. Laut der referenzierten Studie wurde dieser jedoch nicht unter Einhaltung der Henle-Koch-Postulate gewonnen. Die Verwendung dieses Viren-Stammes kann daher keinen Beweis für die Erfüllung der Henle-Koch-Postulate durch SARS-CoV-2 erbringen.

Zitat aus der referenzierten Veröffentlichung "Novel Coronavirus from Patients with Pneumonia in China, 2019": "Although our study does not fulfill Koch's postulates"

b) Der Virus wurde nicht direkt aus den Versuchstieren gewonnen und in deren Wirtszellen kultiviert, sondern in fremden Zellkulturen. Zudem konnte aus den "wild-type mice" gar kein Virus isoliert werden.

"We isolated infectious virus using Vero E6 cell culture from the lung, and observed SARS-CoV-2 particles using electron microscopy (Fig. 1d). However, the virus was not isolated from the lungs of HB-01-infected wild-type mice or mock-treated hACE2 mice along the detecting timeline (Fig. 1c),"

c) Die Kulturzellen wurden "ausgehungert" und mit Antibiotika versetzt, was für sich genommen schon zu den beobachteten Effekten mit der Bildung von Exosomen führen kann, welche man dem behaupteten Virus zuschreibt.

d) Es wurden keine Negativkontrollen durchgeführt. Diese sind jedoch erforderlich um eine Fehldeutung der beobachteten Effekte auszuschließen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. zwingende Nachwe…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachweise für SARS-CoV-2 [#198885]
Datum
30. September 2020 18:28
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. zwingende Nachweise unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards für die Erfüllung der folgenden Anforderungen (Henle-Koch-Postulate) durch SARS-CoV-2: (1) Der mutmaßliche Krankheitserreger muss immer mit der Krankheit assoziiert sein und darf in gesunden Menschen nicht nachgewiesen werden. (2) Der mutmaßliche Erreger muss in Reinkultur gezüchtet werden. (3) Eine Reinkultur des mutmaßlichen Erregers muss bei einem gesunden Menschen die Krankheit auslösen. (4) Der Organismus muss reisoliert werden und identisch mit dem ursprünglichen Erreger sein. 2. zwingende Nachweise unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards für die vollständige Isolierung, Abbildung und komplette Sequenzierung von SARS-CoV-2. 3. zwingende Nachweise unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher Standards dafür, dass SARS-CoV-2 das Syndrom COVID-19 beim Menschen verursacht. Falls Sie als Antwort auf Frage 1 auf die Veröffentlichung in der Fachzeitschrift "Nature" vom 07.05.2020 unter dem Titel "The pathogenicity of SARS-CoV-2 in hACE2 transgenic mice" verweisen, so möchte ich dem Folgendes entgegenhalten und bitte Sie gleichzeitig um Stellungnahme zu diesen Einwänden: a) Der verwendete Viren-Stamm SARS-CoV-2 HB-01 wurde von W. Tan bereitgestellt. Laut der referenzierten Studie wurde dieser jedoch nicht unter Einhaltung der Henle-Koch-Postulate gewonnen. Die Verwendung dieses Viren-Stammes kann daher keinen Beweis für die Erfüllung der Henle-Koch-Postulate durch SARS-CoV-2 erbringen. Zitat aus der referenzierten Veröffentlichung "Novel Coronavirus from Patients with Pneumonia in China, 2019": "Although our study does not fulfill Koch's postulates" b) Der Virus wurde nicht direkt aus den Versuchstieren gewonnen und in deren Wirtszellen kultiviert, sondern in fremden Zellkulturen. Zudem konnte aus den "wild-type mice" gar kein Virus isoliert werden. "We isolated infectious virus using Vero E6 cell culture from the lung, and observed SARS-CoV-2 particles using electron microscopy (Fig. 1d). However, the virus was not isolated from the lungs of HB-01-infected wild-type mice or mock-treated hACE2 mice along the detecting timeline (Fig. 1c)," c) Die Kulturzellen wurden "ausgehungert" und mit Antibiotika versetzt, was für sich genommen schon zu den beobachteten Effekten mit der Bildung von Exosomen führen kann, welche man dem behaupteten Virus zuschreibt. d) Es wurden keine Negativkontrollen durchgeführt. Diese sind jedoch erforderlich um eine Fehldeutung der beobachteten Effekte auszuschließen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198885/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Prüfung und Zulassung von biom…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Nachweise für SARS-CoV-2 [#198885]
Datum
1. Oktober 2020 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Prüfung und Zulassung von biomedizinischen Arzneimittel. Isolierung, Sequenzierung und den Nachweis des Zusammenhangs zwischen SARS-CoV-2 und COVID-19 ist Gegenstand anderer Institutionen wie der WHO und den entsprechenden Kooperationszentren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meinem Verständnis nach, ist Ihre Behörde für…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachweise für SARS-CoV-2 [#198885]
Datum
2. Oktober 2020 09:01
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meinem Verständnis nach, ist Ihre Behörde für die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen zuständig. Hierzu bedarf es meinem Verständnis nach Informationen über den jeweiligen Krankheitserreger. Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen über SARS-CoV-2 zu. Insbesonders bin ich an wissenschaftlichen Arbeiten interessiert, die die von mir gewünschte Nachweise erbringen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198885/
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in die Nachweise und wissenschaftlichen Arbeiten, die Sie fordern, sind Teil des öffent…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Nachweise für SARS-CoV-2 [#198885]
Datum
6. Oktober 2020 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Nachweise und wissenschaftlichen Arbeiten, die Sie fordern, sind Teil des öffentlichen wissenschaftliches Diskurses. Wissenschaftliche Publikationen sind zum Beispiel unter www.pubmed.com verfügbar. Bei Ihrem Antrag handelt sich damit nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachweise für SARS-CoV-2“ [#198885] [#198885]
Datum
6. Oktober 2020 10:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/198885/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde ohne Begründung schlicht behauptet, dass meine Anfrage keine Anfrage nach dem IFG sei. Da mir keine Begründung der Behörde vorliegt, kann ich dem nun nichts entgegnen und bitte um Ihre Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 198885.pdf - 2020-10-01_1-image001.png Anfragenr: 198885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198885/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. November 2020 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.