Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-651103 Köln

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-651103 Köln [#198944]
Datum
30. September 2020 23:47
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsi…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-651103 Köln [#198944]
Datum
30. März 2021 02:04
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-651103 Köln“ vom 30.09.2020 (#198944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198944/
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 31.03.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
31. März 2021 15:56
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 31.03.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4045/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 30.03.2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 30.03.2021. Darin beziehen Sie sich auf einen Informationsfreiheitsantrag vom 30.09.2020 "IFG-Antrag - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln". Ein derartiger Antrag ist bei der Polizei Köln allerdings nicht eingegangen. Um das Auskunftsersuchen bearbeiten zu können, werden Sie um Übersendung des Antrags gebeten. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
29. April 2021 15:03
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 29.04.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4045/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 30.03.2021; Meine E-Mail vom 31.03.2021 Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 31.03.2021 hatte ich Sie gebeten, mir das Auskunftsersuchen zu übersenden, auf das Sie sich in Ihrer Sachstandsanfrage vom 30.03.2021 bezogen haben. Da bisher kein Eingang des Auskunftsersuchens zu verzeichnen ist, bitte ich nochmals um entsprechende Übersendung. Sollte bis zum 15.05.2021 kein Eingang erfolgen, wird diesseits davon ausgegangen, dass an einer Beantwortung kein Interesse mehr besteht. Mit freundlichen Grüßen