MNB im Unterricht
"Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen."
Diese angebliche Freiwilligkeit wird offensichtlich von vielen Schulleitern als Pflicht umgedeutet. Dieses wird offensichtlich auch damit begründet, dass die gesamte Lehrerschaft als Risikogruppe bezeichnet wird.
Deshalb frage ich:
- Wie ist der Begriff "Schulgemeinde" zu deuten?
- Wie ist der Begriff "verständigen" zu deuten?
- Wieviele Schulen sind Ihnen bekannt, die von dieser "Freiwilligkeit" Gebrauch gemacht haben?
- Welche Möglichkeiten existieren aus ihrer Sicht auf Schulen bzw. Schulleiter hinzuwirken, die das Tragen einer MNB verpflichtend anordnen für die Schüler oder aber Schüler unter Druck setzen diese zu tragen? Wie geht das Ministerium selber dagegen vor?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. Oktober 2020
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7. November 2020
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