Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung der Fahrradstraße Erbprinzenstraße
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, wer über Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Fahrradstraße in der Erbprinzenstraße zwischen der Ritterstraße und der Lammstraße mit Kraftfahrzeugen verfügt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Um einem Drittbeteiligungsverfahren und – bei natürlichen Personen – der Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Weg zu gehen, können Sie gerne statt der einzelnen Namen diese zusammenfassend nennen (z.B. statt "Müller Geldtransport GmbH" und "Mayer Geldservice AG" einfach "zwei Geldtransportfirmen"). Privatpersonen können Sie einfach nach Gründen zusammenfassen (z.B. "vier Schwerbehinderte").
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Oktober 2020
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7. November 2020
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