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Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hans im Glück | München ISARTOR
Isartorplatz 8
80331 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#199465]
Datum
5. Oktober 2020 12:42
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hans im Glück | München ISARTOR Isartorplatz 8 80331 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199465/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Wir mussten fe…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
RÜCKMELDUNG erforderlich ! Ihr VIG-Antrag - Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#199465]
Datum
6. Oktober 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Wir mussten feststellen, dass Sie zweimal einen identischen Antrag gestellt haben. 1. Hans im Glück, Isartorplatz 8, 80331 München, #199465, 12:42 Uhr 2. Hans im Glück, Isartorplatz 8, 80331 München, #199469, 12:51 Uhr Wir müssten streng genommen Ihre Anträge auf Missbräuchlichkeit prüfen und die Anträge gegebenenfalls ablehnen. Wir gehen allerdings davon aus, dass es sich hierbei um ein Versehen handelt. Wir bitten Sie daher bis zum 09.10.2020 uns mitzuteilen, welchen Antrag Sie aufrechterhalten möchten bzw. bitten wir einen Antrag bei uns sowie im Portal "Topf Secret" zurückzunehmen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die doppelte Antragsstellung war tatsächlich ein Versehen, das ich zu entschuldigen …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RÜCKMELDUNG erforderlich ! Ihr VIG-Antrag - Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#199465]
Datum
6. Oktober 2020 11:27
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die doppelte Antragsstellung war tatsächlich ein Versehen, das ich zu entschuldigen bitte. Den Antrag vom 5.10.2020, um 12:51 Uhr ziehe ich hiermit zurück und habe das bereits bei "Topf Secret" getan. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199465/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und der Information zu der doppelten Antragstellung nac…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
RÜCKMELDUNG erforderlich ! Ihr VIG-Antrag - Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#199465]
Datum
6. Oktober 2020 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und der Information zu der doppelten Antragstellung nach dem Verbraucherinformationsgesetzes. Bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Antragsstellung mussten wir feststellen, dass Ihre angegebene Adresse leider einwohnermelderechtlich nicht bestätigt werden konnte. Bitte überprüfen Sie Ihre angegebene Adresse. Somit konnten wir leider von Ihnen keine zustellfähige Adresse feststellen, um ggf. eine Zusendung der beantragten Informationen nach Beendigung des Verwaltungsverfahrens zu ermöglichen. Des Weiteren wären wir gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten, Ihren Namen und Anschrift offenzulegen. Darüber hinaus kann es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht München komme; das Gericht benötigt hierbei ebenso eine ladungsfähige Adresse. Bitte teilen Sie uns bis 13.10.2020 eine gemeldete Wohnadresse mit bzw. klären Sie diese Unstimmigkeit auf; ansonsten werden wir das Verfahren einstellen müssen. Im Falle einer Verfahrenseinstellung würde es Ihnen jederzeit frei stehen unter Angabe einer zustellfähigen Adresse erneut einen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere E-Mail vom 06.10.2020 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Ihre …
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag - Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#199465]
Datum
15. Oktober 2020 14:52
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere E-Mail vom 06.10.2020 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Ihre angegebene Adresse konnte einwohnermelderechtlich nicht bestätigt werden. Somit konnten wir leider von Ihnen keine zustellfähige Adresse feststellen. Einerseits sind wir gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Anderseits sollte sicher gestellt sein, dass jeglicher Schriftverkehr zwischen der Behörde und dem Antragsteller zugestellt werden kann, um somit die Durchführung des Verwaltungsverfahrens nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu ermöglichen. Das Verfahren wird hiermit unwiderruflich eingestellt. Es steht Ihnen frei jederzeit unter Angabe einer zustellfähigen Adresse erneut einen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.