Wettbewerb beim Rundfunkbeitrag / EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE"
Wie allgemein bekannt, wird der Rundfunkbeitrag spezialgesetzlich geregelt.
Im Rahmen dieser Spezialregelung haben die Landesrundfunkanstalten, ZDF und DeutschlandRadio beim EUIPO Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" in 27 Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen und nutzen diese Marke, um eigene Waren und Dienstleistungen zu kennzeichnen.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507
Alle Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag werden unter der EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" durchgeführt. Die Abwicklung des Rundfunkbeitrags wird durch die Klasse 36 dieser Wortmarke (Abwicklung der mittels Kundenkarten getätigten Zahlungen) abgedeckt.
Da Landesrundfunkanstalten, ZDF und DeutschlandRadio alle ihre Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag unter der EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" durchführen, haben sie bei allen Kunden damit die Meinung gefestigt, dass beim Rundfunkbeitrag der Wettbewerb herrscht.
Bitte geben Sie Information zum herrschenden Wettbewerb beim Rundfunkbeitrag.
PS: EUIPO Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gibt folgende Definition zu allen bei ihm eingetragenen Marken:
"Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden, um Produkte zu kennzeichnen. Ihre Kunden erkennen Sie an Ihrer Marke und entscheiden sich aufgrund der Marke für Sie. So heben Sie sich von anderen Wettbewerbern ab. Sie können Ihre Marke schützen und darauf aufbauen, wenn Sie sie eintragen lassen."
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/trade-mark-definition
Diese Definition gilt natürlich auch für die eingetragene EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE".
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum5. Oktober 2020
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7. November 2020
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